Für die Kommunen
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Wenn Kindergärten, Musikschulen und Volkshochschulen geschlossen sind, werden keine Gebühren erhoben. Auch bei uns in LA nicht. Wer zahlt nun aber für die laufenden Kosten?
Das Land hat 100 Millionen Euro für Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (BW) in Aussicht gestellt. Dies wird in der Pressemitteilung auf Homepage des Landes BW angekündigt. Dort heißt es auch, man ginge davon aus, dass private Leistungserbringer sich vorrangig unter die von Land und Bund aufgespannten Rettungsschirme begeben würden.
Gerade um diese privaten Leistungsträger, die Honorarkräfte, ging es in einer Presseanfrage am 30.3.2020 von AGORA an den Leiter der Musikschule Langenargen, Florian Keller. Er antwortete zunächst auf die Frage von AGORA, ob man den Unterricht z.B. per Skype stattfinden lassen wolle. Keller bestätigte in seiner Antwort vom 31.3.2020, dass man daran bereits gedacht habe und dies sogar auch schon teilweise praktiziere. (Das war vor den Osterferien , Anm. AGORA )Auf die Frage von AGORA, ob eine Honorarkraft ihren Unterricht privat auf diese Weise fortführen könne, wenn die Musikschule geschlossen sei, teilte Keller mit:
Eine Honorarkraft könne nicht in Konkurrenz zu sich selbst treten. Deshalb sei Privatunterricht im Rahmen des Auftrages der Musikschule nicht möglich. Auch sei die Gemeinde Langenargen nicht Arbeitgeber von Honorarkräften.
Vom Arbeitsvertrag sei der Honorarvertrag zu unterscheiden. Dabei handele es sich um die vertragliche Vereinbarung zweier Partner, die in keinem Arbeitgeber/Arbeitnehmerverhältnis stehen. Der Honorarvertragspartner sei rechtlich als selbständig anzusehen, weshalb er auch keine Vergütung, sondern eine Honorarzahlung erhalte. Insofern trage er auch ein unternehmerisches Risiko, schreibt Keller.
AGORA hatte außerdem gefragt, in welcher Form die Honorarkräfte finanziell aufgefangen würden. Die Honorarkräfte hätten ein unternehmerisches Risiko, deshalb seien sie auch Honorarkräfte, so Keller. Eine Abklärung der Möglichkeiten erfolge gerade. So der Stand in der letzten Woche. Mit anderen Worten: Die Honorarkräfte müssen sich selbst absichern.
„Dabei gehen Land und Kommunale Landesverbände gemeinsam davon aus, dass private Leistungserbringer sich vorrangig unter die von Land und Bund aufgespannten Rettungsschirme begeben.“ So steht es in der Presseerklärung der Landesregierung.
Ist damit dann „die Abklärung der Möglichkeiten”gemeint, von denen der Leiter unserer Musikschule sprach? Ist die Fürsorge der Gemeinde für diese Lehrkräfte damit erschöpft? Auf die Frage, wieviele Honorarkräfte und wieviele fest angestellte Kräfte die Gemeinde beschäftige, könne man der Öffentlichkeit laut Keller keine Auskunft erteilen.
Ob man wohl an die schwierige Situation dieser Honorarkräfte beim nächsten Konzert denkt, wenn sie sich bis dahin überhaupt unter dem aufgespannten Rettungsschirm über Wasser halten können ? Fragen über Fragen in diesen Zeiten. Hoffentlich finden gerade diese Honorarkräfte Platz unter dem Geld-Regenschutz des Landes!

Aktualisierung : Der Montfortbote berichtet hier in seiner neuen Ausgabe auf Seite 4 des amtlichen Teils, dass der Musikunterricht ins Haus kommt. Es wurden offenbar Strategien online für Video- Konferenzen entwickelt, damit die Schüler*innen dabeibleiben. Das ist sehr löblich. So werden die Honorarkräfte auch hoffentlich weiter beschäftigt. Das klingt doch wie Musik in deren Ohren!
Aktualisierung : 8.4.2020, 18.25 Uhr
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