Flächenpuzzle

Ausgleichsflächen

Man muss sich Hilfe von Experten holen, deren Job es ist, Kommunen bei der Suche nach Ausgleichsflächen für Baugebiete zu suchen. Gerade wenn sie in ihrer Beschaffenheit sehr hochwertig sind. Wenn dann auch noch der § 13b BauGB im wegfällt (vgl.hier), wird es nochmals aufwendiger und kostenintensiver.

Das Büro Sieber hat in der letzten Gemeinderatsitzung seine Ergebnisse, die seine Mitarbeiter gerechnet und gepuzzelt hatten, um Ausgleichsflächen in Langenargen zu suchen, vorgestellt. HIER geht es zur Präsentation des Büros. Dort werden die Flächen, die ausgeglichen werden müssen, unter die Lupe genommen. Zu den Distanzen der Flächen im Eingriffsbereich und den untersuchten Ausgleichsflächen heißt es auf S. 26: „[. . . ] Ein enger räumlicher Zusammenhang zwischen den Eingriffsbereichen und den vorgesehenen Ausgleichsflächen besteht nur bedingt. Aufgrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit geeigneter Flächen seitens der Gemeinde ist diese Distanz jedoch als vertretbar zu werten. Die Flurstücks-Nrn. 1670 und 1912 liegen zwar innerhalb eines Radius von etwa 3 km zum Eingriffsbereich, werden aber durch die Siedlungsstruktur voneinander getrennt. Trotz der Entfernung ist der ökologische Mehrwert durch die Schaffung neuer FFH-Mähwiesen höher zu bewerten als die rein räumliche Nähe zum Eingriffsort. [ . . . .]“ Soweit zu den Puzzleteilen in größeren Entfernungen vom Eingriffsbereich.

Warum hat man diese Berechnung bereits zu diesem Zeitpunkt der Planung in Angriff genommen?, fragt sich die interessierte Bürgerschaft.

Es ist so: Wenn sich im Laufe des Verfahrens erst später herausstellt, dass die Ausgleichsflächen gar nicht vorhanden sind, dann hat sich das gesamte Verfahren erledigt: Keine Ausgleichsflächen-keine weitere Entwicklung von Flächen. D.h. diese „Trüffelsuche“ nach Ausgleichsflächen, die auch noch an verschieden Stellen des Gemeindegebietes stattgefunden hat, ist zu diesem Zeitpunkt nötig, um nicht später unangenehme Überraschungen zu erleben.

Ob es sinnvoll ist, an verschiedenen Orten nach solchen Flächen zu suchen, ist nicht zu bewerten. Im Falle vom Mooser Weg gab es einen zweiten Bürgerentscheid. Dort hatte man sich für die Bebauung entschieden. Daher muss das Verfahren angegangen werden. (Aus der Vergangenheit: vgl. hier) Ob dann tatsächlich umgewandelt wird, ob die Ausgleichsfläche in Oberdorf tatsächlich genutzt werden kann, ist seitens weiterer Behörden zu klären. Dazu gehört im Falle des Mooser Wegs auch die Entscheidung darüber, ob ein öffentliches Interesse besteht, das eine Umwandlung der Fläche rechtfertigt. Im Antrag auf Umwandlung in diesem Zusammenhang seitens der Gemeinde war damals die Bebauung der Wiese mit Unterkünften für Geflüchtete die Rede.

Es gab in der Sitzung noch eine weitere Fläche, über die abgestimmt werden musste. HIER geht es um die Erweiterung des Parkplatzes der Firma Vetter in den Sitzungsvorlagen. Dort heißt es : „„[. . . ] Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.[. . . ]“ Dazu gibt es hier eine Stellungnahme vom NABU Langenargen.

Alle Entscheidungen zu den Thema Flächen wurden einstimmig in der Sitzung beschlossen.

Eines dürfte klar sein: Der Aufwand, der bei diesem Flächenpuzzle betrieben wird, ist jetzt schon kostspielig. Er dürfte im weiteren Verlauf der Verfahren nicht günstiger werden. Für das Beispiel der Fläche am Mooser Weg bedeudet das, dass die Gemeinde vermutlich diese Fläche wohl kaum als Fläche, die bezahlbaren Wohnraum ermöglicht, ausweisen kann. . . . .

Der amtliche Teil im aktuellen Montfortboten berichtet hier über die Sitzung.

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