Versammlungsrecht reloaded

AfD darf sich doch versammeln

Pünktlich zum 71. Geburtstag des Grundgesetzes zeigt sich, dass der Rechtsstaat handlungsfähig  ist. Das bedeutet auch Handlungsfähigkeit durch mehrere Instanzen am  Wochenende. 

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat heute entschieden, dass die AfD sich morgen nun doch unter hohen Auflagen versammeln darf. Der VGH hob einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Stuttgart von gestern auf. Leider ist der Wortlaut der Entscheidung  aus Mannheim noch nicht auf der Seite es VGH eingestellt. SWR aktuell zitiert aus dem  Beschluss:

„Die Gefahren für die Teilnehmer von Gegendemonstrationen und Polizeibeamten könne durch die Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 100 und die Anreise mit Bussen zwar nicht vollständig ausgeräumt werden, urteilte jetzt der VGH. Allerdings könnten sie durch die Auflagen in erheblichem Umfang reduziert werden.“

Die Stuttgarter Zeitung berichtet ebenfalls: „ Nach Überzeugung des VGH müssten die trotz der Auflagen verbleibenden Risiken angesichts der besonderen Bedeutung der Versammlungsfreiheit hingenommen werden.“

Zur Chronologie :

Die Stadt Stuttgart hatte zunächst die Demonstration verboten, das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte gestern Abend den Eilantrag gegen die  Entscheidung, den der Landesverband der AfD eingereicht hatte, abgelehnt. Der von AfD angerufene VGH entscheidet nun heute für die Demonstration unter hohen Auflagen.

Einschätzung:

Die AfD will für  die Aufhebung   „aller  Corona bedingten Auflagen und Schließungen“ demonstrieren“. Na,  dann. . . .Sie sollten sich  bei den Vätern und  Müttern  des  Grundgesetzes bedanken, dass sie dem Versammlungsrecht ( Artikel 8, Grundgesetz) eine so hohe Bedeutung sogar  in Coronazeiten zugemessen haben. Ob der Flügel der AfD, der vom Verfassungsschutz als „erwiesen rechtsextrem“ eingestuft wurde, das auch so sieht? Die verbleibenden Risiken tragen nicht  nur die Demonstranten, sondern auch die, die sie  beruflich schützen müssen. 

Dass Markus Frohnmaier (MdB) auf seiner Facebookseite ( wird ausdrücklich nicht verlinkt) triumphiert und zu Teilnahme zahlreicher Menschen auffordert, verwundert schon. Es sind ja nur 100 Teilnehmer zugelassen!

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