Ergänzendes zur Grundsteuer in LA
Es gibt auf verschiedenen medialen Kanälen Unmutsäußerungen zur Frage der Grundsteuerregelung in LA. AGORA-LA hatte hier aus dem Gemeinderat am letzten Montag anlässlich der Bürgerfragestunde berichtet. Nun hat die Verwaltung freundlicherweise den Inhalt der Präsentation ((c)Gemeinde LA) aus der Sitzung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt:
Grundsteuerreform
- Neuer Hebesätze für 2025 frühestens im Dezember
- Wahrscheinlicher: im Frühjahr 2025.
- Davor keine Prognosen zur Höhe der Hebesätze
- Bisherige Hebesätze haben Gültigkeit bis 31.12.2024.
- Daher in jedem Fall neue Hebesätze notwendig.
Grundsteuerreform
- 2025 wird die Fälligkeit zum 15.02.2025 voraussichtlich entfallen.
- Fakt ist:
- Es wird Verlierer geben, die das X-Fache zahlen werden
- Es wird Gewinner geben, die den X-ten Bruchteil zahlen werden
Grundsteuerreform
- Der Gesetzgeber hat sich für das Landesmodell entschieden
- Die Gemeinde kann davon nicht abweichen
- Selbst bei neutralem Aufkommen werden die Gewinner/Verlierer nicht zu verhindern sein
Ergänzendes von AGORA-LA:
Es gibt verschiedene Ländermodelle. Das Bundesfinanzministerium hier in seinem Monatsbericht von 2021:
„[. . . ] Die verschiedenen Ländermodelle für das Grundvermögen. Fünf Länder haben individuelle Modelle zur Berechnung der Grundsteuer für das Grundvermögen (sogenannte Grundsteuer B) entwickelt.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg wurde ein eigenes Landesgesetz im November 2020 durch den Landtag verabschiedet, wonach die Grundsteuer für das Grundvermögen nach einem modifizierten Bodenwertmodell ermittelt wird. Die Bewertung basiert im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Berechnung werden beide Werte miteinander multipliziert. Auf die Bebauung kommt es für die Bewertung nicht an. Wird das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken genutzt, erfolgt ein Abschlag bei der Steuermesszahl in Höhe von 30 Prozent. [. . .]“
Weiterführendes hier.
Das ist mit dem Satz „Der Gesetzgeber hat sich für das Landesmodell entschieden“ in der Präsentation der Finanzverwaltung gemeint.Jetzt kommt es also auf die neuen Hebesätze an, deren Fälligkeit zum 15.2.2024 voraussichtlich mal erst entfallen werden.(s.o.) Erst müssen die neuen Hebesätze festgelegt werden. Eine Rechnung mit den nur noch bis Dezember 2024 gültigen Hebesätze anzustellen, bedeutet unnötige Verunsicherung.
Eine Bürgerversammlung zu dem Thema kann man möglicherweise zu weiteren Informationen fordern, allerdings hätte man bereits in der letzten Sitzung des Gemeinderates durch die Ausführungen des Kämmerers genügend Informationen bekommen können.
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