Verwirrt, verräumt, verdruckst?

Unser  Leben in der Krise

In diesen Tagen den  Überblick über die  Informationsflut zu behalten und die seriösen Beiträge von den anderen zu trennen, ist  eine  Herkulesaufgabe.

CORRECTIV hat für sich einen Crowd -Newsroom eingerichtet, um die Menschen aufzufordern, ihre Erfahrungen mit dubiosen Meldungen zu  schicken. Das Faktencheck-Team dort  hatte seit  der Gründung 2017 noch nie so viel zu tunwie jetzt. Besonders Youtube duldeFalschmeldungen seit  Jahren auf seiner  Plattform, so  CORRECTIV. Das werde in der Corona-Pandemie zu einem  besonderen  Problem. Hier nachlesbar. Weitere interessante Links finden Sie hier. Dort geht es um die  Zeit nach der Corona-Krise, die uns weiterhin nicht aus der Pflicht entlassen wird, Lösungen  für die immer noch bestehende Klimakrise zu finden. Soweit  zu Information und  Kommunikation.

Wenn  man  in dieser Zeit  immer wieder hört, dass wir die Regeln zur Einhaltung der  Kontaktsperre inzwischen einhalten, darf man trotzdem nicht vergessen, dass wir unter einer Verordnung leben, die in ihrer letzten Version in Baden-Württemberg sogar notverkündet wurde. Nur unter Einbeziehung  des  Ministerrates. Dies ist heute nachlesbar auf der Seite 2 der Schwäbischen Zeitung.

Da wird  dann doch mal Kritik laut, und zwar von der FDP, die die  neuen Bestimmungen für Zahnärzte heftig  kritisiert. So dürfen Zahnärzt*innen nur noch bei  akuten  Erkrankungen oder im Notfall behandeln. Das bedeute  faktisch ab heute  ein Berufsverbot für Zahnärzt*innen, so der FDP- Fraktionschef Hans -Ulrich Rühlke in der Schwäbischen Zeitung. Dass die FDP aktiv ihre Rolle als Opposition im Sinne der Zahnärzte, jedoch  weniger  im Sinne der  allgemeinen Freiheitsrechte wahrnimmt, verwundert schon. Kein  Wort zur Notverkündigung  an sich. Vielmehr wird  immer wieder die Bevölkerung gelobt für ihr vorbildhaftes  Verhalten. Wie  brave  Schüler*innen.  Es wird  kaum aufgemuckt.

Lediglich im Zusammenhang mit einem  Antrag  auf vorläufige Außervollzugsetzung  der Corona- Verordnung  in Hessen beim Bundesverfassungsgericht im  Zusammenhang zu  dem  Verbot der Versammlung  in Kirchen weisen  die  Richter auf den  schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit hin. Weitere Entscheidungen hier.

Die Kammer stellt klar, dass für die Folgenabwägung auch die Befristung der Corona-Verordnung bis zum 19. April 2020 von Bedeutung ist.

„Damit ist sichergestellt, dass die Verordnung unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen der Corona-Pandemie fortgeschrieben werden muss. Bei jeder Fortschreibung der Verordnung muss mit Blick auf den mit einem Gottesdienstverbot verbundenen überaus schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit eine strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit erfolgen und untersucht werden, ob es angesichts neuer Erkenntnisse etwa zu den Verbreitungswegen des Corona-Virus oder zur Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems verantwortet werden kann, das Verbot von Gottesdiensten unter – gegebenenfalls strengen – Auflagen und möglicherweise auch regional begrenzt zu lockern.“

Das  ist nur ein Beispiel  für den  erheblichen  Eingriff in unsere Grundrechte. Gerade das im letzten  Jahr gefeierte Grundgesetz ist damit deutlich eingeschränkt ( vgl. Art.4). Wir  müssen diese  Grundrechte im Blick behalten. Gerade jetzt. Das  gehört auch zum „braven Deutschen“. Zu diesem Thema veröffentlicht die Neue Züricher Zeitung( NZZ) heute einen Gastkommentar von Susanne Gaschke.

Damit  verabschiedet sich  AGORA bis Dienstag. Die „walking ideas“ werden weiter  hochgeladen und zu lesen gibt es bei AGORA auch mit diesen Hinweisen genug. . .

Ihnen allen ein gesundes Osterfest, das sich doch sehr eigenartig  anfühlt. . .nicht so  richtig  wie das  Gelbe vom Ei! 

Ihre Elke Krieg

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