Gemeinderat : Sitzung vom 20.1.2025
Es ist nicht trivial! Unter TOP 5 hier hat das Gremium am letzten Montag über das künftige Flächenmanagement beraten und die Darstellung des Büros Sieber zur Kenntnis genommen. Dazu gibt es eine Präsentation, die wichtig für die Diskussion ist und aufzeigt, mit welcher Problematik die Schaffung von Ausgleichsflächen einmal für den Mooser Weg, aber auch für Teile der Flächen, die für das Pflegeheim vorgesehen sind, die Gemeinde umzugehen hat:
Die letzte Folie:
Wie geht es weiter?
- Aktuell 9.058 m2 FFH-Mähwiesenausgleichsfläche – bei Faktor 1:2 = 12.078 m2
- vermutlich mindestens zwei Flächen zum Ausgleich erforderlich
- Einigungen mit Landratsamt auf geeignete Ausgleichsflächen aufgrund verschiedener Belange kompliziert
- Flst.-Nrn. 1912 und 1670 → Bedenken Landratsamt Sachgebiet Naturschutz
- Flst.-Nrn. 2317 und 1250 → Bedenken Landratsamt Sachgebiet Landwirtschaft
- Gemeinsamer Termin zwischen Gemeinde Langenargen, Landratsamt Bodenseekreis (Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz, Naturschutz und Landwirtschaft) und Sieber Consult GmbH
- Erstellung einer Alternativenprüfung
- aufgrund der Flächenverfügbarkeit eventuell nur ein Vorhaben ausgleichbar
- Durch Bebauungsplan „Mooser Weg“ entsteht ein sehr hoher Ausgleichsbedarf
→ zusätzlich Ausgleich für Streuobst und Feldgehölz sowie hoher Bedarf an Ökopunkten → eventuell ist Zustandsstufe A nicht ausgleichbar
Ein wichtiger Satz ist oben zu lesen: Aufgrund der Flächenverfügbarkeit ist eventuell nur ein Vorhaben ausgleichbar.
Entsprechend waren die Gemüter im Gremium erhitzt. GR Wocher (CDU) vermutete, dass das Landratsamt (LRA) immer etwas fände. GR Strodel ( FWV) empfand Willkür. Bürgermeister Münder erklärte seine Absicht, die Einschätzungen des LRA seitens der Gemeinde nochmals juristisch prüfen zu lassen.
GR Dillmann( FWV) sprach ebenfalls von Willkür der Ämter, die von vielen Dingen keine Ahnung hätten, sie hätten ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Sie seien keine Fachleute. Die Fraktionsvorsitzende der OGL, Köhle, fragte in die Runde, ob man nicht zuvor zu hohe Forderungen gestellt habe.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Terwart, beschrieb seinen Gemütszustand angesichts der Forderung vom LRA als „fassungslos“. GRätin Jocham (OGL) schlug vor zu prüfen, ob man das Pflegeheim vielleicht nur auf der Fläche des Parkplatzes unterbringen könne. So wäre der Ausgleichsbedarf nicht so hoch. GRätin Brugger ( OGL) plädierte dafür, nur ein Vorhaben, nämlich das Pflegeheim, in Angriff zu nehmen.
Dem widersprach die Fraktionsvorsitzende der FWV, Porstner, vehement: Sie wolle nicht zwischen Bebauung Mooser Weg und Pflegeheim wählen müssen. Es gebe zwei soziale Gesichtspunkte: Wohnen und Pflege. Sie wolle die Bebauung Mooser Weg keinesfalls opfern. Zur Zeit des letzten Bürgerentscheides sei noch nicht klar gewesen, dass der Mooserweg entsprechend als Mähwiese geschützt sei.
Es war keine Abstimmung vorgesehen, nur die Kenntnisnahme durch das Gremium.

Einordnung:
Dass es mit den Flächen eng wird, besonders mit Blick auf die mehrfach geschützte Wiese am Mooser Weg, war zu erwarten und auch bereits vor dem letzten Bürgerentscheid bekannt. HIER:
„ [. . . ] FFH-Richtlinie: Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist eine EU-weite Richtlinie, die seit 1992 ( also schon recht lange, Ergänzung AGORA-LA) dem Schutz bedrohter Arten und Lebensräume dient. Sie bildet die Grundlage für das Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000, in dem Lebensräume (FFH-Gebiete) und Arten geschützt werden.
Vertragsverletzungsverfahren: Durch die EU-Naturschutzrichtlinien sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die Natura 2000-Schutzgebiete aufzubauen und zu sichern. Diesen Verpflichtungen ist Deutschland bei seinem artenreichen Grünland (dazu gehören die FFH-Mähwiesen) systematisch nicht nachgekommen. Deshalb hat der NABU 2014 eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht (Hervorhebung AGORA-LA), die ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat. Das hat nun zu dem EuGH-Urteil geführt (Rechtssache C-47/23, Link von AGORA-LA gesetzt). Darin wird bemängelt, dass Deutschland trotz kontinuierlicher Verschlechterung des Zustands und dem Verschwinden von Wiesen nur unzureichende Erhaltungs- und Widerherstellungsmaßnahmen durchführt. So gibt es in vielen Schutzgebieten keine Gebote oder Regelungen zur Mahd oder Düngung, um die Mähwiesen zu schützen. Zudem werden Landwirtinnen und Landwirte nicht ausreichend für ihre Pflege entlohnt und beratend begleitet. [. . . ]“
Es bleibt abzuwarten, wie es weiter geht. Ein Aspekt dürfte mit Blick auf die “never ending story“ zum Mooser Weg sein: Billig wird die Schaffung von Wohnraum dort nicht, denn man muss fairerweise auch die Kosten für den Erwerb einer Ausgleichsfläche durch die Gemeinde berücksichtigen. So sind die Hürden bereits zu Beginn der Planung beider Vorhaben sehr hoch. Da ist der Umwandlungsantrag (vgl . hier) für den Mooser Weg, der durch die Gemeinde gestellt werden musste, noch gar nicht berücksichtigt. (Weiterführendes aus der Vergangenheit auf AGORA-LA hier)
In der Wohnraumbedarfsanalyse wird die Fläche „Mooser Weg“ als nachrangig empfohlen. (s. S. 49 hier)
Eine ganz persönliche Meinung als Bürgerin und Zuschauerin: Es ist besonders in diesen Zeiten unklug ein generelles „Ämterbashing“ in dieser Vehemenz in einem demokratisch gewählten Gremium zu formulieren. Man mag gesetzliche Vorgaben und deren Auslegung kritisieren, aber dann muss man eben notfalls den juristischen Weg einschlagen, um zu einer Lösung zu kommen.
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