In den drei Gemeinden des GVV

Situation Geflüchteter 

AGORA-LA hatte kurz nach dem schrecklichen Attentat in Solingen zur Situation Geflüchteter in LA und den anderen beiden Gemeinden Auskunft beim Integrationsbeauftragten der drei Gemeinden eingeholt. Denn leider ist dieses Thema im Ort nirgendwo präsent.

Herr Meinel hat als Sachgebietseiter Integration der drei Gemeinden des GVV geantwortet:

AGORA-LA:

1. Wie sehen die Zahlen in allen drei Gemeinden aus? Auch die Zahl der Menschen im Heckenweg (LRA) wäre wichtig zu erfahren, ebenso die Zahl  der ukrainischen  Schutzsuchenden.

Meinel:

Die Erhebung und Aufbereitung der entsprechenden Zahlen erfordert einen erheblichen administrativen Aufwand. Da die Daten aus verschiedenen Quellen zusammengeführt und verifiziert werden müssen, ist eine detaillierte Auswertung zeitintensiv. Ich möchte Sie daher darüber informieren, dass die nächste Verbandsversammlung Ende November stattfinden wird. Im Rahmen dieser Sitzung werden die aktuellen Zahlen vorgestellt.

 AGORA-LA:

2. Wie sieht die Sozialbetreuung in den Unterkünften aus?

Es ist wichtig klarzustellen, dass im rechtlichen und administrativen Sinne keine „Betreuung“ der Geflüchteten in den Unterkünften erfolgt. Der Begriff „Betreuung“ impliziert in der Regel die Übernahme von Angelegenheiten der betreuten Personen, was in diesem Kontext nichtzutreffend ist.
Vielmehr wird eine Begleitung der Geflüchteten im Rahmen der Vorgaben der Verwaltungsvorschrift (VwV) Integrationsmanagement durchgeführt. Diese Begleitung umfasst unterstützende Maßnahmen, Beratung zu diversen Einzelfällen und die Weiterleitung an die bestehenden Regeldienste. Die Begleitung erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal, das eng mit anderen Trägern und Institutionen zusammenarbeitet, um eine zielgerichtete und effiziente Unterstützung sicherzustellen.

AGORA-LA:

3. Hat sich die Betreuung der Geflüchteten in den Sammelunterkünften beispielsweise nach dem Mordfall in Kressbronn 2022 verbessert?

Meinel:

Bitte erlauben Sie mir hierzu folgendes: 

Bei den Sammelunterkünften wie dieser von Ihnen beschriebenen in Kressbronn a. B. handelt es sich um Unterbringungen des Landratsamt Bodenseekreis (LRA BSK). Zudem fragen Sie nach einer verbesserten Betreuung. Diese Frage impliziert zwei Annahmen:

1.Dass die „Betreuung“ und ich nehme an, dass Sie die soziale Begleitung der dortigen untergebrachten Personen meinen, aufgrund des Vorfalls verbessert werden musste und gleichzeitig könnte sich aus Ihrer Frage deuten lassen, dass es zu dem Mordfall aufgrund einer eben nicht verbesserten Begleitung gekommen ist, wobei das Gericht in seiner Urteilfindung diesen Umstand mit keinem Wort erwähnt.

AGORA-LA:

4. Wie gelangen die Menschen, die schon lange auf Sprachkurse warten, in entsprechende Kurse?

Meinel:

Es gibt zwei unterschiedliche Wege, über die Geflüchtete Zugang zu Sprachkursen erhalten können:


1. Verpflichtung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Eine Möglichkeit besteht darin, dass das BAMF Geflüchtete verpflichtet, an einem Integrationskurs teilzunehmen. In diesen Fällen werden die betroffenen Personen durch das BAMF entsprechend zugewiesen und sind zur Teilnahme verpflichtet. Diese Kurse zielen darauf ab, die deutsche Sprache sowie grundlegende Kenntnisse der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte zu vermitteln, um die Integration in die Gesellschaft zu fördern.
2. Freiwillige Teilnahme an Sprachkursen: Darüber hinaus haben Geflüchtete die Möglichkeit, freiwillig an Sprachkursen teilzunehmen. Diese werden entweder von ehrenamtlichen Initiativen oder durch die Volkshochschule (VHS) Bodenseekreis organisiert. Die Teilnahme an diesen Kursen erfolgt auf freiwilliger Basis, jedoch wird angestrebt, auch in diesen Fällen den Spracherwerb systematisch und zielgerichtet zu fördern. Die VHS Bodenseekreis bietet eine Vielzahl von Sprachkursen unterschiedlicher Niveaustufen an, die den individuellen Bedürfnissen der Geflüchteten angepasst sind.

