Zwischen Oberdorf und Kressbronn

Unter die Räder gekommen?

Es gab Entscheidungen  in Langenargen zur Einrichtung  einer Fahrradstraße  probeweise zwischen Oberdorf und Kressbronn. Nun hat der Kressbronner Gemeinderat sich  dagegen entschieden. Die  Schwäbische Zeitung  berichtete hier  und hier mit den  Stellungnahmen der Fraktion der  GRÜNEN und der Bürgerliche Wählervereinigung (BWV). Gestern  nun erreichte  die  AGORA die  Presseerklärung der Gemeindeverwaltung  Kressbronn zu dem Thema, die sie nun hiermit  veröffentlicht. Die Stellungnahmen der oben genannten Parteien liegen AGORA nicht vor.

Stellungnahme der Gemeindeverwaltung zur Diskussion um die Fahrradstraße von Kressbronn a. B. nach Oberdorf. Pressemitteilung der Gemeinde Kressbronn vom 14.2.2020

Der   Gemeinderat   hat   in   seiner   Sitzung   am   29.   Januar   2020  über  die  Einrichtung   einer Fahrradstraße von Kressbronn a. B. nach Oberdorf beraten. Mit einem Stimmenverhältnis von 10 zu 9 wurde die Einrichtung einer Fahrradstraße abgelehnt. In den letzten Tagen kam es nun zu einem öffentlichen Meinungsaustausch und vor allem auch zu Schuldzuweisungen. Die Grünen machen BWV und Teilen der CDU Vorwürfe, die Fahrradstraße abgelehnt zu haben. Die  BWV, die die  Fahrradstraße  geschlossen  abgelehnt  hat,  unterstellt  nun in  einer umfassenden  Stellungnahme  der   Gemeindeverwaltung,  keine Alternativen  geprüft oder vorgestellt zu haben. Außerdem wirft die BWV der Gemeindeverwaltung vor, „einseitig“ zu informieren und eine „ungefilterte Entscheidungsgrundlage“ vorgelegt zu haben. Die   Gemeindeverwaltung   weist   diese  öffentlichen Vorwürfe  entschieden  zurück.  Dem Gemeinderat wurde – wie gewohnt – eine gute und umfängliche Entscheidungsgrundlage vorgelegt. Schuldzuweisungen sind unangebracht und helfen in der Diskussion nicht weiter. Der   Gemeinderat   hat  eine  politische   Entscheidung   getroffen. Die Faktenlage  war  dem Gemeinderat  bekannt,  die  Verwaltung  hat  auch in der Sitzung die  Sachlage umfassend mündlich erläutert. Die Entscheidung des Gemeinderates gilt es nun zu akzeptieren. Gerne stellt die Gemeindeverwaltung die Faktenlage aber noch einmal umfassend dar: Die Gefährlichkeit der Gemeindeverbindungsstraße von Kressbronn a. B. nach Oberdorf ist der Gemeinde schon sehr lange bekannt. Bereits im Jahr 2006 hatte die Gemeinde eine Geschwindigkeitsreduzierung   auf  70 km/h bei der Straßenverkehrsbehörde  des Landratsamtes beantragt. Diesen Antrag stellte die Gemeinde im Jahr 2011 erneut. In beiden Fällen  wurde  die  Geschwindigkeitsbegrenzung  mangels Vorliegen der  Voraussetzungen abgelehnt. Damals wurde im Wesentlichen auf das eher geringe Verkehrsaufkommen und das Fehlen eines aktenkundigen Verkehrsunfalls als Grund für die Ablehnung verwiesen. 

Am 16.Juli 2019 erfolgte erneut eine Verkehrsschau der Gemeinde mit Straßenverkehrsbehörde und Polizei.  Erneut  wurde  die Geschwindigkeitsreduzierung   unter   Verweis   auf   die bereits geschilderten   Gründe   abgelehnt.   Am  20.  und 25.  Juli   2019  führte die Gemeinde   eine Verkehrszählung durch. Am 25. November 2019 erfolgte eine weitere Verkehrsschau mit Straßenverkehrsbehörde und  Polizei.  Hierbei   wurde  unter  anderem   von  der Gemeinde beantragt, dass  rote  Fahrbahnmarkierungen  beim  Kretzerhetzer  an  den  Stellen,  wo  der Radverkehr   kreuzt,  angebracht   werden. Auch   hierzu  erfolgte  eine  Ablehnung,  da  die Kreuzungspunkte  zu  weit  von  der   Straße   entfernt   seien.  Aus den geschilderten Verkehrsschauen  und den Vorgängen lässt sich  also ein mangelndes  Engagement  der Gemeindeverwaltung  hinsichtlich der  Erwirkung   einer Geschwindigkeitsreduzierung nicht schließen. Dass die Gemeindeverwaltung mehrfach, aber erfolglos, auf Temporeduzierungen hingewirkt hat, wurde in der Gemeinderatssitzung deutlich betont. Mit Blick  auf  die Schutzstreifen für Radfahrer   regelt  die  Verwaltungsvorschrift  des Bundesverkehrsministeriums zur Straßenverkehrsordnung zu § 2 Absatz 4 S. 2 in Abschnitt INr.  5  unmissverständlich,  dass   sogenannte   Schutzstreifen für Fahrräder nur „innerorts“ zulässig sind. Die Anlegung eines Schutzstreifens auf einer Gemeindeverbindungsstraße ist daher nicht möglich. In der Sitzung wurde darauf mündlich hingewiesen. Diese Alternative gab und gibt es rechtlich also gar nicht. Sie wurde dennoch sowohl geprüft, als auch dem Gemeinderat in der Sitzung erläutert. Bei  einem Besprechungstermin am 5. November 2019   zur   Fahrradstraße  im  Rathaus Langenargen, an dem Vertreter beider Gemeinden wie auch der Straßenverkehrsbehörde teilnahmen, wurde von  der  Straßenverkehrsbehörde nochmals deutlich klargestellt, dass weder Schutzstreifen noch eine Temporeduzierung auf 70 oder 50 km/h möglich seien. Die Gemeindeverwaltung ist wie alle anderen Beteiligten an einer Lösung der Problemlage interessiert. Die Umwandlung in eine Fahrradstraße ist nach eingehender rechtlicher Prüfung aus heutiger Sicht der Verwaltung die einzige zulässige kurzfristige Möglichkeit, um die Geschwindigkeit auf der Straße zu senken und den Radverkehr sowie besonders die Schüler besser zu schützen. Daher wurde die politische Abwägungsentscheidung zu Gunsten des Radverkehrs getroffen und  dem Gemeinderat   die  Zustimmung zur Einrichtung einer Fahrradstraße empfohlen. Nach der Ablehnung der Fahrradstraße durch den Gemeinderat, wird die Verwaltung sich erneut beim Landratsamt für eineTemporeduzierung einsetzen. Nach den bisherigen klaren und   unmissverständlichen  Absagen, ist höchst fraglich, ob  das Landratsamt eine Geschwindigkeitsbegrenzung abseits einer Fahrradstraße vornimmt. Für eine Fahrradstraße fehlt es momentan an der politischen Mehrheit.

Kommentar: Vielleicht hilft ja wenigstens dieses neue Gesetz, dem heute der Bundesrat zustimmte.

Anmerkung: Bei der Übertragung auf das Format des Blocks kommt zu Zeilenverschiebungen, die in der Editorversion korrigiert sind, jedoch bei der Übertragung in die Veröffentlichung nicht übernommen werden. AGORA bittet dieses zu entschuldigen. 17.2.2020, 16.25 Uhr

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