Stellungnahme zum Mooser Weg

vorgetragen von Susanne Porstner, Fraktionsvorsitzende FW

Wir alle sind uns bewusst:
Boden in LA ist ein knappes, endliches und damit äußerst kostbares Gut.

Aufgabe der Kommune muss es sein, dieses kostbare Gut Boden der Preisspekulation ein Stück weit zu entziehen.

Dafür muss die Kommune Flächen im Eigentum besitzen.

Über welche Flächen verfügt nun die Gemeinde Langenargen?

Die Flächenpotentialanalyse, die im September im Gemeinderat vorgestellt wurde, zeigt geeignete Flächen für eine Bebauung, die aber einen wesentlichen Haken haben: sie sind nicht im Eigentum der Gemeinde.
Der Ankauf von Flächen gestaltet sich bisher als äußerst schwierig.

Einzige Fläche im Eigentum, die dazu zeitnah umgesetzt werden könnte, bleibt nach wie vor die Fläche am Mooser Weg.

Hier könnte im öffentlichen Interesse Einfluss auf Qualität der Bebauung und vor allem auf die Preise genommen werden. D.h. möglichst viele Wohneinheiten in modularer kostensparender Bauweise, möglichst energiesparend, klimaneutral, ohne weitere Erschließungskosten für Straßen u.a. gemeindeeigene Wohnungen. Eine Machbarkeitsstudie zeigt diese Möglichkeiten auf.

Die Wohnraumbedarfsanalyse ebenfalls im September vorgestellt zeigt deutlich den Bedarf an Wohnungen sowohl für altersgerechte Wohnformen als auch für junge Familien. Bis 2035 brauchen wir im Optimistischen Szenario 320 WE, davon mehr als 100WE in 1-2 Familienhäusern, sonst werden wir es nicht schaffen, ortsansässige Familien zu halten und neue Familien zu gewinnen.

Der Mooser Weg könnte also der Anfang sein für eine aktive, familienorientierte Wohnungspolitik.
Diese Chance müssen wir nutzen!
Sonst sehen wir weitere Jahre ins Land gehen, in denen Familien wegziehen, weil es keine zeitnahen Perspektiven gibt.

Deshalb der Antrag der FWV und CDU zu einem Aufstellungsbeschluss. Wir wissen dabei um die hohe ökologische Verantwortung!

Die Fläche am Mooser Weg ist eine geschützte Streuobstwiese.
Es handelt sich um ein ehemaliges Militärgelände, der Streuobstbestand mit 33 Bäumen ist nicht alt und beträgt circa 2% des Hochstammbestands der Gemeinde.
Laut § 33a NaturSchutzGesetz braucht es eine Umwandlungsgenehmigung.

Diese Genehmigung ist nur zu versagen, „ wenn die Erhaltung des Streuobstbestandes im überwiegend öffentlichen Interesse liegt, insbesondere wenn er für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder den Erhalt der Artenvielfalt von wesentlicher Bedeutung ist.“ Eine Umwandlung ist natürlich auszugleichen, vorrangig durch Neupflanzung.

Wir fordern die Gemeinde auf, so schnell wie möglich einen entsprechenden Antrag auf Umwandlung an die
zuständige Behörde zu stellen, um hier Sicherheit zu erlangen.

Ebenso muss ein Teil der Fläche, die Ausgleichsfläche für Gräbenen V ist, an geeigneter anderer Stelle im Gemeindegebiet ausgewiesen werden.Wir Gemeinderäte haben auf der Klausurtagung vergangenen Freitag die Aussage des ersten Beigeordneten aus Weil der Stadt gehört:
Der Schlüssel um Flächen entwickeln zu können ist die Flächenverfügbarkeit.
Das Eigentum ist die absolute Grundsatzfrage!

Am Mooser Weg haben wir eine Fläche.
Es ist unsere Aufgabe, sie unter sozialen und ökologischen Aspekten für die Zukunft unserer Gemeinde zu entwickeln.

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AGORA-LA hat bei der Fraktionsvorsitzenden der FW nachgefragt, welche Machbarkeitsstudie gemeint sei:

Es handelt sich um die Machbarkeitsstudie, die in den Ausführungen des Einwohnerantrages (Dezember 2021 hier Sitzungsvorlage) von Michael Resch (Architekt) und Michael Florian (Architekt und Vorsitzender der CDU Langenargen) im Januar 2022 vorgestellt wurde. Sie sollte damals nicht Teil des Antrages sein. AGORA-LA hatte hier nach der Präsentation dazu geschrieben.

Sie hat nichts mit der vom Gemeinderat und der Verwaltung beauftragten Wohnraumbedarfsanalyse, in die die Bewertung des Mooser Wegs einbezogen wurde und deren Ergebnisse im September 2022 vorgestellt wurden, zu tun.

Aktualisierung 23.11.2022, 9.04 Uhr

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