05.02.2024
FFH-Mähwiesen am Mooser Weg: Entscheidende Erkenntnisse für zukünftige Bauvorhaben
In der Ausgabe des Montfort-Boten vom Freitag, den 26. Januar 2024, informierte das Landratsamt über die Ergebnisse der Offenland-Biotopkartierung, die bedeutende Auswirkungen auf die geplanten Bauvorhaben in unserer Gemeinde haben könnte. Die Fläche am Mooser Weg, die kürzlich Gegenstand eines erneuten Bürgerentscheids war, wurde dabei als sogenannte FFH-Flachland-Mähwiese (Flora-Fauna-Habitat) kartiert.
FFH-Mähwiesen sind besonders arten- und blütenreiches Wirtschaftsgrünland, das durch eine extensive Bewirtschaftungsweise entstanden ist. Baden-Württemberg trägt eine besondere Verantwortung für den Erhalt und die Verbesserung dieser Wiesen, da hier ein Großteil davon in Deutschland vorkommt. Sie sind sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten durch europarechtliche und nationale Rechtsvorschriften geschützt, beispielsweise als gesetzlich geschützte Biotope.
Doch was bedeutet diese Kartierung für die konkreten Pläne der Gemeinde, die Streuobstwiese am Mooser Weg zu bebauen? Die Europäische Union hat Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagt, da Flachland-Mähwiesen in Deutschland einen ungünstigen Erhaltungszustand aufweisen und in den letzten Jahren massiv zurückgegangen sind, wodurch viele seltene Arten aus unserer Kulturlandschaft verschwunden sind.
Die Streuobstwiese am Mooser Weg wurde komplett als eine solche FFH-Mähwiese kartiert. Zusätzlich handelt es sich beim Mooser Weg um einen geschützten Streuobstbestandteil. Unter diesen Voraussetzungen gehen die Initiatoren des Bürgerbegehrens davon aus, dass das Landratsamt nur schwer einer Bebauung, trotz Ausgleichsmaßnahmen zustimmen kann und daher von einer Bebauung am Mooser Weg Abstand genommen wird.
Nicht erst seit der Veröffentlichung der Ergebnisse der Offenland-Biotopkartierung liegen ausreichend Informationen vor, die gegen eine Bebauung sprechen. Dies schließt auch die eigens vom Gemeinderat in Auftrag gegebene „Wohnraumbedarfsanalyse“ ein, die seit September 2022 zu dem Schluss kam, von einer Bebauung des Mooser Wegs abzusehen und andere Flächen zu favorisieren.
Für die zukünftige Bauentwicklung von Langenargen wird es daher entscheidend sein, neue Wege einzuschlagen und sich bei benachbarten Gemeinden mögliche Lösungsansätze abzuschauen. Dazu gehören Maßnahmen wie z.B. die Schließung vorhandener Baulücken innerorts (rund 4 Hektar in Langenargen), die Einführung eines Leerstandsradars sowie die Einsetzung eines vom Land geförderten Kommunalen Flächenmanagers.
Moritz Ott, Thomas Brugger und Bernd Wahl – Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens Mooser Weg
Weiterführende Informationen:
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/ergebnisse
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung
Hinweis: Presseantworten an AGORA-LA zum Thema hier
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