Unser Leben in der Krise

In diesen Tagen den Überblick über die Informationsflut zu behalten und die seriösen Beiträge von den anderen zu trennen, ist eine Herkulesaufgabe.
CORRECTIV hat für sich einen Crowd -Newsroom eingerichtet, um die Menschen aufzufordern, ihre Erfahrungen mit dubiosen Meldungen zu schicken. Das Faktencheck-Team dort hatte seit der Gründung 2017 noch nie so viel zu tunwie jetzt. Besonders Youtube duldeFalschmeldungen seit Jahren auf seiner Plattform, so CORRECTIV. Das werde in der Corona-Pandemie zu einem besonderen Problem. Hier nachlesbar. Weitere interessante Links finden Sie hier. Dort geht es um die Zeit nach der Corona-Krise, die uns weiterhin nicht aus der Pflicht entlassen wird, Lösungen für die immer noch bestehende Klimakrise zu finden. Soweit zu Information und Kommunikation.
Wenn man in dieser Zeit immer wieder hört, dass wir die Regeln zur Einhaltung der Kontaktsperre inzwischen einhalten, darf man trotzdem nicht vergessen, dass wir unter einer Verordnung leben, die in ihrer letzten Version in Baden-Württemberg sogar notverkündet wurde. Nur unter Einbeziehung des Ministerrates. Dies ist heute nachlesbar auf der Seite 2 der Schwäbischen Zeitung.
Da wird dann doch mal Kritik laut, und zwar von der FDP, die die neuen Bestimmungen für Zahnärzte heftig kritisiert. So dürfen Zahnärzt*innen nur noch bei akuten Erkrankungen oder im Notfall behandeln. Das bedeute faktisch ab heute ein Berufsverbot für Zahnärzt*innen, so der FDP- Fraktionschef Hans -Ulrich Rühlke in der Schwäbischen Zeitung. Dass die FDP aktiv ihre Rolle als Opposition im Sinne der Zahnärzte, jedoch weniger im Sinne der allgemeinen Freiheitsrechte wahrnimmt, verwundert schon. Kein Wort zur Notverkündigung an sich. Vielmehr wird immer wieder die Bevölkerung gelobt für ihr vorbildhaftes Verhalten. Wie brave Schüler*innen. Es wird kaum aufgemuckt.
Lediglich im Zusammenhang mit einem Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der Corona- Verordnung in Hessen beim Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang zu dem Verbot der Versammlung in Kirchen weisen die Richter auf den schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit hin. Weitere Entscheidungen hier.
Die Kammer stellt klar, dass für die Folgenabwägung auch die Befristung der Corona-Verordnung bis zum 19. April 2020 von Bedeutung ist.
“Damit ist sichergestellt, dass die Verordnung unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen der Corona-Pandemie fortgeschrieben werden muss. Bei jeder Fortschreibung der Verordnung muss mit Blick auf den mit einem Gottesdienstverbot verbundenen überaus schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit eine strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit erfolgen und untersucht werden, ob es angesichts neuer Erkenntnisse etwa zu den Verbreitungswegen des Corona-Virus oder zur Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems verantwortet werden kann, das Verbot von Gottesdiensten unter – gegebenenfalls strengen – Auflagen und möglicherweise auch regional begrenzt zu lockern.”
Das ist nur ein Beispiel für den erheblichen Eingriff in unsere Grundrechte. Gerade das im letzten Jahr gefeierte Grundgesetz ist damit deutlich eingeschränkt ( vgl. Art.4). Wir müssen diese Grundrechte im Blick behalten. Gerade jetzt. Das gehört auch zum „braven Deutschen“. Zu diesem Thema veröffentlicht die Neue Züricher Zeitung( NZZ) heute einen Gastkommentar von Susanne Gaschke.
Damit verabschiedet sich AGORA bis Dienstag. Die “walking ideas” werden weiter hochgeladen und zu lesen gibt es bei AGORA auch mit diesen Hinweisen genug. . .
Ihnen allen ein gesundes Osterfest, das sich doch sehr eigenartig anfühlt. . .nicht so richtig wie das Gelbe vom Ei!
Ihre Elke Krieg

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