Zebrastreifen für Langenargen

Modell Schwarz-weiß 

Die Gemeinde hatte zum Pressegespräch eingeladen. Langenargen ist als eine von sechs Modellkommunen für das „1000 Zebrastreifen für BW-Aktionsprogramm -Sichere Straßenquerung“aus 70 Bewerberkommunen ausgesucht  worden. Straßenquerung ist der verwaltungstechnische Fachbegriff für Zebrastreifen. Ehrlich gesagt, das Thema hörte sich für AGORA zunächst wenig spektakulär an. Aber es war dann doch Interessantes zu erfahren: Mal einfach schwarz-weiße Streifen auf die Fahrbahn pinseln, das geht nicht. Der Hindernislauf einer Gemeinde bis zur schwarz-weißen Straßenquerung ist eine Kraftanstrengung.

In unserem Fall musste eine Bewerbung an das Verkehrsministerium geschrieben werden, in der Fragen beantwortet werden wie „Welche Quartiere in Ihrer Kommune eignen sich besonders?“ oder  „Warum bewerben Sie sich am Aktionsprogramm Sichere Straßenquerung, was erwarten Sie von Ihrer Rolle als  Modellkommune des Landes BW?“ Offensichtlich hat alles gepasst, so dass nun mit Hilfe des Landes Übergänge geschaffen werden können, die nach Aussage von Bürgermeister Krafft schon länger in der Diskussion sind. Man sei stolz, in die Auswahl gekommen zu sein, so BM Krafft und man setze auf rege Beteiligung in Langenargen. Die Beteiligung der Anwohner ist nämlich als Modul in dem Planungspaket vorgesehen. Dieses wird vom Land finanziert und von einem Fachbüro begleitet. Der Preis für den einzelnen Zebrastreifen an sich wird ca. 50 000 € betragen. Diese Kosten sind von der Gemeinde zu tragen. Wo und wieviele Zebrastreifen es geben wird, wird die Planung zeigen, die die Ergebnisse des  bereits vorliegenden Verkehrsgutachtens berücksichtigen soll.

Einschätzung 

Ehrlich gesagt, im Stillen hat man ja doch gedacht, muss das sein? Schon wieder ein Planungsbüro, schon wieder ein Programm aus einem Fördertopf des Landes? Kann die Kommune so etwas nicht alleine stemmen? Im Fall der Zebrasteifen jedoch ist die Zuständigkeit der Kommune eingeschränkt. Die Straßenverkehrsbehörde spricht mit, daher gibt es kein aufgestelltes Verkehrsschild oder gar eigenmächtig erstellte Zebrastreifen seitens der Kommune. Auf Landesstraßen darf sie erst recht nicht entscheiden. Der Leitfaden des Verkehrsministeriums BW verweist  auf einen neuen Erlass des  Ministeriums, der den ursprünglichen Erlass aus 2001 ersetzt. Er soll die Anlage von Zebrastreifen erleichtern. Ein wichtiger Punkt des neuen Erlasses ist, dass der Einsatz von Zebrastreifen im Tempo 30-Zonen bei regelmäßigen Überquerungen besonders Schutzbedürftiger und bei Haltestellen des öffentlichen Verkehrs erlaubt wird, beispielsweise bei uns im Bereich der Schule. 

so nicht….

Dass wieder einmal ein externes Planungsbüro im Auftrag und aus dem Topf des Landes mit plant, scheint üblich zu sein. Offensichtlich sind die verschiedenen Aufgabenbereiche, in denen geplant wird, so komplex, dass Verwaltungen bei Bund, Land und Kommunen diese Dienstleistungen an Private übertragen. Noch eine Frage zum Schluss: Wie bekommen denn nun die Bewerbergemeinden, die nicht ausgewählt wurden, bei diesem Glücksspiel ihre Zebrastreifen? Gehen die dann in den Zoo?

Ein Link für interessierte Tierfreunde hier

AGORA hat nochmals nach den anfallenden Kosten eines Zebrastreifens gefragt und Herr Bitzer hat geantwortet:

„Die Planungskosten für das uns beratende Planungsbüro werden vom Land übernommen. Die Baukosten für Zebrastreifen muss jede Kommune selbst tragen, da das Land ja nicht pauschal einschätzen kann, wie viele Kosten pro Kommune anfallen. Dies mögen in Leonberg sehr hohe Beträge sein, in einer sehr kleinen Gemeinde sind diese eher niedriger.“ Näheres zu möglichen Kosten hier

Aktualisierung, 13.12.2019, 10.41 Uhr

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