2. Häppchen

Heilig Geist: Stiftungsratsitzung

Weiter ging‘s zum Verfahren der Standortbestimmung (Auffangparkplatz oder Fläche am Strandbad) für das Pflegeheim. Die Quadratmeterzahl: Am Strandbad ca.10 000, am Auffangparkplatz: knapp unter 10 000, dort sind Grundstücke in Gemeindebesitz plus ein Grundstück aus privater Hand. Für Letzteres wurde wohl Interesse vom Eigentümer am Verkauf signalisiert.

Ein komplexer Punkt mit fünf Unterpunkten also. Es sollen nur die wichtigsten Diskussionsbeiträge herausgegriffen werden:

pixabay: Wenn ein Stein fällt…

Bürgermeister Münder machte genau diese Komplexität deutlich: Es brauche eine Gesamtstrategie, weil alles mit allem zusammenhänge. Von der Standortfrage hänge alles andere ab „Es geht darum, wer was leisten kann. Ist es ein externer Dritter, wie weit kann man sich ausbreiten, Investor ja oder nein…?“ 

GRat Terwart( CDU) begrüßte grundsätzlich die Vorgehensweise. Er habe bereits Investoren aus seinem beruflichen Umfeld angesprochen, die unverbindlich für alle Gebäude einschließlich des alten Gebäudes am See Ideen sammeln könnten. Man müsse sich vor Investoren nicht fürchten. GRat Kraus (OGL). „Ideen sind gut, je mehr desto besser.“ Auch habe man keine Angst vor Investoren. „Aber die Standortfrage ist zentral,“ sagte er. Der Vertreter der evangelischen Kirchengemeinde, Joachim Schütz, schlug vor, auch das alte Gebäude des jetzigen Pflegeheims miteinzubeziehen, damit nicht ein paar Reiche dort spekulieren können. Was den Zeitrahmen anginge, so hätte die Heimaufsicht sicher einen Ermessensspielraum, den ihre Ermessensrichtlinie erlaube.

Gemeinderat Wocher (CDU) sah alle mit ihren Beiträgen nah beieinander. Er plädierte dafür, dass ein Investor sagen muss, wie vorgegangen werden solle. Gemeinderat Brugger(FWV) warf ein, dass man mit den Erkenntnissen nicht weiter sei als vor 5 Jahren. Dem widersprach GRätin Falch vehement und wies darauf hin, dass in der Vergangenheit zwar gesprochen, aber nichts entschieden wurde. 

Bürgermeister Münder bündelte am Ende die Erkenntnisse:

Im Zentrum stehe, dass am Ende 90 Pflegeplätze zu finanzieren seien, jedoch der Abmangel durch die Gemeinde nicht auf Dauer über den Haushalt ausgeglichen werden könne. Er machte außerdem darauf aufmerksam, dass nach Sichtung aller Unterlagen in den letzten 10 Jahren nichts entschieden wurde.

So verlief dann die Abstimmung zu den 7 Punkten des Beschlussvorschlages zum Standort des Pflegeheims ( Ö4 hier )

Zu Punkt 1: einstimmig (ohne GR Terwart, der als Nachbar am Grundstück am Strandbad befangen ist)

Zu Punkt 2: einstimmig

Zu Punkt 3: einstimmig

Zu Punkt 4: einstimmig

Zu Punkt 5: einstimmig bei einer Enthaltung von GR Vögele (CDU) und einer Befangenheit von GR Terwart( CDU)

Zu Punkt 6: einstimmig

Zu Punkt 7: einstimmig

Es ging im weiteren Verlauf noch um den Jahresabschluss der Stiftung und um die Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes 2023. Genaueres lässt sich in den Sitzungsunterlagen unter Ö5 und 6 hier nachlesen.

Über die Sitzung vom letzten Jahr hatte AGORA-LA hier berichtet. Nach wie vor steht und  fällt die Bettenzahl und damit deren Finanzierung mit der Zahl der pflegenden Hände. Kämmerer Kowollik sagte gestern, dass besonders die Personalkosten so hoch seien, weil die Pflegesätze nicht ausreichten. Auch habe man Fremddienstleister besonders für die Nachtdienste verpflichten müssen. Das werde auch in Zukunft die Kosten nach oben treiben, wenn man überhaupt jemanden fände. Immerhin habe man jedoch kürzlich 3 Fachkräfte verpflichten können. Sein Fazit: “Wir müssen unsere Pflegekräfte gut behandeln!”

Einschätzung:

Es hängt wirklich alles mit allem zusammen. Besonders die Grundstücksfrage in LA. Schnelle Lösungen wird es an keiner Stelle geben. Dass jedoch im Sinne des Allgemeinwohls der Gemeinde deren finanzielle Last aufgehoben wird, ist eine wichtige Entscheidung.

Grundstücksveräußerungen durch die Stiftung werden durch Verkauf nur im Notfall möglich sein. Daher scheint die Neuausrichtung auf Pachtverträge, die mit den gestrigen Beschlüssen vorgenommen wurde, sinnvoll.

  1. Die Stiftung zum Hospital zum Heiligen Geist wird Flächen, die für eine bauliche oder für eine andere über den reinen Bestand hinaus vorgesehene Nut- zung beinhaltet, ausschließlich verpachten. Dies kann im Wege eines Pachtvertrages erfolgen bzw. mittels Erbbaupachtvertrag.
  2. Eine Veräußerung von stiftungseigenen Flächen ist nur für besonders begründungsbedürftige Fälle vorbehalten.

AGORA-LA freut sich über Spenden, s.Impressum

Kommentar verfassen

Powered by WordPress.com. von Anders Noren.

Nach oben ↑

%d Bloggern gefällt das: