Die Regel der Öffentlichkeit

Ein strenges Gebot 

Wenn die Verwaltung eine Gemeinderatssitzungen nicht öffentlich ankündigt, muss sie die Sitzung  wiederholen und ihre zuvor gefassten  Beschlüsse sind nicht gültig. So passiert in Uhldingen – Mühlhofen. Der Südkurier berichtet  hier. Daran wird deutlich, welch hohen  Stellenwert Öffentlichkeit in einer Gemeinderatssitzung  hat.

Wenn vergessen wird die Öffentlichkeit regelkonform einzuladen,- man darf unterstellen, dass in Uhldingen-Mühlhofen dies versehentlich geschehen ist- dann muss die  Sitzung  wiederholt  werden. Weil damit die Chance auf Teilnahme der Öffentlichkeit nicht ermöglicht wird. Nämlich nicht die Beschlüsse am Ende allein sind wichtig, sondern das demokratische Ringen um diese Beschlüsse. Sie müssen für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein.

Genau deshalb sind die Bedingungen für nichtöffentlich verhandelte Themen sehr streng. Ob eine öffentliche Gemeinderatssitzung vor leeren Stühlen stattfindet, weil die Bürgerschaft sich nicht für die Themen interessiert, ist eine andere Sache. Aber eine gut strukturierte  und nicht zu lange Tagesordnung trägt dazu  bei, dass die Plätze der Zuschauer*innen belegt sind. Und: Sie wissen schon, ein Ratsinformationssystem! Dann kann man sich als Zuhörer*in schon mal in schwierige Themen anhand der im Netz eingestellten Sitzungsvorlagen einarbeiten.

Wir erinnern uns an die Sitzung in Überlingen vor Weihnachten, wo die Beschlüsse bereits  vor der eigentlichen  Sitzung  im Amtsblatt veröffentlicht  wurden. Das war schon starker Tobak und  wurde seitens der Verwaltung  als ein zu entschuldigender Fehler deklariert. Auch das Regierungspräsidium war damals gnädig. Die  Einschätzung der Kollegin Karin Burger zu der Angelegenheit in Uhldingen-Mühlhofen lesen sie hier.

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