Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Das unten stehende Schreiben ist unlängst an die Träger der Integrationskurse ( z. B. VHS, kirchliche Trägerschaften etc.) versendet worden. Hier.
An die
Träger der Integrationskurse
via E-Mail-Verteiler –
Trägerrundschreiben Integrationskurse 02/26
Zulassungen zum Integrationskurs nach § 44 Abs. 4 AufenthG
GZ.: 82A-9500.12.22.02
Nürnberg, 09.02.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie mit diesem Rundschreiben darüber informieren, dass im
laufenden Haushaltsjahr bis auf Weiteres keinerlei Zulassungen für die
Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 AufenthG erteilt werden
können. Das bedeutet, dass insbesondere Asylbewerber, Geduldete (§ 60a
Abs. 2 S. 3 AufenthG), Menschen aus der Ukraine sowie Unionsbürger nicht
mehr im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am
Integrationskurs zugelassen werden. Bereits erteilte Teilnahmezulassungen
behalten ihre Gültigkeit. Es ist möglich, dass die Träger anfragende
Personen, die keine Zulassung erhalten können, als Selbstzahlende in die
Kurse aufnehmen.
Vor dem Hintergrund der finanziellen Herausforderungen der vergangenen
Jahre, in denen mehrere überplanmäßige Ausgaben beantragt werden
mussten, sind die Möglichkeiten des Zugangs in die Integrationskurse
künftig stärker an den hierfür verfügbaren Mitteln im Bundeshaushalt
auszurichten. Denn durch die (überjährige) Laufzeit der Integrationskurse
ergeben sich finanzielle Auswirkungen häufig im Folgejahr und teils
darüber hinaus. Es gilt deshalb, bereits jetzt finanzielle Risiken zu
vermeiden und eine dauerhaft tragfähige Finanzierung des
Integrationskursangebots sicherzustellen. Zur besseren Steuerbarkeit
werden wir weitere Wege in den Integrationskurs überprüfen. Maßgeblich
sind hierfür die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Mir ist bewusst, dass diese Entscheidung für viele potentielle Teilnehmende
und für Sie als Kursträger mit Einschränkungen verbunden ist. Sie erfolgt
jedoch mit dem ausdrücklichen Ziel, für alle bereits erteilten und folgenden
Verpflichtungen und Ansprüche eine verlässliche Grundlage zu
gewährleisten. In der Folge kann sichergestellt werden, dass sämtliche
Abrechnungen – auch überjährig – ordnungsgemäß und fristgerecht an
Kursträger beglichen werden können.
Diese Maßnahme trägt langfristig zur Sicherung des
Integrationskurssystems bei. Gleichzeitig werden wir die Integrationskurse
zukunftsorientiert mit Hochdruck weiterentwickeln. Unser Ziel ist dabei,
die Komplexität des Systems zu reduzieren und damit die
Prognosezuverlässigkeit und Steuerungsfähigkeit zu verbessern.
Weitere Details bitte ich der Anlage zu entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
elektr. gez. Uta Saumweber-Meyer
Leiterin Abteilung „Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt“

Der Paritätische Gesamtverband schreibt dazu hier in seiner Kritik:
Die Ankündigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Zulassungen zu Integrationskursen für Asylsuchende, EU-Bürger*innen, Geflüchtete aus der Ukraine sowie Geduldete zu stoppen, wird durch den Paritätischen vehement kritisiert: Dies bedeutet konkret, dass rund 130.000 potentielle Teilnehmende, die das BAMF für dieses Jahr erwartet, keinen Zugang zu den Angeboten haben werden. Dazu äußert sich Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes wie folgt:
Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Das ist eine katastrophale integrationspolitische Fehlentscheidung, die sofort zurückgenommen werden muss. Integrationskurse sind weit mehr als Deutschunterricht. Sie sind die Grundlage dafür, dass zugewanderte Menschen Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe und Arbeit erhalten. Wer ihnen diese Kurse verweigert, verbaut ihnen den Weg in ein selbstbestimmtes Leben und drängt sie in den Niedriglohnsektor, unabhängig von ihren mitgebrachten Qualifikationen.
Für die Kursträger ist die Entscheidung existenzbedrohend: Die Teilnehmendenzahl sinkt von heute auf morgen um fast fünfzig Prozent. Kurse können nicht starten, angemietete Räume stehen leer, Personal muss entlassen werden und selbst Zugewanderte mit einem Rechtsanspruch auf einen Kurs können diesen vielerorts aktuell nicht beginnen. Die Folgen dieser Politik werden ein Vielfaches dessen kosten, was jetzt vermeintlich eingespart wird.“
Die Auswirkungen betreffen auch die Kommunen. Hier
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