Mooser Weg im SÜDKURIER 

Aus einem anderen Blätterwald

„Wohnbau oder Naturschutz? In Langenargen droht der nächste Bürgerentscheid“ schreibt Katy Cuko vom SÜDKURIER aktuell über Langenargen. Hier

„Die Streuobstwiese am Mooser Weg steht erneut auf der Tagesordnung. 2018 lehnten die Einwohner die Bebauung ab. Nun wollen CDU und Freie Wähler die Wiese trotzdem zu Bauland machen. Gräben drohen wieder aufzureißen.“

In dem Beitrag, der nur für Abonnenten zugänglich ist, legt Cuko die Motivation der CDU und der Freien Wähler, die im Gemeinderat von Langenargen zusammen über eine Mehrheit verfügen, dar.: „Es sei die einzige Fläche im Besitz der Gemeinde, auf der man kurzfristig „Wohnen in Eigentum“ ermöglichen kann, argumentieren sie.“

Auch das Ergebnis der Wohnraumbedarfsanalyse zum Mooser Weg wird in dem Beitrag genannt:„Nicht für eine bauliche Entwicklung empfohlen“.

Die Vertreter des NABU, der das Bürgerbegehren vor knapp fünf Jahren unterstützt hatte, die Vorsitzende Ingrid Jahnke und Bernd Wahl als Mitglied des Vorstandes positionieren sich gegenüber dem SÜDKURIER. Sie wollen es im Falle eines erneuten Aufstellungsbeschlusses wieder unterstützen, schreibt Cuko.

Weiter unten in dem Beitrag heißt es: „Der Nabu habe bislang vergeblich versucht, die beiden Fraktionen davon zu überzeugen, dass Wohnbau an der „Höhe“ mit dem Landschafts-, Natur- und Artenschutz nicht vereinbar sei. „Tatsächlich dürfte das Vorhaben aus rechtlicher Sicht scheitern“, sagen Ingrid Janke und Bernd Wahl.“ Seit 2020 stehen Streuobstwiesen unter besonderem Schutz. Die beiden Vertreter vom NABU kommen darüber hinaus in dem Beitrag zu dem Schluss, dass es besser für Langenargen wäre, das Vorhaben bereits aus politischer Vernunft abzubrechen.

Ergänzungen von AGORA-LA:

Ein wichtiger Aspekt ist noch zu ergänzen. Der Aufstellungsbeschluss soll nach §13b BGB im beschleunigten Verfahren erfolgen. Dieser ist nur noch bis zum 31.Dezember 2022 möglich. Der Rundbrief des Landesnaturschutzverbandes vom Juni 2021 hier von Andreas Linsmeier, Vorstandsmitglied im LNV, fasst die Problematik um den sog. Betonparagraphen zusammen:

„[. . . ] Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz wurde der Ende 2019 ausgelaufene § 13 b wieder ins Baugesetzbuch aufgenommen. Ein Änderungsantrag aus Baden-Württemberg im Bundesrat, der darauf abzielte, den Anwendungsbereich von § 13 b BauGB auf Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten und maßgeblich auf den sozialen Wohnungsbau zu begrenzen, wurde abgelehnt. Nun dürfen für Wohnnutzungen bis Ende 2022 Bebauungspläne im Außenbereich aufgestellt werden, die, wenn sie weniger als 10.000 m² anrechenbare Grundfläche festsetzen, keinen Umweltbericht und keine Änderung des Flächennutzungsplans benötigen. Aufgrund der Erfahrungen mit dem ausgelaufenen § 13 b BauGB empfinden die Natur- und Umweltschutzverbände dies als Freifahrtschein für den Flächenfraß.

So wurden in Baden-Württemberg fast zwei Drittel aller § 13 b-Verfahren im ländlichen Raum durchgeführt, dabei herrscht dort nach einer Studie des Landes so gut wie kein angespannter Wohnungsmarkt. Gebaut werden in § 13 b-Gebieten häufig freistehende Einfamilienhäuser und Doppelhäuser. Gerade Mehrfamilienhäuser, die besonders wirkungsvoll gegen den Wohnungsmangel helfen und Wohnraum auch für finanziell schlechter gestellte Haushalte bieten würden, werden nicht gebaut. Der angebliche Zeitgewinn durch den § 13 b ist ein Vorwand: Auch im normalen Verfahren können Bebauungspläne zügig bearbeitet und Flächennutzungspläne schnell geändert werden. Tatsächlich geht es darum, Kosten für Umweltstandards zu sparen. Mühsam errungene Planungsstandards werden über Bord geworfen, beispielsweise dass Eingriffe in Natur und Umwelt ausgeglichen werden müssen. [. . . ]”( Hervorhebung AGORA-LA)

Die Erleichterungen für Verfahren nach § 13b sind:

• Es gilt nicht die Verpflichtung zum Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt
• Es muss keine formale Umweltprüfung erfolgen und kein Umweltbericht erstellt werden
• Der Plan muss nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
• Es gelten reduzierte Bürgerbeteiligungspflichten

Eingeführt wurde die Vorschrift übrigens 2017, um möglichst schnell Wohnraum für Flüchtlinge schaffen zu können. Was daraus geworden ist, wissen wir in LA und im gesamten GVV nur allzu gut.

Spenden gerne auf das folgende Konto: DE807601 0085 0975 1838 52, Postbank, Stichwort AGORA-LA

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