Zwischen den Jahren

Bauprojekt am Mooser Weg

Kurz vor Heiligabend am 23.12.2021 hatte der SÜDKURIER (SK) die Ereignisse in LA im Blick: „ Wie ein Bauprojekt eine Gemeinde über Jahre beschäftigt und für Streit sorgt“, schreibt Katy Cuko hier. Da LA eher kein SÜDKURIER-Land ist und nur von wenigen gelesen wird, fasst AGORA-LA die wichtigsten Passagen zusammen:

Die Schwäbische Zeitung hatte bereits hier geschrieben und genauso wie der SÜDKURIER die Geschehnisse aus der Vergangenheit rund um den Bürgerentscheid beleuchtet. Cuko verweist auf den Ablauf der Friedenspflicht, die drei Jahre Jahre nach dem Bürgerentscheid 2018 endet und bei dem sich 54 Prozent der WählerInnen gegen eine Bebauung entschieden hatten. Trotzdem komme es nach Ablauf dieser Friedenspflicht nicht oft vor, dass das gleiche Projekt erneut auf die Tagesordnung gesetzt wird, fügt sie hinzu. Das ist nun mit den beiden Initiatoren des Einwohnerantrages, Michael Resch und Michael Florian, geschehen.

Cuko stellt dann die Frage, die viele LangenargerInnen umtreibt:: Warum machen zwei Bürger dieses „Fass“ überhaupt wieder auf? ( Vgl. Antrag )

Weiter unten formuliert sie das Ziel der beiden Initiatoren. „Es geht um potentielles Bauland fürs Eigenheim, das in Langenargen fehlt.“ Zu dieser Einschätzung kommt sie aufgrund ihrer Nachfrage bei Michael Resch, einem der beiden Initiatoren. Dieser habe bereits 2017 ein Konzept entworfen, wie man die Fläche am Mooser Weg bebauen könne, erklärt er. Die politische Note liefert Michael Florian, der gleichzeitig Ortsvorsitzender der CDU Langenargen ist, so Cuko. Im weiteren Verlauf des SK -Beitrages kommt auch einer der ehemalige Initiatoren des Bürgerentscheides von 2018, Bernd Wahl, zu Wort. „Die Streuobstwiese genießt inzwischen einen noch höheren Schutz und Stellenwert, sagt er mit Verweis auf das Biodiversitätsstärkungsgesetz.

Einordnung

Der Bericht im SK scheint etwas mehr Licht in das Dunkel der Motivationslage der beiden Initiatoren zu bringen. Wenn Resch als Architekt bereits 2017 nach eigener Aussage ein Konzept entworfen hat, verspricht er sich dort möglicherweise zusammen mit einem Kollegen, der auch noch der neue Ortsvorsitzende der CDU ist, ein neues Arbeitsfeld? Die Option Eigentum als ein Privatinteresse einiger weniger, die diese Wiese für ihre Option nutzen wollen? Dann auch noch eine Streuobstwiese, die nach der neuen Rechtslage des Landes kaum für diesen Zweck zu opfern wäre? Und noch dazu in einer Gemeinde, in der, „ [. . .] aufgrund naturräumlicher Gegebenheiten oder geringem Entwicklungspotenzial keine über die Eigenentwicklung hinausgehende Siedlungstätigkeit stattfinden soll [. . .] Die Gemeinde Langenargen wurde als eine solche Gemeinde eingestuft. Dieser Rahmen der Eigenentwicklung soll es der Gemeinde ermöglichen, ihre gewachsene Struktur zu erhalten und angemessen weiterzuentwickeln. Zur Eigenentwicklung einer Gemeinde gehört die Schaffung von Wohnraum und Arbeitsplätzen für den Bedarf aus der natürlichen Bevölkerungsentwicklung und für den inneren Bedarf.“ (Vgl . Gemeindeentwicklungskonzept hier Die natürliche Bevölkerungsentwicklung kann man auch in dem Gemeindeentwicklungskonzept nachlesen. Oder hier.

Ob Bebauung überhaupt nach der Verabschiedung des Biodiversitätsgesetzes möglich ist, ist hier nachlesbar.

Eine Bilanz zum zitierten Biodiversitätsgesetz von 2020 zieht der NABU BW hier im Juli 2021:

Streuobstwiesen – gefährdetes Artenparadies

Mit über 5.000 Tier- und Pflanzenarten zählen die Streuobstbestände in Baden-Württemberg zu den artenreichsten Lebensräumen im Land und darüber hinaus. Trotzdem werden sie nicht landesweit kartiert, was ihren Schutz erschwert. Seit 31. Juli 2020 sind Streuobstwiesen in § 33a Naturschutzgesetz geschützt und dürfen nur nach behördlicher Genehmigung gerodet werden. Ob normales Bauverfahren oder nach § 13b Baugesetzbuch – in beiden Fällen gilt der Streuobstschutz ab einer Größe von 1.500 Quadratmetern. Auch dann, wenn das Verfahren vor Juli 2020 gestartet wurde und fast abgeschlossen ist. Die Unteren Naturschutzbehörden müssen beteiligt werden, um den erforderlichen Streuobstwiesenschutz zu prüfen und umzusetzen. Nicht gestattet ist ein Ausgleich des Verlustes über Ökokontomaßnahmen, wie dies bei genehmigten Bebauungsplänen der Fall ist.

Es ist also schon etwas gewagt, gerade diese hoch umstrittene Wiese wieder in die Diskussion möglicherweise privater Bauinteressen zu bringen.

Bürgermeister Ole Münder wird im SK zitiert: Er wolle der Aussprache im Gemeinderat Ende Januar nicht vorgreifen. Verständlich. Die politische Aussprache hat dort ihren Platz, aber die Diskussion in der Öffentlichkeit ist längst im Gange. 

Eine weitere Frage stellt dann sich dann noch: Was wird eigentlich aus den Bienenhotels, die für viel Geld und großem Wahlkampfgetöse noch unter Bügermeister Krafft dort aufgestellt wurden, um Insekten anzusiedeln. Will man diese wieder entfernen? Schilda lässt grüßen. Langenargen wird sich in der Öffentlichkeit so kaum als klimabewusste Kommune verkaufen können. Das Fass Wohnraum in LA muss anderweitig aufgemacht werden. Dafür braucht man erst mal die Bedarfsanalyse. 

Aber vielleicht wollen die beiden Herren mit ihrer Initiative nur provozieren. Ob das dann noch eine sachliche und unaufgeregte Auseinandersetzung wird? Nicht dass dem geöffneten Fass am Ende noch der Boden ausgeschlagen wird!

pixabay

Hinweis: Inzwischen ist die Facebook-Seite Mooser Weg aktualisiert worden worden.

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