Unter die Räder gekommen?

Es gab Entscheidungen in Langenargen zur Einrichtung einer Fahrradstraße probeweise zwischen Oberdorf und Kressbronn. Nun hat der Kressbronner Gemeinderat sich dagegen entschieden. Die Schwäbische Zeitung berichtete hier und hier mit den Stellungnahmen der Fraktion der GRÜNEN und der Bürgerliche Wählervereinigung (BWV). Gestern nun erreichte die AGORA die Presseerklärung der Gemeindeverwaltung Kressbronn zu dem Thema, die sie nun hiermit veröffentlicht. Die Stellungnahmen der oben genannten Parteien liegen AGORA nicht vor.
Stellungnahme der Gemeindeverwaltung zur Diskussion um die Fahrradstraße von Kressbronn a. B. nach Oberdorf. Pressemitteilung der Gemeinde Kressbronn vom 14.2.2020
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29. Januar 2020 über die Einrichtung einer Fahrradstraße von Kressbronn a. B. nach Oberdorf beraten. Mit einem Stimmenverhältnis von 10 zu 9 wurde die Einrichtung einer Fahrradstraße abgelehnt. In den letzten Tagen kam es nun zu einem öffentlichen Meinungsaustausch und vor allem auch zu Schuldzuweisungen. Die Grünen machen BWV und Teilen der CDU Vorwürfe, die Fahrradstraße abgelehnt zu haben. Die BWV, die die Fahrradstraße geschlossen abgelehnt hat, unterstellt nun in einer umfassenden Stellungnahme der Gemeindeverwaltung, keine Alternativen geprüft oder vorgestellt zu haben. Außerdem wirft die BWV der Gemeindeverwaltung vor, „einseitig“ zu informieren und eine „ungefilterte Entscheidungsgrundlage“ vorgelegt zu haben. Die Gemeindeverwaltung weist diese öffentlichen Vorwürfe entschieden zurück. Dem Gemeinderat wurde – wie gewohnt – eine gute und umfängliche Entscheidungsgrundlage vorgelegt. Schuldzuweisungen sind unangebracht und helfen in der Diskussion nicht weiter. Der Gemeinderat hat eine politische Entscheidung getroffen. Die Faktenlage war dem Gemeinderat bekannt, die Verwaltung hat auch in der Sitzung die Sachlage umfassend mündlich erläutert. Die Entscheidung des Gemeinderates gilt es nun zu akzeptieren. Gerne stellt die Gemeindeverwaltung die Faktenlage aber noch einmal umfassend dar: Die Gefährlichkeit der Gemeindeverbindungsstraße von Kressbronn a. B. nach Oberdorf ist der Gemeinde schon sehr lange bekannt. Bereits im Jahr 2006 hatte die Gemeinde eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h bei der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes beantragt. Diesen Antrag stellte die Gemeinde im Jahr 2011 erneut. In beiden Fällen wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung mangels Vorliegen der Voraussetzungen abgelehnt. Damals wurde im Wesentlichen auf das eher geringe Verkehrsaufkommen und das Fehlen eines aktenkundigen Verkehrsunfalls als Grund für die Ablehnung verwiesen.
Am 16.Juli 2019 erfolgte erneut eine Verkehrsschau der Gemeinde mit Straßenverkehrsbehörde und Polizei. Erneut wurde die Geschwindigkeitsreduzierung unter Verweis auf die bereits geschilderten Gründe abgelehnt. Am 20. und 25. Juli 2019 führte die Gemeinde eine Verkehrszählung durch. Am 25. November 2019 erfolgte eine weitere Verkehrsschau mit Straßenverkehrsbehörde und Polizei. Hierbei wurde unter anderem von der Gemeinde beantragt, dass rote Fahrbahnmarkierungen beim Kretzerhetzer an den Stellen, wo der Radverkehr kreuzt, angebracht werden. Auch hierzu erfolgte eine Ablehnung, da die Kreuzungspunkte zu weit von der Straße entfernt seien. Aus den geschilderten Verkehrsschauen und den Vorgängen lässt sich also ein mangelndes Engagement der Gemeindeverwaltung hinsichtlich der Erwirkung einer Geschwindigkeitsreduzierung nicht schließen. Dass die Gemeindeverwaltung mehrfach, aber erfolglos, auf Temporeduzierungen hingewirkt hat, wurde in der Gemeinderatssitzung deutlich betont. Mit Blick auf die Schutzstreifen für Radfahrer regelt die Verwaltungsvorschrift des Bundesverkehrsministeriums zur Straßenverkehrsordnung zu § 2 Absatz 4 S. 2 in Abschnitt INr. 5 unmissverständlich, dass sogenannte Schutzstreifen für Fahrräder nur „innerorts“ zulässig sind. Die Anlegung eines Schutzstreifens auf einer Gemeindeverbindungsstraße ist daher nicht möglich. In der Sitzung wurde darauf mündlich hingewiesen. Diese Alternative gab und gibt es rechtlich also gar nicht. Sie wurde dennoch sowohl geprüft, als auch dem Gemeinderat in der Sitzung erläutert. Bei einem Besprechungstermin am 5. November 2019 zur Fahrradstraße im Rathaus Langenargen, an dem Vertreter beider Gemeinden wie auch der Straßenverkehrsbehörde teilnahmen, wurde von der Straßenverkehrsbehörde nochmals deutlich klargestellt, dass weder Schutzstreifen noch eine Temporeduzierung auf 70 oder 50 km/h möglich seien. Die Gemeindeverwaltung ist wie alle anderen Beteiligten an einer Lösung der Problemlage interessiert. Die Umwandlung in eine Fahrradstraße ist nach eingehender rechtlicher Prüfung aus heutiger Sicht der Verwaltung die einzige zulässige kurzfristige Möglichkeit, um die Geschwindigkeit auf der Straße zu senken und den Radverkehr sowie besonders die Schüler besser zu schützen. Daher wurde die politische Abwägungsentscheidung zu Gunsten des Radverkehrs getroffen und dem Gemeinderat die Zustimmung zur Einrichtung einer Fahrradstraße empfohlen. Nach der Ablehnung der Fahrradstraße durch den Gemeinderat, wird die Verwaltung sich erneut beim Landratsamt für eineTemporeduzierung einsetzen. Nach den bisherigen klaren und unmissverständlichen Absagen, ist höchst fraglich, ob das Landratsamt eine Geschwindigkeitsbegrenzung abseits einer Fahrradstraße vornimmt. Für eine Fahrradstraße fehlt es momentan an der politischen Mehrheit.
Kommentar: Vielleicht hilft ja wenigstens dieses neue Gesetz, dem heute der Bundesrat zustimmte.
Anmerkung: Bei der Übertragung auf das Format des Blocks kommt zu Zeilenverschiebungen, die in der Editorversion korrigiert sind, jedoch bei der Übertragung in die Veröffentlichung nicht übernommen werden. AGORA bittet dieses zu entschuldigen. 17.2.2020, 16.25 Uhr
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