Ostern mit dem Bundesverfassungsgericht

Eigentlich – wenn man so schon einen Satz beginnt- wollte AGORA ein wenig Medienabstinenz üben. Hat sie auch, sie hat nur gelesen: Camus, Die Pest.
Aber dann trudelte doch aus dem Umfeld eines seriösen Journalisten der Hinweis auf eine Rechtsanwältin Beate Bahner aus Heidelberg ein. Diese hatte doch tatsächlich noch vor Karfreitag einen Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht, die Rechtmäßigkeit der Corona -Verordnung auf Bundes-und Länderebene betreffend, gestellt. Die einzelnen Punkte sind inzwischen hier nachlesbar. Er enthält auch den Antrag, festzustellen, dass der Aufruf zu einer Demonstration am Ostersamstag nicht verboten werden darf. Die weiteren Hintergründe möge ein jeder selbst recherchieren. Diese Hintergründe sind selbst für medienaffine Menschen eine Herausforderung. Einen Einblick liefert die Bloggerin Karin Burgers auf SatireSenf hier, die die Ostertage ebenfalls zur Recherche genutzt hat und auf “Staatsnager” gestoßen ist.
Dass man höchst wachsam in der Krise unter Aussetzung unserer Grundrechte sein muss, wurde hier schon angedeutet. Man muss sich aber auch davor hüten, scheinbar seriösen Mitbürger*innen, in diesem Fall einer Rechtsanwältin, blind zu folgen.
Bis es an dem Karfreitag eine eindeutige Haltung im Kopf von AGORA gab, hat es gedauert. Mehrere Touren mit dem Mountain- Bike durchs Hinterland. Wadel-Kräftigung für einen klaren Geist. Bei Rückkehr konnte man dann beim Bundesverfassungsgericht nachlesen, dass der Antrag abgelehnt wurde. Gott sei Dank! Gut, dass es die Richter dort gibt. Auch am Karfreitag. Deren Arbeit ist genauso wichtig wie die des systemrelevanten medizinischen Personals in den Krankenhäusern an solchen Feiertagen.
Diese und andere Anträge gegen die strengen Auflagen der Corona -Verordnung müssen geprüft werden. Natürlich.Das Handeln der Regierung in der Krise ist eine Herausforderung. Dafür gibt es zwar vorgaben und Gesetzte, aber keiner hat je zuvor in so einer Ausnahmesituation handeln müssen. Das Regierungshandeln dient zum Schutz der Bevölkerung und der im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechte, die nur vorübergehend mit der Auflage der Überprüfung außer Kraft gesetzt sind. Sie wieder einzusetzen und zu erhalten ist essentiell für das Gelbe vom Ei. Nicht nur zu Ostern.
Aktualisierung: Es gab noch einen Nachschlag zu den “Mätzchen” von Beate Bahner hier.
13.4.2020, 15.41 Uhr
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