KONTEXT

neue Ausgabe

es gibt wieder interessante Themen in der neuen Ausgabe vom KONTEXT, z.B.: „ Grün-schwarze Heimlichtuerei von Johanna Henkel-Waidhofer hier:

“Sie reden zwar gerne über eine “Politik des Gehörtwerdens”, an einer Verwirklichung aber sind die Grünen in Baden-Württemberg offenbar nicht besonders interessiert. Dabei ist es gar nicht so schwierig, Bittsteller:innen zu informierten Bürger:innen zu machen, wie ein Blick in den Norden zeigt.[. . . .]” In BW ist man offensichtlich auch auf dem Weg:Dafür hat ein neues Bündnis aus “Mehr Demokratie”, dem “NABU” (Naturschutzbund Deutschland), “Transparency International”, “Frag den Staat” und eben dem “Netzwerk Recherche” einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Und kommt der interessante Part für uns:

“[. . . .]Der NABU kann die Dringlichkeit einer “Transparenz-Revolution”, wie der Landesvorsitzende Johannes Enssle sagt, ebenfalls mit einem konkreten Vorgang begründen. Im Zuge des Volksbegehrens “Rettet die Bienen” wurden durch das Gesetz zur Stärkung der Biodiversität vom Juli 2020 die Streuobstbestände in Baden-Württemberg unter Schutz gestellt. Dennoch fielen Bäume “landauf und landab weiterhin einer Bebauung zum Opfer”, klagt Enssle, weshalb der NABU von allen 35 Landkreisen im Land wissen wollte, ob und wo Rodungsgenehmigungen erteilt wurden. Gäbe es ein Transparenzportal, wäre ohne NABU-Anträge bekannt, dass die zuständigen Ämter trotz Biodiversitätsgesetz nur zwei (!) von 55 Begehren auf Rodung nicht stattgegeben haben.[. . . ]”( Hervorhebung AGORA-LA)

Aber lesen Sie selbst!

Aktualisierung, 27.10.2022, 19.20 Uhr

Passend zu der Thematik, die KONTEXT oben beschreibt, gab es in den letzten Tagen noch eine Antwort vom Landratsamt auf eine Presseanfrage zur Mooser-Weg-Problematik. AGORA-LA hatte u. a. zur Schutzwürdigkeit der Fläche gefragt. Hier ist die Antwort: „ Streuobstbestände dürfen nach Paragraph 33 des Naturschutzgesetzes nur mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden. Dabei muss entschieden werden, ob der Erhalt der Streuobstwiese oder die neue Nutzungsart im überwiegenden öffentlichen Interesse liegen.” (Hervorhebung AGORA-LA)

Spenden gerne auf das folgende Konto: DE807601 0085 0975 1838 52, Postbank, Stichwort AGORA-LA

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