Beschleunigtes Verfahren

Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates begann am letzten Montag mit halbstündiger Verspätung. Nachdem Bürgermeister Krafft sich für die Verspätung entschuldigt hatte und dafür jedoch ein Programm ankündigte, das unterhalten werde, durfte man dann doch gespannt sein.
Es ging in TOP 3 bis TOP 5 um die Neuaufstellung von Bebauungsplänen nach § 13b BauGB in Gräbenen und Oberdorf. So legte BM Krafft dar, dass das Modell § 13b BauGB zum Ende des Jahres auslaufe und es daher wünschenswert sei, dass es zur Beschlussfassung käme.
Für die Fraktion der OGL ergriff Gemeinderat Peter Kraus zuerst das Wort zu TOP 3 (Gräbenen VI). Man habe sich im Kommunalwahlkampf bezahlbaren Wohnraum auf die Fahnen geschrieben, aber man sei doch irritiert, weil man sich die Diskussion früher gewünscht hätte. Dass auf die Beteiligung der Bürgerschaft mit der Anwendung von § 13b BauGB und die Umweltprüfung verzichtet werde, gefalle der Fraktion der OGL nicht. Man habe miteinander gerungen und bringe daher nun als Kompromiss den folgenden Ergänzungsvorschlag ein:
„Der Gemeinderat beschließt ein konkurrierendes Verfahren mit mindestens 3 Fachbüros. Diese erarbeiten einen städtebaulichen Rahmenplan / Funktionsplan als Entwurfskonzept mit Grüngestaltungsplan. Der Arbeitskreis Bauen + Wohnen des GR (Gemeinderat, Ergänzung AGORA)ist zusammen mit der Verwaltung in die Entwicklung der Vorgaben einzubinden. Nach Vorlage der 3 Vorentwürfe sind diese (zum Beispiel in einer „Bürgerwerkstatt“) der Öffentlichkeit zur Diskussion zu stellen.Der Gestaltungsbeirat ist bei der Beurteilung mit einzubeziehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Schritte in die Wege zu leiten.”
BM Krafft gab zu bedenken, dass so ein höherer Zeitaufwand nötig sei und Kosten entstehen würden. Er nehme den Inhalt des Ergänzungsantrages aber als Prüfauftrag an die Verwaltung entgegen. Gemeinderat Maier (SPD) legte den Standpunkt für seine Fraktion dar: es habe schon lange Vorarbeiten zu Gräbenen VI gegeben, Umweltprüfungen hätten zuvor stattgefunden, man wolle, dass Gräbenen VI kommt.
Für die Freien Wähler (FW) sagte deren Fraktionsvorsitzende Susanne Porstner, dass sie uneingeschränkt Wohnraum mit Bürgerbeteiligung schaffen wollten. Der Fraktionsvorsitzende Ulrich Ziebart (OGL) verwies nochmals auf den Kompromiss, der die Aufstellung des Bebauungsplanes nach § 13b zwar ohne Umweltprüfung, aber mit Grünplanung und der Möglichkeit einer Bürgerwerkstatt vorsehe. Aus den Reihen der CDU gab es keinen Redebeitrag. Es wurde dann einstimmig für den Beschlussvorschlag mit dem Ergänzungsvorschlag der OGL an die Verwaltung gestimmt.
Für die beiden Flächen in Oberdorf (TOP4/5) gilt dieser Ergänzungsvorschlag nicht, dort wurde lediglich die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Bei der Abstimmung zu diesen beiden TOP4/5 (Oberdorf)gab es jeweils 2 Gegenstimmen von Charlie Maier (SPD) und Herbert Tomasi (SPD) sowie eine Enthaltung durch Gemeinderat Tizio Pfänder (OGL).

