Unterbringung Geflüchteter in LA

Heckenweg  

(aktualisiert durch Antworten auf Presseanfragen, 14.05 Uhr))

Das Haus am Heckenweg steht seit der Jahreswende leer. Es wurde von der Gemeinde Langenargen erworben, die letzte Familie, die dort jahrelang in feuchten Räumen mit fünf Kindern lebte und ihre Miete komplett selbst zahlte, wurde innerhalb von LA verlegt. Nun sind in großen Abständen immer mal wieder Handwerker vor Ort. Inzwischen ist klar, dass das Haus ab 1. August 2023 an den Landkreis vermietet werden soll. Daher hat AGORA-LA Fragen dazu an das Landratsamt gestellt. Hier kommen die Fragen und Antworten:

AGORA-LA: Ab wann besteht der Mietvertrag, der mit der Kommune als Eigentümerin geschlossen worden sein muss? Ist er befristet? 

LRA: Ab dem 1. August 2023 und für knapp drei Jahre bis Ende Juni 2026. Die Unterkunft hat bis zu 23 Plätze und soll ab Ende September/Anfang Oktober genutzt werden.

AGORA-LA: Wer wird für die Betreuung zuständig sein? (Sicherheit, Sozialbetreuung…)  

LRA: Wie bei anderen Unterkünften dieser Größe, wird auch in Langenargen ein Team aus Heimleitung und Flüchtlingssozialarbeit die Menschen betreuen. 

AGORA-LA: Werden dort nur Geflüchtete des Kreises untergebracht oder wird mit den Geflüchteten der Kommune gemischt? 

LRA: Geflüchtete werden in der Regel zunächst in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen aufgenommen. Von dort werden sie den Stadt- und Landkreisen nach dem Königsteiner Schlüssel in die vorläufige Unterbringung zugeteilt und bis zum Abschluss des Asylverfahrens, jedoch längstens für zwei Jahre, untergebracht. Nach dem Ende der vorläufigen Unterbringung werden die Geflüchteten bei den kreisangehörigen Gemeinden in die Anschlussunterbringung verteilt. Im Landkreis gibt es daher keine „gemeinsamen“ Unterkünfte von Landkreis und Kommunen. 

AGORA-LA: Zuvor kamen dort jahrelang Geflüchtete, die zum Kontingent der Kommune gehörten, unter. Wo sollen diese demnächst untergebracht werden? 

LRA: Dies müsste Ihnen die Gemeinde beantworten. 

AGORA-LA: Wie hoch ist die Miete, die die Kommune dafür vom LRA erhält? 

LRA: Monatlich 2.500 Euro.

AGORA-LA: Werden es Familien oder eher Einzelpersonen sein? 

LRA: Dies hängt von der Anzahl Geflüchteter sowie den Ländern ab, aus denen sie zu uns kommen und dem Bodenseekreis dann aus der Landeserstaufnahme zugeteilt werden. Wir achten bei der Belegung der Unterkünfte immer bestmöglich darauf, absehbare Konfliktpotentiale zu vermeiden, beispielsweise im Hinblick auf Religionen, Ethnien oder Sprachbarrieren. 

AGORA-LA: Wird die Turnhalle, die zurzeit mit Geflüchteten aus der Ukraine belegt ist, dadurch frei? 

LRA: Die Notunterkunft in der Halle in Langenargen wird vom Landkreis Ende des Jahres zurückgebaut und der Gemeinde übergeben. Dort steht sie dann ab dem 1. Januar 2024 wieder für ihren ursprünglichen Zweck zur Verfügung.

AGORA-LA: Wie sieht die Kommunikation über die neue Anmietung mit der Bevölkerung in der Nachbarschaft aus? 

LRA: Der Landkreis betreibt aktuell über 30 kleinere und größere Unterkünfte, in denen wir geflüchtete Menschen unterbringen. Daher ist es aus personellen Ressourcen schlichtweg nicht leistbar, dass wir auch für jede kleinere Unterkunft eigene Informationsveranstaltungen veranstalten. Zudem entsteht hier keine neue Unterkunft, sondern das Haus wurde auch zuvor als Unterkunft für Geflüchtete genutzt. Vor Ort wird die Heimleitung aber jederzeit für Fragen ansprechbar sein. 

Anmerkung AGORA-LA:

Die Frage, die nur Kommune beantworten können soll, wurde an unseren Integrationsbeauftragten Mirko Meinel weitergeleitet. Die Antwort steht noch aus. Es ist zu hoffen, dass die mögliche Belegung ab 1. August in wenigen Tagen dann der Bevölkerung vermittelt wird. Offene Kommunikation erleichtert das Zusammenleben aller. Wir feiern nicht nur gemeinsam unter dem Motto ” Wir sind Langenargen”, sondern wir leben hier auch gemeinsam.

Aktualisierung, 28.7.2023, 14.04 Uhr

Hier kommt die Antwort von Mirko Meinel.

Sehr geehrte Frau Krieg,

vielen Dank für Ihre Anfrage, ich versuche diese, im Rahmen dessen was mir möglich ist, so gut es geht zu beantworten.

Inbetriebnahme:
Wann und welche Personen das LRA BSK im Heckenweg unterbringt und was mit den Personen aus der Turnhalle Langenargen geschieht, das kann ich Ihnen nicht sagen, da ich es nicht weiß. Diese Entscheidungen obliegen allein dem LRA BSK als Mieterin der Immobilie. 

Kontingentaufnahme: 
Die Anzahl an Personen welche im Heckenweg zukünftig untergebracht werden, werden der Gemeinde Langenargen angerechnet. D.h., dass sich die Anzahl der aufzunehmenden Personen automatisch um die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner im Heckenweg reduziert und somit nicht mehr von LA aufgenommen werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Mirko Meinel
Integrationsbeauftragter & Sachgebietsleiter Integration
Allgemeine Verwaltung

GVV E-K-L                                
Gemeindeverwaltungsverband
Eriskirch | Kressbronn a. B. | Langenargen 

Und fast zeitgleich die Antwort auf die Fragen von AGORA-LA von Frau Janisch aus dem Rathaus LA, die einige Tage zuvor bereits gestellt wurden:

Der Mietbeginn ist der 01.08., wie viele Personen dort untergebracht werden entscheidet das Landratsamt nach den gesetzlichen Regelungen. Auch eine Information an die direkte Nachbarschaft muss über das Landratsamt und die zuständige Heimleitung erfolgen. Diese Personen werden der Gemeinde angerechnet, d.h. dass die Gemeinde diese Anzahl dann nicht mehr aufnehmen muss.Sollten Sie noch detailliertere Nachfragen haben, so wenden Sie sich bitte direkt an das Landratsamt Bodenseekreis.  

Mit freundlichen Grüßen Jasmin Janisch

Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitGeschäftsstelle des Gemeinderates 

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