AGORA-LA:

5. Gibt es zur Zeit Menschen in den drei Gemeinden, die eigentlich ausreisepflichtig wären?

Meinel:

Könnten Sie Ihre Frage hier bitte spezifizieren?! Wir haben Personen mit den unterschiedlichsten Status z.B. Duldung, Dublin III – Verfahren, vollziehbar- und nicht vollziehbar ausreisepflichtige Personen.
Um einen genauen und validen Datensatz zu erhalten, müssten Sie sich bitte an die Ausländerbehörde des  Landratsamt (LRA BSK) wenden. Da sich ein Status auch ändern kann, z.B. durch eine Beantragung des §104c AufenthG ist es hier wie bei der Beantwortung der Frage Nr.1 .

AGORA-LA:

6. Sind die KiTA /Schulplätze für die Kinder der Familien in den drei Gemeinden im kommenden Schuljahr ausreichend?

Meinel:

Derzeit liegen uns noch keine belastbaren Informationen darüber vor, wie viele Familien mit Kindern welchen Alters den Gemeinden zugewiesen werden. Diese Zuweisungen erfolgen in der Regel kurzfristig, sodass eine genaue Prognose zur Anzahl der benötigten Plätze derzeit nicht möglich ist. 
Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, dass eine Kindergartenbedarfsplanung existiert, die jährlich durch die jeweiligen Träger der Kindertageseinrichtungen angefertigt wird. Diese Planung berücksichtigt die aktuelle und prognostizierte Nachfrage an Betreuungsplätzen und dient der bedarfsgerechten Anpassung des Angebots. Dennoch können kurzfristige Zuweisungen von Familien mit Kindern dazu führen, dass zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden.
Hinsichtlich der Schulplätze gilt die gesetzlich verankerte Schulpflicht. Diese verpflichtet uns, alle schulpflichtigen Kinder aus dem jeweiligen Schulbezirk in den örtlichen Schulen zu beschulen. Unabhängig von der aktuellen Auslastung der Schulen werden somit alle schulpflichtigen Kinder einen Schulplatz erhalten. Sollte es zu Engpässen kommen, werden die zuständigen Stellen Maßnahmen ergreifen, um eine ordnungsgemäße Beschulung sicherzustellen.

AGORA-LA:

7. Gibt es Überlegungen, einen Treffpunkt – z. B. Asylcafé- einzurichten? Gibt es Hilfe zur Integration über die örtlichen Kirchengemeinden?

Derzeit gibt es im Verbandgebiet kein Asylcafé oder eine ähnliche Einrichtung. Lediglich in Kressbronn a. B. wird eine ehrenamtliche Unterstützung bei den Hausaufgaben angeboten, die sich speziell an die Kinder von Geflüchteten richtet. Diese Maßnahme stellt eine wertvolle Unterstützung dar, ist jedoch auf den genannten Ort beschränkt.
Da im gesamten Verbandsgebiet keine aktiven Helferkreise mehr bestehen und der Wunsch nach einem Asylcafé bislang nicht geäußert wurde, gibt es derzeit keine Überlegungen zur Einrichtung eines solchen Treffpunkts. Zudem sind mir keine Planungen oder Initiativen der örtlichen Kirchengemeinden bekannt, die in diese Richtung gehen würden.
Sollte sich zukünftig ein entsprechender Bedarf herauskristallisieren oder konkrete Vorschläge seitens der Bevölkerung, geflüchteter Personen oder anderer Organisationen eingebracht werden, könnten diese selbstverständlich geprüft werden.

