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Wohnen beim Bund

Manches bleibt länger im Postfach von AGORA-LA liegen, ist jedoch nicht unter den Tisch gefallen und passt zum Thema von gestern hier. Es geht erneut um das Thema Wohnen und Asyl in LA: Die sog. „Franzosenhäuser” in der Unteren Seestraße. Sie gehören der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

AGORA-LA hat Kontakt zu manchen „alten Hasen” unserer syrischen Familien dort aus dem Jahr 2015. Sie leben und arbeiten hier, ihre Kinder haben deutsche Schulabschlüsse erlangt, manche haben inzwischen geheiratet, sind ausgezogen und leben in anderen Städten. Dass sie indirekt beim Bund, damals bei Mama Merkel als vereinfachte Erklärung, mieteten und nicht den üblichen Mieterschutz genießen, ist ihnen nicht immer klar gewesen.

Im Augenblick stehen einige Wohnungen dort leer, deshalb hat AGORA-LA beim Bund nachgefragt.

1. Frage AGORA-LA : Es gibt aktuell eine syrische Familie, die über die Gemeinde dort bei ihrer Ankunft 2016 in eine Ihrer Wohnungen in Langenargen eingewiesen wurde. Sie soll nun innerhalb kürzester Zeit ausziehen, um für andere Geflüchtete Platz zu machen. Die Familie wäre inzwischen in der Lage, die Miete selbst aufzubringen. Es gibt feste Arbeitsverträge beider Eheleute und einen Aufenthaltstitel, sie sind gut integriert, der Sohn hat soeben seinen Hauptschulabschluss gemacht und beginnt im September eine Ausbildung, die ebenfalls vergütet wird. Warum schließt Ihr Haus in diesem Fall beispielsweise nicht direkt einen Mietvertrag mit der Familie ab?

Antwort zu 1: Die Wohnung, in der die syrische Familie wohnt, ist von der Gemeinde Langenargen für Asylzwecke angemietet. Das Mietverhältnis besteht somit zwischen der Gemeinde Langenargen als Mieterin und der BImA als Vermieterin. Wer in den Wohnungen untergebracht wird, liegt im Ermessen der Gemeinde Langenargen als Mieterin. Hierauf hat die BImA keinen Einfluss. Sofern eine Wohnung vermietet wird, haben hierauf vor dem Hintergrund der Wohnungsfürsorge zunächst Bundes- oder Landesbedienstete Zugriff. Erst im Nachgang kann die Wohnung dem freien Markt zur Verfügung gestellt werden. Diese Wohnungen werden grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben.

2. Frage AGORA-LA: Warum stehen beispielsweise Wohnungen seit langem in Langenargen leer, wenn händeringend bezahlbarer Wohnraum nicht nur für Geflüchtete gesucht wird?

Antwort zu 2: Derzeit stehen zwei Wohnungen leer, welche einen Instandsetzungsbedarf vor Neuvermietung aufweisen. Die Arbeiten sind beauftragt. Die Verzögerungen bei der Herrichtung dieser Wohnungen sind u.a. der Coronasituation geschuldet. 

3. Frage AGORA-LA: Als Bundesanstalt tragen Sie eine besondere Verantwortung, was die Vermietung von Wohnraum angeht. Welche Kriterien muss Ihre Mieterschaft erfüllen, um bei der Bundesanstalt eine Wohnung mieten zu können?

Wie bereits unter Punkt 1 dargestellt, ist im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes die Vermietung des bundeseigenen Wohnraums vorrangig an Bundes,-und Landesbedienstete vorgesehen. Die Vergabekriterien sind vielfältig, wobei soziale Belange eine gewichtige Rolle spielen.

4. Frage AGORA-LA: In Ihren Informationen auf der Homepage heißt es „ Mit einem Portfolio von Grundstücken mit einer Gesamtfläche von rund 460.000 Hektar und etwa 38.100 Wohnungen ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) eine der größten Immobilieneigentümerinnen Deutschlands.[. . . ]“ Sind Kommunen wie im Fall von Langenargen direkte Mieter Ihrer Wohnung und wenn ja, welche Laufzeiten haben diese Mietverträge mit der Kommune?

Es ist richtig, dass vereinzelt Wohnungen zu Asylzwecken den Kommunen – als direkten Mietern – zur Verfügung gestellt worden sind. Die Verträge mit der Gemeinde Langenargen sind unbefristet und laufen bereits seit 2015.

Mit freundlichen Grüßen aus Bonn

Im Auftrag

Ihre Pressestelle der BImA

Einordnung:

„Wer in den Wohnungen untergebracht wird, liegt im Ermessen der Gemeinde Langenargen als Mieterin.” Dieser Satz ist interessant. Wenn also eine Familie, die lange dort wohnt, gut integriert ist und eigentlich die Miete selbst aufbringen könnte, weil sie feste Arbeitsverhältnisse hat, müsste man doch als Kommune diese Familie unterstützen. Sie sollte aus eigener Kraft ein normales Mietverhältnis eingehen können. Stattdessen wird ihr seitens des Integrationsmanagements bedeutet bis Ende August eine andere Wohnung zu suchen. Das ist noch nicht einmal verwerflich, weil diese Wohnung unter die Obdachlosen-und Flüchtlingssatzung fällt. Somit sind diese Menschen „vogelfrei” und können einfach „umgesetzt” werden. Der Integrationsprozess wird somit ad absurdum geführt. Wohnungen sind für diese Menschen, die in LA ihren Arbeitsplatz haben, kaum vor Ort zu finden. Wenn sie keine eigenen Wohnung auf dem örtlichen Wohnungsmarkt finden, bleiben sie in Obdachlosigkeit und können in eine andere Wohnung der Obdachlosenliste der Gemeinde „umgesetzt” werden. Aus dieser können sie jederzeit wieder „umgesetzt” werden.

Inzwischen war zu hören, dass die Frist bis zum Umzug der betroffenen Familie wenigstens bis Oktober verlängert wurde. Langenargen hat ein Problem !( vgl.hier) Dieses Problem besteht bereits seit langem und ist eine der Altlasten auf der Liste der Versäumnisse aus der Vergangenheit. Viel zu spät hat man sich um die Schaffung von gemeindeeigenem Wohnraum gekümmert. Die Idee, den Föhrenweg über die Karl und Carola-Winterstiftung  zu erwerben, ist sicher sinnvoll. Allerdings läuft die Instandsetzung offensichtlich nur mit Hindernissen ab.

Spenden gerne auf das folgende Konto: DE807601 0085 0975 1838 52, Postbank, Stichwort AGORA-LA

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