Das Gelbe vom Ei

Ostern mit dem  Bundesverfassungsgericht

Eigentlich – wenn man  so  schon einen Satz  beginnt- wollte AGORA ein wenig  Medienabstinenz üben. Hat sie auch, sie hat nur  gelesen: Camus, Die Pest.

Aber dann trudelte  doch aus  dem Umfeld eines seriösen Journalisten der Hinweis auf eine  Rechtsanwältin Beate Bahner aus Heidelberg ein. Diese hatte doch tatsächlich noch vor Karfreitag  einen  Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht, die Rechtmäßigkeit  der Corona -Verordnung  auf Bundes-und  Länderebene betreffend, gestellt. Die einzelnen Punkte sind inzwischen hier nachlesbar. Er enthält auch den Antrag, festzustellen, dass der Aufruf zu einer Demonstration am Ostersamstag nicht verboten werden darf. Die weiteren  Hintergründe möge ein jeder selbst recherchieren. Diese Hintergründe sind selbst  für medienaffine Menschen eine Herausforderung. Einen  Einblick  liefert die  Bloggerin Karin Burgers auf SatireSenf hier, die die Ostertage ebenfalls zur Recherche genutzt hat und auf “Staatsnager” gestoßen ist.

Dass man höchst wachsam in der Krise unter Aussetzung  unserer Grundrechte sein muss, wurde  hier  schon angedeutet. Man muss  sich aber auch davor hüten, scheinbar seriösen Mitbürger*innen, in diesem Fall  einer  Rechtsanwältin, blind zu folgen.  

Bis es an dem Karfreitag eine eindeutige  Haltung  im Kopf von AGORA gab, hat es gedauert. Mehrere Touren mit dem Mountain- Bike durchs Hinterland. Wadel-Kräftigung für einen klaren Geist. Bei Rückkehr  konnte man dann beim Bundesverfassungsgericht nachlesen, dass der Antrag  abgelehnt  wurde. Gott sei  Dank! Gut, dass es die  Richter dort gibt. Auch am Karfreitag.  Deren Arbeit ist genauso  wichtig wie die des systemrelevanten medizinischen Personals in den Krankenhäusern an solchen Feiertagen. 

Diese und andere Anträge  gegen die strengen  Auflagen der Corona -Verordnung müssen  geprüft werden. Natürlich.Das Handeln der Regierung in der Krise ist eine Herausforderung. Dafür gibt es zwar vorgaben und Gesetzte, aber keiner hat je zuvor in so einer Ausnahmesituation handeln müssen. Das Regierungshandeln dient zum Schutz der Bevölkerung  und  der im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechte, die nur vorübergehend  mit der Auflage der Überprüfung außer Kraft gesetzt sind. Sie wieder einzusetzen und zu erhalten ist essentiell für das Gelbe  vom Ei. Nicht nur zu Ostern.

Aktualisierung: Es gab noch einen Nachschlag zu den “Mätzchen” von Beate Bahner hier.

13.4.2020, 15.41 Uhr

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