Ausstattung von Asylunterkünften

Tischlein deck dich?

Nicht in Asylunterkünften.

Es scheint eine unendliche Geschichte zu sein: Menschenwürdige Unterbringung Geflüchteter in LA.

Nachdem endlich nach langem Hin und Her die Unterkunft im Föhrenweg 5, die sich im Eigentum der Karl und Carola-Winter-Stiftung befindet, bewohnbar schien, zeigen sich nun große Schimmelflecken in den Wohnräumen. Da die Fenster aus Sicherheitsgründen nicht zu öffnen sind, breiten sich dort große Schimmelflächen aus. Man erinnere sich: Im letzten Sommer musste nach zwei Rohrbrüchen die Wohnung wieder geräumt, die betroffene Familie in Oberdorf und im Feriendorf untergebracht werden. Seit Ende September schien alles gerichtet, nachdem die Trockengeräte im Einsatz waren. Allerdings wohl nur oberflächlich. Der Zustand vor der Renovierung ist hier und hier beschrieben.

Wie lebt es sich dort nun? Die dreiköpfige Familie bewohnt zwei Zimmer, die Matratzen liegen ohne Bettgestell auf dem Boden, es gibt weder Tisch noch Stühle, auch keine Schränke.Die Kleidung ist in Plastiksäcken untergebracht. Der 10-jähige Sohn macht die Hausaufgaben auf dem Boden, alle essen auch auf dem Boden oder im Stehen in der Küche. Für diese ( 2 Zimmer, Gemeinschaftsbad und Gemeinschaftsküche)Unterkunft wird eine monatliche Nutzungsgebühr von insgesamt 755 Euro verlangt, für die gesamte Wohnung bekommt der Vermieter 1450 Euro.( vgl. hier, nach Auskunft des Rathauses muss das Verzeichnis erneuert werden) Darin enthalten sind Heizkosten und Wasser. Der Strom muss von den sog. Klienten selbst bezahlt werden. 

Wie Unterkünfte auszusehen haben, kann man hier nachlesen. Der über die Zustände in LA informierte Flüchtlingsrat BW hat AGORA-LA auf die bestehende Gesetzeslage hingewiesen:

 Mindeststandards während der vorläufigen Unterbringung DVO FlüAG, §5 :

(1) Um den Bewohnerinnen und Bewohnern von Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, sollen diese Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung in einem im Zusammenhang bebauten 

Ortsteil oder im Anschluss daran eingerichtet werden. Eine ausreichende Nutzungs- möglichkeit regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel muss gewährleistet sein. 

(2) Alleinstehende Personen sind nach Geschlechtern räumlich getrennt unterzubrin- gen. Der Haushaltsgemeinschaft von Familienangehörigen und sonstigen humanitä- ren Umständen von vergleichbarem Gewicht ist Rechnung zu tragen. 

(3) In den Gemeinschaftsunterkünften müssen Vorkehrungen getroffen sein, um im Gefahrenfall eine unverzügliche Alarmierung der zuständigen Stellen zu gewährleis- ten. 

(4) Stehen in der Gemeinschaftsunterkunft für die Verpflegung keine oder nur teilwei- se separate Kochgelegenheiten zur Verfügung, so sind Gemeinschaftsküchen einzu- richten. 

(5) Verfügt die Gemeinschaftsunterkunft nicht oder nur teilweise über abgeschlosse- ne Wohnbereiche, die mit eigenen Sanitäreinrichtungen ausgestattet sind, sind ge- meinschaftlich genutzte Wasch- und Duschräume sowie Gemeinschaftstoiletten nach Geschlechtern getrennt einzurichten. 

(6) In Gemeinschaftsunterkünften soll unter Berücksichtigung der räumlichen Gege- benheiten mindestens ein Gemeinschaftsraum eingerichtet werden. 

(7) Sofern in einer Gemeinschaftsunterkunft die Unterbringung von Kindern vorgesehen ist, soll mindestens ein abgetrennter Raum in ausreichender Größe und mit entsprechender Ausstattung eingerichtet werden, der zum Spielen und bei Bedarf für Schulkinder zur Erledigung von Hausaufgaben zur Verfügung steht. Wird hierfür ein Gemeinschaftsraum genutzt, ist zu gewährleisten, dass dieser in ausreichendem zeitlichen Umfang ausschließlich für die vorbezeichneten Zwecke zur Verfügung steht. 

