Hier und anderswo: nicht in Hinterzimmern

Die Recherche zu Uhldingen-Mühlhofen im letzten Beitrag veranlasste AGORA mal wieder dazu, intensiver bei den Überlingern nachzulesen.
Dort hatte es im Herbst letzten Jahres seitens der Fraktion BÜB+ die Forderung gegeben, wegen mangelnder Öffentlichkeit in den Ausschüssen den folgenden Passus in der Hauptsatzung zu verankern: „Die Ausschüsse tagen grundsätzlich öffentlich, mit den in der Gemeindeordnung festgelegten Ausnahmen”. Dafür bekamen sie damals keine Mehrheit, allerdings haben sie nun nach ihren Beiträgen im aktuellen Gemeindeamtsblatt HalloÜ zusammen mit LBU/ Die Grünen und SPD eine Mehrheit für die Wendung „in der Regel öffentlich“ gefunden.
Der in der Gemeindeordnung verankerte § 35 Abs.1, Satz 2 gibt laut Kommentierung bei Aker/Hafner/Notheis,( 2.Auflage 2019) genau vor, dass ohne diese oben im §35 beschriebenen Kriterien der Öffentlichkeitsgrundsatz verletzt wird und in der öffentlichen Sitzung keine Sachdiskussion mehr stattfindet. Weiter ist bei den Überlingern im Amtsblatt HalloÜ im Beitrag von BÜB+zu lesen, dass Oberbürgermeister Zeidler sich entschieden gegen den Antrag auf Änderung wandte.
So weit die Nachbarn in ÜB. Wie ist das bei uns ? Die Geschäftsordnung in LA sagt unter §35, e):
e) Sitzungen der beschließenden Ausschüsse, die der Vorberatung von Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Gemeinderat vorbehalten ist, dienen, können in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung erfolgen; bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 35 Absatz 1 Satz 2 GemO muss nichtöffentlich verhandelt werden.
Der Begriff „Vorberatung“ in Zusammenhang mit “können” erscheint heikel. Denn er birgt die Gefahr, dass es Abstimmungen gibt, bei denen möglicherweise keine Sachdiskussionen (s.o.) mehr stattfinden. D.h. das demokratische Ringen und die damit verbundenen Hintergründe zu Entscheidungen werden für die Öffentlichkeit in der eigentlichen öffentlichen Gemeinderatssitzung nicht mehr sichtbar. Vielleicht sollte man die Geschäftsordnung und die Hauptsatzung nach einem Neustart eines Gemeinderates doch mal in Augenschein nehmen. Wer entscheidet über Öffentlichkeit oder Nichtöffentlichkeit, wenn die Entscheidung darüber mit der Aufstellung der Tagesordnung bereits durch die Verwaltung getroffen wurde?
Die Gemeinderatssitzung im Dezember 2019, die mit Verspätung ohne Öffentlichkeit begonnen hatte, lässt vermuten, dass dort ein Thema über eine Stunde lang “vorberaten” wurde. In der anschließenden öffentlichen Sitzung zum Feuerwehrhaus und die Sanierung der dortigen Tiefgarage wurde nur andeutungsweise kurz und knapp über die Kosten, die nur in einer Fußnote der Sitzungsvorlage angedeutet wurden, diskutiert und anschließend mit einer Enthaltung durch den Gemeinderat Kraus( OGL) abgestimmt. Das demokratische Ringen war auch auf den Presseplätzen kaum zu spüren.
Es pfeifen mittlerweile nicht nur die aus ihrem Winterschlaf erwachten Spatzen vom Dach, dass es beim Thema Feuerwehr mit den Eigentümern der Stellplätze in der Tiefgarage wegen der Sanierung Probleme gibt. AGORA liegt nicht nur das Zwitschern der Spatzen vor. Im Bericht aus dem Gemeinderat von Dezember 2019 ist zu lesen: “In Bezug auf die vorhandene, zu sanierende private Tiefgarage führte Bürgermeister Krafft aus, dass er auch hier auf eine einvernehmliche und gemeinsame Lösung mit den Privateigentümern hofft.”

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