Das Wohnzimmer von Langenargen

Hotel Engel im AUT

Über fünf Jahre ist es her, dass der Gestaltungsbeirat bei einer Bürgerversammlung die Ergebnisse seiner Beurteilung zur Renovierung des Hotel Engel der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Nun stand nach dieser langen Zeit das Hotel wieder auf der Tagesordnung im AUT mit einem Nachtrag. Hier

Zu Beginn der Sitzung hatten die Vertretungen der OGL einen Antrag vorgestellt, den die Fraktionsvorsitzende Köhle erläuterte.

„ Einbeziehung des Gestaltungsbeirates bei der Beurteilung des Nachtrages.“

Begründung:

Die Planung für den Umbau des Hotels wurde nach einer letzten Abstimmung mit dem Gestaltungsbeirat im September 2019, im Januar 2020 in einer Vorstellungsveranstaltung im Münzhof der sehr interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Der Gestaltungsbeirat war bei dieser Veranstaltung anwesend und hat die Planung und Entwicklung des Projektes kommentiert. Diese Planung war dann Grundlage für die Genehmigungsplanung . Daher ist es naheliegend und empfehlenswert, wenn auch der Nachtrag vom Gremium des Gestaltungsbeirates bewertet wird. Es wäre für die Öffentlichkeit nicht vermittelbar, warum der Gestaltungsbeirat das Projekt nicht weiterhin begleitet.

Ein solch wichtiges städtebauliches Projekt sollte auch weiterhin im Gemeinderat behandelt werden und nicht im AUT.

Sie stellte die Frage, wie das Gremium grundsätzlich mit dem Gestaltungsbeirat umgehen wolle, ob nicht der Gestaltungsbeirat bis zum Ende eines Projekts an Bord bleiben solle. Das sei nicht geschehen. Nur so könne die Akzeptanz eines Bauprojekts in der Bevölkerung erreicht werden.

Aussprache:

G-Rat Vögele (CDU) bemerkte, dass die Planungen so weit fortgeschritten seien, dass der Gestaltungsbeirat nicht erneut einbezogen werden müsse. G-Rat Lemp (FWV) schloss sich dieser Meinung an. Ob die Denkmalschutzbehörde eingeschaltet worden sei, fragte GR Köhle den Leiter des Baurechtsamtes Metzler. Die Behörde habe zugestimmt betätigte Metzler.

G-Rat Wocher (CDU) wollte grundsätzlich wissen, was die Einbeziehung des Gestaltungsrates kosten würde. Er befürchtetet, die Einbeziehung des Gestaltungsbeirates das Gremium auf Dauer überflüssig mache. GR Strobel (FWV) bestätigte diese Sichtweise: Der Gemeinderat sei das entscheidende Gremium, die Gemeinderäte seien verantwortlich und gewählt. Außerdem sei die Einbeziehung des Gestaltungsbeirates freiwillig. (vgl. hier)

Die OGL betonte, dass sie grundsätzlich dem Beschlussvorschlag zustimme, jedoch den grundsätzlichen Umgang mit dem Gestaltungsbeirat im Gremium geklärt wissen wolle.

Das Einvernehmen wurde schließlich mit zwei Gegenstimmen der OGL erteilt.

Beitragsbild: Präsentation von 2020

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