Einschätzung und Ergänzungen
Für die Öffentlichkeit war es nicht ganz einfach, die Sachlage zu verstehen. Aber die Aufstellung des Bebauungsplanes nach §13b BauGB und das hektische Treiben kurz vor Ablauf der Gültigkeit dieses Paragraphen Ende 2019, der als Sündenfall ( bitte lesen Sie dort über den Flächenverbrauch in BW! ) seitens des Landesnaturschutzverbandes BW bezeichnet wird, wäre vermeidbar gewesen, wenn man beispielsweise Gräbenen VI früher angegangen hätte. Übel ist, dass die Ausgleichsflächen hierfür in diesem beschleunigten Verfahren nicht verpflichtend sind. Dabei hätte der Ort doch soviel Möglichkeiten zum Ausgleich gehabt, wäre er nicht an so vielen Stellen zugepflastert worden.

Es bleibt zu hoffen, dass der Ergänzungsantrag der OGL an die Verwaltung zur Prüfung wirklich ernst genommen wird. Gemeinderat Peter Kraus (OGL) hat zu Recht in der Aussprache nachgehakt und ein Zeitfenster im ersten Quartal 2020 ins Protokoll aufnehmen lassen.
Ja, und die SPD? Sie hat bei den beiden anderen Flächen in Oberdorf nicht zugestimmt, weil sie dort die Aufstellung des Bebauungsplanes nach § 13b BauBG nicht akzeptieren wollte. Das erfuhr AGORA auf Nachfrage. In der Sitzung wurde das so klar leider nicht geäußert. Auf die Anfrage von AGORA an die OGL, warum denn in Oberdorf die Forderung nach einem konkurrierenden Verfahren unterblieben sei, antwortetet der Fraktionsvorsitzende Ziebart, dass dies der Fraktion OGL aufgrund der geringen Größe der Flächen nicht sinnvoll erschien.
Auffallend war, dass die Fraktion der CDU keinerlei Redebeiträge lieferte.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass der § 13b BauGB befristet eingeführt wurde und gerade in Hinblick auf Flächenfraß sehr kritisch betrachtet wird. Eine Anfrage zur Befristung bzw. Entfristung dieses Paragraphen gab es im Bundestag von der Faktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN im Januar 2019 (Plenarprotokoll 19/73, Deutscher Bundestag)
Der Parl. Staatssekretärs Stephan Mayer antwortet auf die Fragen des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frage: Plant die Bundesregierung eine Verlängerung des § 13b des Baugesetzbuches (BauGB), und, wenn ja, auf welcher fachlichen Grundlage? Plant die Bundesregierung eine Evaluierung der Auswir- kungen des § 13b BauGB, und, wenn nicht, warum nicht?
Antwort: Die Einführung des § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) erfolgte im Jahr 2017 vor dem Hintergrund
eines seinerzeit prognostizierten Neubaubedarfs bis zum Jahr 2020 von mindestens 350 000 Wohnungen pro Jahr
in Deutschland. Das Verfahren zur Aufstellung eines Be- bauungsplans kann nach der befristet geltenden Regelung
des § 13b BauGB nur bis zum 31. Dezember 2019 förmlich eingeleitet werden. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob diese Befristung noch sachgerecht ist. Auch die Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ („Baulandkommission“) beschäftigt sich mit dieser Frage. Eine Evaluierung ist geplant. (8557C)
Ob diese Evaluierung Ergebnisse geliefert hat, war nicht zu erfahren. Der Landesnaturschutzverband e.V. in BW erklärte auf telefonische Nachfrage von AGORA, dass er noch keine Rückmeldung dazu habe. Man wisse jedoch, dass viele Kommunen jetzt noch schnell Beschlüsse nach § 13bBauGB durchführten, um die Schaffung von Ausgleichsflächen zu vermeiden. Übrigens, nach § 13b BauGB wurde in LA noch nie verfahren. Das Gebiet “Mooser Weg” hätte damals auf diesem Wege erschlossen werden sollen. Es war eine Ausgleichsfläche für Gräbenen V. Dafür wurde anteilig von den Anwohnern bezahlt.
Aktualisierung, 11.12.2019,7.36 Uhr
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