Situation Geflüchteter in LA
Nach den Hilferufen (vgl. hier)der Gemeinden an die Landespolitik, in denen die Grenzen der Belastbarkeit als erreicht dargestellt wurden, hat AGORA-LA unsere Gemeindeverwaltung am 13.2.2024 über die Pressestelle angeschrieben und nun erst am 23.2.2023 urlaubsbedingt von dort die folgenden Antworten bekommen. Die Antworten kamen von Frau Janisch aus der Pressestelle der Gemeinde. Es ist zu vermuten, dass der Fachbereich Integration die Fragen beantwortet hat.
1. AGORA-LA: Wie viele Geflüchtete leben im Moment in LA?
Pressestelle: Anders als die Ausländerbehörde Landratsamt Bodenseekreis (LRA BSK) kann die Gemeinde nicht auf ein Ausländerzentralregister (AZR) zugreifen. Nicht alle Personen, z.B. Personen mit privatem Mietvertrag oder Personen welche in der Obhut des LRA BSK sind, melden sich auch bei uns und bitten um Unterstützung. Daher können wir Ihnen keine Anzahl aller Geflüchteter in Langenargen nennen.
2. AGORA-LA: Wie viele Menschen kommen aus der Ukraine?
Hierbei handelt es sich um die gleiche Problematik wie oben beschrieben. Keine der in Langenargen lebenden Personen mit Fluchtgrund hat die Verpflichtung sich beim Team Integration zu melden. Daher können wir Ihnen, ohne den Zugriff auf das AZR, hier keine Zahlen nennen.
a) AGORA-LA: Wie viele Menschen leben aus der Zeit 2015/16 immer noch in Obdachlosigkeit in LA?
Derzeit befindet sich lediglich eine Familie, bestehend aus 6 Personen, aus dem von Ihnen gefragten Zeitraum in einer Obdachlosenunterbringung in Langenargen.
b) AGORA-LA: Hat LA das Unterbringungssoll der Gemeinde erfüllt?
Zum jetzigen Zeitpunkt hat die Gemeinde vorerst seine Aufgabe zur Unterbringung erfüllt. Dies kann und wird sich aber im Laufe des Jahres noch verändern.
c) AGORA-LA: Verringert sich für LA die Zahl der unterzubringenden Menschen, wenn der Heckenweg für das LRA zur Verfügung steht?
Ja. Personen, welche auf der Gemarkung der Gemeinde Langenargen untergebracht werden, werden zum Aufnahmekontingent hinzugerechnet. Hierbei spielt es keine Rolle, welche Institution die Menschen begleiten.
2. AGORA-LA: Welchen Spielraum (Vorgeschriebene Quadratmeterzahl?) hat die Gemeinde, diese Räume mit zusätzlichen Personen zu belegen?
Alle drei Gemeinden auf dem Verbandsgebiet weisen nach dem Polizeigesetz BW ein. Eine exakte Vorgabe zur Einhaltung von Standardgrößen der Unterbringungen gibt es darin nicht, lediglich einen Verweis auf die Einhaltung von 4,5 qm pro Person. Zudem verweist der Gesetzgeber auf den lediglich vorübergehenden Charakter der Unterbringung. Gerichtsurteile aus anderen Bundesländern verweisen zudem darauf, dass z.B. bei Flüchtlingswellen die Anforderungen an eine Unterkunft Schwankungen unterworfen sein können.
D.h., dass es in Situationen, in denen die Unterbringungsplätze immer knapper und Notunterkünfte betrieben werden müssen, sich auch die Belegungszahlen in den jeweiligen Unterkünften verändern können.
3. AGORA-LA: Um wieviel Euro/ Monat erhöhen sich die Mieteinnahmen, wenn sich die untergebrachte Personenzahl erhöht?
Die Nutzungsgebühren orientieren sich an den festgelegten Mietobergrenzen des Jobcenters und der untergebrachten Personenanzahl als Haushaltsverband.
4. /5. AGORA-LA: Es wurde in der letzten Zeit in der Untere Seestr. 98 ein Zimmer einer 5- köpfigen Familie (3 Kinder!) ein Zimmer verschlossen, so dass sie nur noch 2 Zimmer bewohnen können. Mit welcher Begründung? Soll dieses Zimmer wieder belegt werden? Gleichzeitig wurde in der Untere Seetstr.118 ( „Franzosenhäuser“) ein älteres, gesundheitlich angeschlagenes Ehepaar „ umgesetzt“. Das Paar sollte ursprünglich in das jetzt verschlossene Zimmer der Familie in der USeestr.98 eingewiesen werden. Das ist nicht geschehen. Welche Lösung ergab sich für dieses Paar?
Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass wir zu Einzelfällen keine Auskünfte geben möchten, zumal die DSGVO hier zum Tragen kommt und die persönlichen Rechte der einzelnen Personen gewahrt werden sollen.
6. AGORA-LA: Wie viele Wohnungen/ Zimmer werden künftig für wie viele Geflüchtete nach aktuellem Stand in LA gebraucht?
Diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten, da es hierbei sehr viele Variablen zu beachten gilt. Dieses beginnt bei der angebotenen Wohnungsgröße und hierbei auch die Anzahl der aufzunehmenden Einzelpersonen/Familien, sowie die Kosten für die Unterkunft. Gleichzeitig sollte der Zweck der Wohnungen und Zimmer näher definiert werden. Bei einer Obdachlosenunterbringung sieht der Gesetzgeber vor, dass es sich lediglich um eine vorübergehende Unterbringung handeln soll. Hierbei dürfen andere Belegungsstandards angewandt werden als bei einer privatrechtlichen Anmietung. Zudem gibt es wohnungslose Personen ohne Fluchterfahrungen, deren Anzahl sich nicht voraussagen lässt. Wir haben psychisch instabile Personen, konfliktkreative Personen, ebenso Fälle mit körperlichen Auseinandersetzungen unter den Bewohnerinnen und Bewohner, welche im Einzelfall eine andere Unterbringung und damit eine erhöhte Anzahl an Wohnungen/Zimmern bedarf.
