Presseanfrage beim Landratsamt
In der Ausgabe vom 26.Januar 2024 findet sich im redaktionellen Teil des Montfortboten auf Seite 6 unter der Überschrift „Offenland-Biotopkartierung: Ergebnisse jetzt online “ ein Bericht über die Offenlandkartierung nach FFH- Richtlinien in Langenargen. Es heißt dort:
„[. . . ] In Langenargen hat im Jahr 2022 die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope sowie der Lebensraumtypen nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie, im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) stattgefunden. Die Ergebnisse können ab sofort auf der Internetseite der LUBW über den Daten- und Kartendienst kostenlos abgerufen werden: http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public.
Dort kann man sich über die Reiter „Natur und Landschaft“ und den Eintrag „Geschützte Biotope“ beziehungswweise ,„Natura 2000- FFH-Mähwiesen“ die Flächen anzeigen lassen. So ist so- wohl für das Grundstück am Mooser Weg, über das im Juli 2023 per Bürgerentscheid abgestimmt wurde, als auch zwei Flurstücke am Auffangparkplatz, die als Standort für ein neues Pflegeheim in Frage kommen, offiziell der Status als FFH-Mähwiese festgestellt worden [. . .]“
Hinweis: Dieser Text wurde leider nicht im amtlichen Teil des MOBO durch die Verwaltung veröffentlicht und ist damit leider nicht für alle LerserInnen frei zugänglich.
Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat 2022 begonnen Mähwiesen zu kartieren. Hier. Auch in Langenargen. So zählen ab 1. März 2022 artenreiche Mähwiesen (FFH-Lebensraumtypen 6510 „Magere Flachland-Mähwiesen“ und 6520 „Berg-Mähwiesen“) zu den gesetzlich geschützten Biotopen.
Nun ist das Ergebnis bekannt. Beispielsweise wird der Mooser Weg sozusagen zusätzlich durch diese Richtlinie zu den artenreichen Mähwiesen geschützt. Aber auch in Teilen ist das Gebiet am Auffangparkplatz, das für die Bebauung mit einem neuen Seniorenheim in der Planung steht, entsprechend eingeordnet.

AGORA-LA hat bei der Pressestelle des Landratsamtes Bodenseekreis nachgefragt.

Hier kommen die Fragen und Antworten:
AGORA-LA: Haben diese Erkenntnisse zu den Flächen in Langenargen (Mooserweg, Fläche am Auffangparkplatz) Konsequenzen für die den seitens der Verwaltung gestellten Umwandlungsantrag für den Mooser Weg?
LRA: Dem seinerzeitigen Umwandlungsantrag liegt § 33a NatSchG als Regelung zum Schutz von Streuobstwiesen zu Grunde. Hiervon unabhängig sind die Regelungen zu den gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG zu berücksichtigen.
AGORA-LA: Das Gesetz zum Schutz der Biotope existiert seit 1.3.2022, die Ergebnisse zu den beiden Flächen in LA lagen wohl erst Ende 2023 vor. Der Bürgerentscheid wurde im Frühsommer 2023 durchgeführt. Warum gab es zu diesem Zeitpunkt keine Information, dass es eine laufende Untersuchung im Rahmen der Offenland -Biotopkartierung gibt?
LRA: Zuständig für die Biotopkartierung ist die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Nach den uns vorliegenden Kenntnissen erfolgte eine allgemeine Information über die Pressestelle der LUBW. Infoveranstaltungen fanden am 2. Mai 2022 in Langenargen und Deggenhausertal statt. Des Weiteren wurden die Gemeinden über die stattfindenden Arbeiten mittels Gemeindebenachrichtigungen informiert.
AGORA-LA: Was bedeuten diese Erkenntnisse nun für die Entscheidung in Ihrem Haus zum Umwandlungsantrag am Mooser Weg und wie ist der Stand der Bearbeitung des Umwandlungsantrages?
LRA: Wie oben ausgeführt, handelt es sich um zwei verschiedene gesetzliche Regelungen. Der Umwandlungsantrag muss inhaltlich noch ergänzt werden, z.B. um Details der gewünschten Bebauung.
AGORA-LA: Welche Konsequenzen haben diese Erkenntnisse für die Planung des Seniorenheims in LA am Auffangparkplatz ?
LRA: Der unteren Naturschutzbehörde liegen keine Informationen vor, die eine abschließende Beurteilung zulassen würden. Bei den Planungen sind beide gesetzlichen Schutzregelungen zu berücksichtigen.
Einordnung
In der letzten Gemeinderatssitzung hatte der Fraktionsvorsitzende der CDU, Terwart unter „Verschiedenes“ zum Thema nachgefragt. (vgl. hier unter Verschiedenes) Es hieß, dass das Planungsbüro noch an der Aufstellung der Ausgleichsfläche arbeite. Wenn nun sozusagen noch ein weiteres Schutzkriterium dazukommt, darf man auf die Ergebnisse des Antrages gespannt sein. Übrigens in der Diskussion um Ferienwohnungen und der Zweckentfremdungssatzung am letzten Montag wurde seitens der Gegner einer solchen Satzung das Argument gebracht, dass man genügend Wohnraum habe. Nur wenn Wohnraumnot herrsche, sei so eine Satzung sinnvoll und juristisch durchsetzbar. Ja, wenn doch keine Wohnraumnot herrscht, muss man dann geschützte Wiesen weiterhin verplanen?, fragt sich AGORA-LA.
Danke für die Berichterstattung aus dem Rathaus. Unter den Gemeinderatsmitgliedern und den Fraktionen scheint es hier verschiedene Meinungen zu geben. Leider ist das Thema so herausfordernd und auch nicht kurzfristig zu lösen, dass die Gemeinde schlecht beraten wäre, ihre Entscheidungen basierend auf Meinungen zu fällen. Was es hier braucht, ist eine durchdachte, faktenbasierte und langfristige Strategie basierend auf einer Zukunftsvision für Langenargen!