Sprachstandserhebung auch für Politiker?

Die Sätze von CDU- Fraktions-Vize Carsten Linnemann, die von einer Welle der Entrüstung  durch die  Medien begleitet werden, sind sogar Thema beim „faktenfinder“ von Tagesschau.de. Die deutsche Presseagentur (dpa) nimmt ihren dort verwendeten Begriff „Grundschulverbot“selbst zurück. Der/die  Leser*in möge sich  selbst  ein Bild zum  Stand der  Diskussion anhand der angegebenen Links  machen.

Wie sieht es denn nun in der Praxis wirklich aus?

Dazu sei ein Einblick in die Verhältnisse vor Ort an einem Beispiel im Bodenseekreis erlaubt:
Es geht um einen heute  6-jährigen Jungen mit  Migrationshintergrund, der vor  5 Jahren mit seinen  Eltern einreiste, heute  einen Aufenthaltstatus hat, hier  im Kindergarten wegen  Auffälligkeiten in der Sprache – vermutlich auch  in seiner  Muttersprache-  nach einer  Testungen im September 2018 in den  Sprachheilkindergarten überwiesen wurde. In dieser Zeit war der Junge nur geduldet, er bekam den Platz, die Kosten wurden zuvor dafür bewilligt. Im Laufe des Frühjahrs entschied das Amt für Migration plötzlich, dass der Junge wegen seiner Duldung und der damit verbundenen angeblich schlechten Bleibeperspektive keinen Anspruch mehr auf den Platz im Sprachheilkindergarten habe. Tenor der Begründung: lohnt sich ja nicht bei der Bleibeperspektive, dem Antrag in 2018 hätte  gar nicht erst stattgegeben werden  dürfen.

Inzwischen war der Junge, der eigentlich in diesem Jahr im September hätte  eingeschult werden müssen, offiziell zurückgestellt. Wo sollte er denn dann im September hingehen? Die Eltern holten sich juristischen Beistand und legten Widerspruch ein. In der Zwischenzeit gelangte  die Familie aus der  Duldung heraus in einen  neuen Status und  bekam  einen Aufenthaltstitel  wegen gelungener Integration: Der Vater hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei einer renommierten Firma, der ältere Bruder ist erfolgreich  in Schule und Vereinen. Mit diesem neuen Status kann der Junge nun im Sprachheilkindergarten bleiben. Dazu muss man auch wissen, dass die Plätze an Sprachheilkindergärten generell rar sind! Auch deutsche  Kinder finden  nur  mit Mühe  dort  einen Platz. Diese Missstände sind seit langem bekannt, werden jedoch immer wieder kaschiert  und  nun auch noch durch unklare Sprache seitens  Herrn Linnemann missinterpretiert! So schreibt  das MIGAZIN, Migration  in Germany zum Fall Linnemann:

Bemerkenswert auch, dass insbesondere Unionspolitiker geneigt sind, den Bildungsstandort Deutschland gerne auf dem Rücken von Kindern mit Einwanderungsgeschichte zu retten versuchen, aber selten die in Deutschland besonders stark ausgeprägte Korrelation zwischen Bildungserfolg und Reichtum des Elternhauses problematisieren, obwohl sie – unabhängig von der Herkunft – viel mehr Kinder betrifft, benachteiligt und den Staat langfristig deutlich mehr kostet. 

Genauso ist es. Der immer wieder negativ gebrauchte Begriff „Flüchtlingswelle“ oder gar „Flut“ spült die Missstände einer jahrelang unterfinanzierten Bildungs-und Sozialpolitik an die Oberfläche. Es fehlen Mittel für die frühzeitige Förderung für alle Kinder aus sogenannten bildungsfernen Elternhäusern,es fehlen die Mittel für besser  bezahlte Sozialarbeit, für mehr Lehrer*innen in den Eingangsklassen und die Mittel für eine  funktionierende Integrationsarbeit in den Kommunen. Letzteres gilt gerade auch für Langenargen. Nicht jeder hat einen Lukas mit Lokomotive Emma als Helfer wie Jim Knopf. Die Ehrenamtlichen scheitern leider allzu oft an zu vielen falschen Signalen von so manchem Bahnhofsvorsteher!

Aber die Missstände treffen alle diese Kinder und alle diese Kinder schaffen den normalen Bildungsweg seltener, egal ob mit oder ohne Migrationshintergrund, wenn sie aus sogenannten bildungsfernen Elternhäusern kommen! Die Vorschulförderung ist in Deutschland für alle diese Kinder mangelhaft! Deshalb findet eine Ghettoisierung aller Kinder statt, im Ghetto der Nichtteilhabenden.

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1 thoughts on “Sprachstandserhebung auch für Politiker?

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