Klimapaket-Abstimmung

So fern und doch so nah

Am kommenden Freitag steht das „Klimapaketchen“ der Bundesregierung auf der Tagesordnung des Bundesrates.  Daher der Aufruf der Friday forFuture- Kids an alle zum Aktionstag am 29.11.2019. Im Vorfeld kann man lesen und hören, dass die Kostenverteilung noch ungeklärt ist. So erklärt die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig von  Mecklenburg- Vorpommern hier, dass es nicht sein könne, dass den Kommunen das Geld für Klimaschutz vor Ort fehle. 

Die Gesamtproblematik Klimawandel macht nicht an Landes- oder Kommunalgrenzen halt . Das hat man unlängst an der Diskussion zum Flächennutzungs- und Regionalplan bei uns erlebt. Nun ist in den  letzten Tagen die umfangreiche Stellungnahme des Landesnaturschutzverbandes BW (Dachverband der Natur-und Umweltschutzverbände in BW) erschienen. Dort wird auch auf die Vorgaben zum Flächenverbrauch durch den Bund  verwiesen.

Hieraus die Grafik zum Flächenverbrauch bis 2030:

Screenshot : 24.11.2019, 11.45 Uhr :https://www.bmu.de/themen/nachhaltigkeit-internationales/nachhaltige-entwicklung/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs/

Es macht also wenig Sinn interkommunal immer wieder verbal mit dem Fehdehandschuh zu wedeln. Manch einer kommt eben über die eigene Kirchturmpolitik nicht hinaus.

Aber damit sich derartige Einstellungen hinter dörflichen Scheuklappen nicht verfestigen, sei auf den Film Tomorrow verwiesen, der morgen im Münzhof um 19.30 Uhr gezeigt wird. Veranstalter sind die Grünen LA, AK Umwelt, Klima und Natur/ OGL und der NaBu LA

Aktualisierung , 24.11.2019, 11.45 Uhr

Auszug aus der Stellungnahme des Landesnaturschutzverbandes BW zum Interkommunalen Gewerbegebiet “Blaue Lagune”:

Kressbronn – Kappellenesch-Haslach (435-111)

Mit der im jüngsten Entwurf des FNP geplanten Ausweisung eines rund 24 ha umfassenden „Interkommunalen Gewerbegebietes (IKG)“ in Kressbronn (Kapellenesch-Haslach) verbindet sich eine erhebliche Ausweitung des Flächenanspruchs für Gewerbeflächen in der Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) Eriskirch-Kressbronn-Langenargen. Diese erscheint im vorgesehen Umfang in jeder Hinsicht mit den Vorgaben der Raumplanung unvereinbar und würde darüber hinaus den Verlust von für den Artenschutz vor Ort wichtigen Flächen bedeuten:

1) Die Planung ist nicht vereinbar mit der raumplanerischen Vorgabe der Beschränkung auf Eigenentwicklung:. Die mittelfristige Flächenbedarfsmeldung von ortsansässigen Firmen ergab nur für die Gemeinde Kressbronn einen nennenswerten Mehrbedarf, der sich jedoch auf maximal 7,78 ha beläuft, während für Langenargen lediglich 0,64 ha und für Eriskirch überhaupt kein Flächenbedarf gemeldet wurde. Somit geht die aktuelle Planung um ca. 16 ha über den gemeldeten Bedarf hinaus, wofür als „Begründung“ nur die Schaffung eines interkommunalen Gewerbegebietes vorgelegt wurde, mit dem „auf die Deckung des Gewerbeflächenbedarfs des gesamten östlichen Bodenseeraumes hingewirkt werden“ könnte. Auf welchen Bedarf diese Planung hier konkret abzielt und welche Gemeinden außerhalb des GVV hier allenfalls Interesse an dieser Fläche hätten, wird demgegenüber an keiner Stelle ausgeführt. In jedem Fall würde aber mit der vorgelegten Planung der Grundsatz der Beschränkung auf Eigenentwicklung der VGG komplett ausgehebelt. Es braucht wenig Phantasie, dass mit diesem zusätzlichen Flächenangebot Begehrlichkeiten bedient werden, die letztendlich die vollständige Aufgabe der raumplanerischen Zielsetzungen in diesem Bereich des Bodenseeraums bedeuten würden.

2) Die Planung steht in gravierendem Widerspruch zu artenschutzrelevanten Interessen: Mit der nun geplanten erheblichen Ausweitung der Fläche, wird ohne jeden begründeten Bedarfsnachweis (s.o.) eine Naturfläche geopfert, auf deren hohe artenschutzfachliche Bedeutung schon im Plan selbst, aber auch vom RP und LRA hingewiesen wurde. Insbesondere die damit nun neu hinzu gekommenen ehemaligen Kiesabbauflächen waren als naturbelassene Ausgleichsflächen vorgesehen und haben sich aus der Sicht des Naturschutzes hervorragend entwickelt. Dort findet man u.a. eine der größten Populationen des Laubfroschs im Bodenseekreis, daneben auch Gelbbauchunken, Kiebitze, Flußregenpfeifer, Fledermäuse, sowie eine artenreiche Flora. Nach diesem Sachverhalt ist auch völlig unklar, wie man dafür Ausgleichsflächen schaffen will oder überhaupt kann. Deutlichstes Beispiel für die artenschutzrechtliche Problematik ist das Kiebitz-Vorkommen in diesem Bereich. Kiebitze sind Kulissenflüchter, d.h. sie werden durch Störungen und Bebauung in einem größeren Umfeld gestört. Bei der bisher geplanten Bebauung ist das vollkommene Verschwinden der Population ziemlich sicher. Bei einer erheblich verminderten Fläche ist es neu zu bewerten.

Die Naturschutzverbände stellen sich nicht grundsätzlich gegen eine Weiterentwicklung des ortsansässigen Gewerbes im Gemeindeverwaltungsverband. Sie könnten sich deshalb u.U die Einrichtung eines moderat an die tatsächlichen Bedürfnisse angepassten Gewerbegebietes an dieser Stelle vorstellen. Unabdingbare Voraussetzung hierfür ist jedoch dass eine hinreichende Begründung der Notwendigkeit abgegeben werden kann und die o.g. naturschutzrelevanten Areale vollständig erhalten bleiben. Sofern unter dieser Voraussetzung eine wesentliche Beeinträchtigung der Biotopvernetzung ausgeschlossen werden kann, wäre auch eine geringfügige Korrektur der Grünzugsgrenzen an dieser Stelle denkbar.

Aktualisierung, 25.11.2019, 18.24 Uhr

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