(8) Gemeinschaftsunterkünfte sollen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegeben- heiten mit Außenanlagen zur Freizeitgestaltung ausgestattet werden. 

(9) In besonderen Zugangssituationen kann die oberste Aufnahmebehörde befristet Abweichungen zulassen, soweit dies erforderlich ist, und die Bedingungen hierfür festlegen. 

(10) Die Vorschriften des Baurechts sowie des Brand- und des Gesundheitsschutzes bleiben unberührt. 

Weder gibt es abgetrennte Räume für Kinder noch Toiletten, die getrennt nach Geschlechtern zu benutzen sind, wenn mehre Familien dort wohnen. Und noch etwas: Der §6 gibt Auskunft über Flüchtlingssozialarbeit:

Nimmt die untere Aufnahmebehörde die Aufgabe der Flüchtlingssozialarbeit selbst wahr, stellt sie sicher, dass dies unabhängig von der sonstigen behördlichen Aufgabenerfüllung erfolgt. Der für die Flüchtlingssozialarbeit veranschlagte Anteil der Pauschale ist vollumfänglich dafür einzusetzen.“ 

Es gibt keine Flüchtlingssozialarbeit. Es gibt nur eine bürokratische Verwaltung des Mangels. Der Mensch steht dabei im Hintergrund. Aus dem Integrationsmanagement kommt diese bürokratische Mitteilung zu den Vorgängen ( Auszüge, die gesamte Mail liegt vor):

„[. . .] Warum gibt es keine Tische oder Stühle?

Wir statten unsere Liegenschaften lediglich mit Küchen und bei zu teilenden Wohnraum noch mit Kühlschrank und Waschmaschine aus. Dies machen wir um eine Eigenversorgung mit Lebensmitteln (Kochen) zu ermöglichen und um Konflikte zu minimieren. 

Mit Mobiliar statten wir die Liegenschaften maximal noch mit Metallbetten und/oder Matratzen aus. Dies besonders bei derzeit ukrainischen Familien und Personen aus der GU des LRA, da diese lediglich persönliche Dinge und Matratzen haben.

Warum statten wir die Wohnungen nicht mehr aus? Dies liegt darin begründet, dass wir unser Mobiliar, welches wir teilweise aus Spenden bezogen haben, meist innerhalb weniger Monate als Sperrmüll vor unseren Liegenschaften wiederfinden. Das führt zu großen Unmut, da damit hohe Kosten einhergehen. Im laufenden Jahr belaufen sich diese bereits auf ca. 4200€ und das lediglich in einer Mitgliedsgemeinde des Verbands[. . . ]“

Wann gibt der Gemeindeveraltungsverband endlich mehr Geld für Sozialarbeit aus, damit solche Texte nicht mehr aus der Feder eines offensichtlich überforderten Intergrationsmanagements kommen?

Übrigens, einen Tisch hat die Familie jetzt. Woher?

Zufall: Da steht man auf der Straße im Städtle und es kracht. Das Hotel Engel renoviert, Mobiliar fällt mit großem Getöse aus dem Fenster in einen Container. Ein Tisch wäre beinahe auch dabei gewesen. Der wurde sofort mit Hilfe der immer sehr umsichtigen städtischen Hausmeister, die zufällig vorbeikamen, in den Föhrenweg gebracht. So einfach ist das. Fehlen nur noch Stühle!

Es gibt noch mehr solcher Unterkünfte. Das Haus am Heckenweg, das inzwischen in die Hände der Gemeinde übergangen sein soll. Auch dort herrschen primitive Wohnverhältnisse. Wird es nicht mal Zeit, dass unsere Langzeit-Geflüchteten, die hier seit 2015 wohnen, explizit zu einer Einwohnerversammlung eingeladen werden? Es geht doch am Montag um Wohnraum!

Was hat der Integrationsmanager seiner Zeit zu Recht hier gesagt: „Liebe Gemeinderäte und Gemeinderätinnen, Sie haben ein Problem!”

Diese Probleme sind Altlasten aus den Jahren vor dem Bürgermeisterwechsel ohne Ukraine-Geflüchtete. Deswegen wurde AGORA-LA gegründet: Als Stimme für diese Menschen, die keine Stimme im Ort haben.

AGORA-LA freut sich über Spenden, s.Impressum

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