Ergänzendes:

Die Aufgaben, die ein Integrationsmanagement zu erfüllen hat, betreffen leider nicht die Sozialbetreuung der Menschen. Das ist tatsächlich in der Verwaltungsvorschrift nicht vorgesehen. Es werden Menschen verwaltet und untergebracht. Das kritisiert auch der Flüchtlingsrat hier in einem Thesenpapier. Als 2015 die Regierung Merkel Geflüchtete über Ungarn aufnahm( vgl. hier) waren entsprechende Überlegungen zur Betreuung nicht mitgedacht. Die soziale Betreuung fand damals glücklicherweise z.T. über das Ehrenamt statt. Die Anfrage, die AGORA-LA nun an das Integrationsmanagement gesendet hat, zeigt in den Antworten, dass die Sozialbetreuung nicht stattfindet. Auch weiß in LA niemand genau, wer, wo und wie eigentlich Geflüchtete bei uns wohnen. Wie haben beispielsweise die Kinder ihre langen Schulferien in den Unterkünften verbracht? Es ist einfach in unserem Ort kein Thema.

Die  Verwaltungsvorschrift VwV  zum Integrationsmanagement des Sozialministeriums ist sehr  umfangreich, ein wichtiger Satz  steht  dort: „Für den Aufbau und eine nachhaltige Entwicklung des Integrationsnetzwerkes sind alle relevanten haupt- und ehrenamtlichen Akteure zu identifizieren und einzubinden, um Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gestalten zu können. Die beteiligungsorientierte Arbeitsweise des Integrationsnetzwerkes stellt den Informationsfluss über Bedarfe, Angebote und Akteure sicher und trägt so zur Transparenz der lokalen Integrationsarbeit bei.“

Man darf auf den Bericht im November gespannt sein. Ein regelmäßiger Informationsfluss nur einmal im Jahr im GVV scheint nicht ausreichend. Die Menschen leben unter uns, sie arbeiten teilweise hier und ihre Kinder gehen hier zur Schule. Oft finden sie trotzdem keine Wohnung und müssen deshalb in den Unterkünften in beengten Verhältnissen bleiben. Ein Ort müsste mehr darüber wissen, wie es den Menschen geht. Wo es vielleicht doch Menschen im Ehrenamt geben könnte, die gerne helfen würden. Aus eigener Erfahrung: es kann eine Bereicherung sein, diese Menschen zu begleiten, deren Kinder aufwachsen zu sehen und sie schulisch zu begleiten.

Manche vereinsamen, driften ab und geraten womöglich in die Gefahr, sich zu radikalisieren. Wir wissen über diese Menschen einfach nichts. Übrigens, Radikalisierung gibt es natürlich auch bei einheimischen Jugendlichen, die nur noch Kontakt zu ihren sog. „sozialen Medien“ haben. Messerstecherei ist nicht nur ein Problem von Ausländern (vgl. hier,hier).

Die Stigmatisierung von Muslimen wie z.B. in dem Video ( vgl. hier, hier, hier, hier)des bayrischen Innenministeriums, das in inzwischen nach erheblicher Kritik vom Netz genommen wurde, ist kontraproduktiv. Und der bayrische Ministerpräsident sagt in Gillamoos im Bierzelt zu Messerverbotszonen in einem Zitat der aktuellen Ausgabe im KONTEXT hier: „Wir lassen uns die Brotzeit nicht vermiesen.“ Dort wird übrigens auch die lesenswerte Studie zur Überlastung der Kommunen erwähnt: „[ . . . ] Die Uni Hildesheim hat eben erst die viel zu oft unreflektiert verbreitete These von der Überforderung der Kommunen durch Migration unter die Lupe genommen. Diese bemüht nicht nur die AfD, sondern ebenso die CDU. So beklagen Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges oder CDU-Landes- und Fraktionschef Manuel Hagel die „Belastungsgrenze“, die erreicht sei. „Wir können unmöglich so weitermachen wie bisher“, behauptete Hagel schon im Sommer 2023. Empirisch haltbar ist solcher Alarmismus nicht: Den Hildesheimer Erkenntnissen zufolge bezeichnen 71 Prozent der Städte und Gemeinden in der Bundesrepublik die Lage als herausfordernd, aber noch machbar, drei Prozent sehen gar keine Probleme, 26 Prozent sich selbst „im Notfallmodus [. . . ]“ .

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