Presserklärung
Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ wegen des Messerangriffs in Solingen
erlassen und in Vollzug gesetzt. Hier:
Ausgabejahr 2024
Datum 25.08.2024
Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ wegen des Messerangriffs in Solingen
erlassen und in Vollzug gesetzt
Die Bundesanwaltschaft hat heute (25. August 2024) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Haftbefehl gegen den syrischen Staatsangehörigen Issa Al H.erwirkt.
Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) dringend verdächtig. Zudem werden ihm Mord in drei Fällen (§ 211 Abs. 2 StGB) sowie versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung in acht weiteren Fällen (§ 211 Abs. 1, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nrn. 2 und 5, §§ 22, 23 StGB) vorgeworfen.
In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Issa Al H. teilt die Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) und schloss sich der Vereinigung zu einem derzeit nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 23. August 2024 an. Auf Grund seiner radikal-islamistischen Überzeugungen fasste er den Entschluss, am 23. August 2024 auf dem Solinger Stadtfest eine möglichst große Anzahl aus seiner Sicht ungläubiger Menschen zu töten. Dort stach er mit einem Messer hinterrücks wiederholt und gezielt auf den Hals- und Oberkörperbereich von Besuchern des Festivals ein. Drei Personen verstarben, acht weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt.
Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren heute am frühen Morgen (25. August 2024) von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf übernommen. Der Beschuldigte war gestern Abend (24. August 2024) in Solingen vorläufig festgenommen worden. Er wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Ergänzendes AGORA-LA:
- Der oben stehende Text ist auf der Website der Generalbundesanwaltschaft zu lesen. Er kommt nicht über Umwege aus den sog. sozialen Netzwerken!
- Gesetzesänderung vom Januar 2024 hier zur Verbesserung von Rückführungen aus dem Bundestag.
- Hier geht es bei der Bundeszentrale für politische Bildung um Zahlen zu Abschiebungen in Deutschland nach Herkunftsländern, Zielstaaten und Bundesländern.

Zur Situation der Geflüchteten in LA und den beiden anderen Gemeinden im GVV soll es im Herbst den Bericht des Integrationsbeauftragten geben. Auf Nachfrage von AGORA-LA im Juli kurz vor den Ferien hatte Herr Meinel geschrieben:„ Einen ausführlichen Aus- und Rückblick zur Unterbringungssituation von wohnungslosen und geflüchteten Personen erst wieder zur nächsten Verbandversammlung geben. Diese findet im Zeitraum Oktober-November 2024 statt. Ohne konkrete Zahlen zu nennen kann ich Ihnen derzeit nur mitteilen, dass wir uns allen Anschein nach im Aufnahmepeak befinden, welcher allerdings noch anhalten wird. Die Aufnahmesituation der einzelnen Gemeinden ist dabei gut. D.h., dass das Aufnahmekontigent auf GVV Ebene positiv (erfüllt) ist. Hierbei ist, im Vergleich zu den zurückliegenden Jahren, die Gemeinde Langenargen mit einem besonders hohen Engagement zu nennen, was mich optimistisch in die Zukunft blicken lässt“
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