Offene Grüne Liste (OGL) vorgetragen von GR Peter Kraus
Alle Fraktionen haben Stellung genommen. Die erste Stellungnahme kommt von der Offenen Grünen Liste, die anderen Fraktionen werden folgen.
Stellungnahme der Offenen grünen Liste zumAntrag von CDU und FWV – Aufstellungsbeschluss Mooser Weg
von Gemeinderat Peter Kraus
Drei Dimensionen sind für unsere Einschätzung und Bewertung dieses Antrags relevant: Umwelt-/ Naturschutz, politische „Hygiene”, erkennbare Alternativen.
Die Fragen zu Umwelt- und Naturschutz werden im Zweifelsfall im Rahmen der einem Aufstellungsbeschluss folgenden Prüfungen von den zuständigen Behörden zu bewerten und zu entscheiden sein.
Bei unseren folgenden Ausführungen beziehen wir uns im Wesentlichen auf die politische „Hygiene” sowie auf die heute erkennbaren Alternativen.
Wie wir alle uns erinnern hat das Thema “Bebauung Mooser Weg” 20017/2018 zu heftigen emotionalen Auseinandersetzungen in der Bevölkerung Langenargens und damit zu viel Frust und Enttäuschungen bei Bürgern auf beiden Seiten geführt. Ich halte es für völlig unklug und unsensibel, genau diese Emotionen nun wieder zu entfachen. Was formal nach 3 Jahren zwar gesetzlich wieder möglich ist, sollte nicht getan werden! Zumal die Voraussetzungen für die Entwicklung von Bauflächen im Innenbereich sich heute deutlich positiver darstellen als damals.
Die jetzige Verwaltung hat eigens eine Wohnraumbedarfsanalyse plus Flächenpotentialanalyse erstellen lassen durch unabhängige Experten, nach transparenten Kriterien. Im Januar 2022 hat der GR explizit beschlossen, dass die Möglichkeit der Bebauung des Flurstücks 2021/ Mooserweg im Zuge dieser zu erarbeitenden Wohnbedarfsanalyse mit einzubeziehen und zu prüfen ist. Durch diese Analyse sind nun sehr interessante Potenziale, anders als in der Vergangenheit, offen dargelegt und für jedermann nachlesbar: Ebenfalls werden in dieser neu erstellten Analyse zusätzliche Erfordernisse für eine zukünftige positive Wachstumsentwicklung für Langenargen genannt, die sich nur in größeren und zusammenhängenden Flächen realisieren lassen.
Das Argument „im Besitz der Gemeinde” wird nicht dazu führen, dass schnell und kostengünstig in der Fläche Mooserweg gebaut werden kann die Widerstände in der Bevölkerung werden viel zu groß sein. Alte „Gräben” werden wieder ausgehoben werden, neue ggf. hinzugefügt unnötigerweise wird in LA eine Lunte an ein allen bekanntes Pulverfass gelegt. Wozu? Verwaltung und GR riskieren mit solch einem Schritt entgegen der Entscheidungsprozesse der Vergangenheit erhebliche Glaubwürdigkeitsverluste in der Bevölkerung. So sieht für mich, für uns, keine verlässliche und nachhaltige Gestaltung von Politik aus.
Entsprechend der Empfehlung der Experten der Studie sollten wir uns auf die Flächen mit besonderem Entwicklungsfokus konzentrieren, speziell auf die Fläche Jahnstraße/ gegenüber Strandbad (Steckbrief 7) und die Fläche Bleichweg (Steckbrief 12). Genau diese unterstützen eine langfristige Entwicklung in Richtung des für Langenargen anzustrebenden „optimistischen Szenarios” — eine Beschlussfassung dazu soll aufgrund unseres Antrags übrigens in der nächsten Sitzung des GR erfolgen.
„Vorrangig umfasst diese priorisierte Empfehlung Flächen in integrierten Lagen, die aufgrund von Lagequalität und Flächengröße Chancen für eine angebots-differenzierte Quartiersentwicklung in Verbindung mit hoher Freiraumqualität ermöglichen.”
Aufgrund ihrer Lage und Größe bieten diese Grundstücke deutliche Gestaltungsvorteile durch zu planende Quartierskonzepte. Anders als in Gräbenen 6 (17 unterschiedliche Eigentümer) sind diese Grundstücke in der Hand jeweils eines Besitzers. Kooperationen mit den jeweiligen Eigentümern erscheinen in beiden Fällen durchaus nicht unmöglich.
Im Besonderen im Fall der Jahnstraße ist dies die Stiftung zum Hlg. Geist, was einige besondere Gedanken zwingend erforderlich macht.
Zum einen (GR-Sitzung am 25.4.2022) ist die Stiftung seit vielen Jahren aufgrund ihrer Struktur nicht mehr in der Lage, den Abmangel, der durch das Pflegeheim entsteht, durch die Erträge der anderen Betriebszweige bzw. dem Allgemeinen Grundvermögen zu erwirtschaften. Daher zehrt sie langsam durch anhaltende Verluste ihr Eigenkapital auf. Dies läuft auf Dauer dem Stiftungsrecht zuwider. Kurzfristig scheint es nicht wahrscheinlich, dass sich dieser Umstand nachhaltig ändert (Abmangel 2021 TEUR 500, 2022 TEUR 250 – jeweils getragen durch die Gemeinde).
Wir dürfen nicht zulassen, dass weiterhin brachliegende potenzielle Bauflächen für die Stiftung völlig unwirtschaftlich sind.
Und zwar aus doppelter Sicht:
aus Sicht des Gemeinderates – wir übernehmen in 2021 einen Abmangel von TEUR 500 und in 2022 in Höhe von (vorerst) TEUR 250, nunmehr wohl wissend, dass auf Seiten der Stiftung Einnahmepotentiale ungenutzt brach liegen.
Aus Sicht des Stiftungsrats – wir sind verpflichtet eine weitere Abschmelzung des Kapitals zu verhindern und damit auch dazu, offensichtliche ungenutzte Einnahmepotentiale zu erschließen.
Es gilt, stille Reserven der Stiftung zu heben und Einkünfte für die Stiftung zu generieren bei gleichzeitiger Wahrung des Eigentums (Langlebigkeit) der Stiftung mittels Erbpacht der Grundstücke.
Erbpachtmodelle erlauben der Stiftung, Einkommen zu generieren bei gleichzeitigem Bestandserhalt.
Gleichzeitig wird für Bauwillige der Investitionsbedarf durch Wegfall des Grundstückspreises erheblich gesenkt und durch (langfristige) Erbpachtzahlungen ersetzt.
Ein zusätzlicher Vorteil: die Stiftung hat bei der Zuteilung der Grundstücke freie Hand — anders als die Gemeinde es haben würde.
Fazit: die Ergebnisse und Empfehlungen der Studie zeigen sehr interessante und machbare Handlungsoptionen für Langenargen auf -die angeblichen Vorteile beim Mooserweg erscheinen uns dadurch als eher zweifelhaft, weshalb wir diesen Antrag von CDU und FWV ablehnen.
Peter Kraus für die Offene Grüne Liste am 21.11.2022
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