Kinderschutz?

Manchmal muss man doch mal erst Zeit über Ereignisse wie Verwaltungsauskünfte, die in der Presseerklärung von Freitag gegeben wurden, verstreichen lassen. Dort heißt es an einer Stelle es wurde auf das „ Fehlen eines aktenkundigen Verkehrsunfalls als Grund für die Ablehnung verwiesen.“ Offensichtlich eine Einschätzung des Landratsamtes aus dem Jahre 2011. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Im Umkehrschluss bedeutet diese Aussage, dass erst etwas passieren muss, damit gehandelt wird. Müssen nicht die Schwächsten geschützt werden? Wie schreibt der BM: „Für eine Fahrradstraße fehlt es momentan an der politischen Mehrheit.“ Wie wahr, da kann aber der BM doch nichts dafür. Da waren ja die Langenargener politisch fortschrittlicher!
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