7. AGORA-LA: Hat die Gemeinde die Absicht, eine Bezahlkarte für Geflüchtete einzurichten?
Hierbei handelt es sich um die Umsetzung des Asylbwerberleistungsgesetz. Über den Inhalt und die Verfahrensweisen in diesem Gesetz bestimmen Bund und Land. In letzter Instanz wird der Kreis dann mit der Umsetzung beauftragt werden, weshalb die Gemeinde hier wohl eher sehr geringe bis keine Dispositionsmöglichkeiten haben wird.
8. AGORA-LA: Wie verläuft die Kommunikation seitens der Verwaltung mit der Bevölkerung, um die Situation vor Ort zu erklären?
Auf was genau, welche Situation beziehen Sie sich? Was soll erklärt werden?

Einordnung:
Hintergrund der Presseanfrage:
AGORA-LA hatte nach dem Überlastungshilferuf des Bürgermeisters eine genauere Einschätzung der Situation vor Ort bekommen wollen, da nach dem Vortrag des Integrationsmanagers Mirko Meinel im letzten Jahr (vgl. hier) keine weitere Berichterstattung im neuen Jahr anstand. Damals hatte es sehr wohl genauere Zahlen gegeben. Wichtig ist zu hören, dass im Moment das Soll der unterzubringenden Menschen in LA erfüllt ist. Damit dürfte sich die Überlastung im Vergleich mit anderen Orten in Grenzen halten. Nach aktuellen Informationen der „Alt-Geflüchteten“, gibt es jedoch drei Familien, die immer noch im Status der Obdachlosigkeit in Wohnungen, die von der Gemeinde angemietet werden, leben. Die Familie, der das Zimmer in der Unteren Seetsr. 98 geschlossen wurde, ist nach Informationen von AGORA-LA vorgestern ausgezogen, um bei Verwandten in einem anderen Landkreis Unterschlupf zu finden. Eine weitere Familie der “ Alt-Geflüchteten“ organisiert den Umzug nach NRW zu Verwandten. In beiden Fällen hatten die Familien hier bei uns Arbeit.
Sie finanzieren sich also teilweise komplett selbst, finden jedoch auf dem freien Wohnungsmarkt keine eigene Wohnung. Die Frage von AGORA-LA nach der Belegung eines Hauses mit mehr Personen (z.B. Föhrenweg) als in der Liste der Obdachlosenunterkünfte aufgeführt (s. hier) zielte eigentlich auf die Mehreinkünfte für die Eigentümer des Hauses am Föhrenweg ab. Auskünfte zu Einzelschicksalen sind natürlich aus Datenschutzgründen verständlicherweise schwer zu liefern. Allerdings zeigt die Verständnisfrage (Nr.8) der Verwaltung zur Kommunikation, dass zwischen der Community der Geflüchteten und der heimischen Bevölkerung kaum Austausch stattfindet. Es sind Menschen, die hier z. B. im Feriendorf vorübergehend leben, im Ort erscheinen, jedoch „durchsichtig“ wirken. In einem Gespräch mit einigen„Neuen“ und AGORA-LA hieß es, dass man schon froh sei gegrüßt zu werden. Das geschehe jedoch eher selten.
AGORA-LA hat viele Gespräche geführt, bekommt Anrufe und ist im Notfall möglichst zur Stelle. Es ist auch für „Alt-Geflüchtete“ immer noch schwer, die Verwaltungswege zu durchschauen. Viele treffen dann für ihren Lebensweg überstürzte Entscheidungen, suchen Wohnungen, in deren Mietverträgen sie die Texte nicht verstehen. Sie wollen einfach nur weg von hier. Die Hilfe seitens des Integrationsteams ist in ihren Augen nicht ausreichend, manchmal werde man sogar falsch beraten oder abweisend behandelt.
Vielleicht ist das ja gewollt! Aber Achtung: Die Kinder dieser Familien sind schulisch gut integriert, manche haben ihre Schulabschlüsse inzwischen erlangt, Eltern übernehmen Arbeiten seit Jahren in LA zum Mindestlohn, die ohne sie nicht erledigt würden!

Zum Schluss noch eine wichtige Information für Familien, die in schwierigen sozialen Verhältnissen leben -ja die gibt es auch in LA, nicht nur unter Geflüchteten! Deren Kinder, die nachgewiesen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, müssen nach Kressbronn in die Schule gehen. Die FAMS ist für diese Kinder nicht zuständig. In Kressbronn wird die Nachmittagsbetreuung für Familien in finanziell schwieriger Lage nicht wie bei uns in LA durch soziale Einrichtungen übernommen.
Nach verschiedenen Intervention und monatelangem Gezerre seit September 2023 wurden nun in einem Fall für ein Kind aus LA dankenswerterweise die Gebühren anteilig für die Betreuung in Kressbronn durch den Sozialfond in LA übernommen. Nach Auskunft der Verwaltung gehen ca. 10 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus LA nach Kressbronn. Nicht alle sind jedoch bedürftig. Es sollte eine generelle Überlegung zur Regelung dieser Fälle in schwieriger sozialer Situation geben, damit alle über die Möglichkeit der Förderung durch den Sozialfonds gleichberechtigt informiert sind und nicht durch Chancenungleichheit später zu „konfliktkreativen“ Menschen werden! Das ist die Meinung von AGORA-LA.
Kommentar verfassen