Erlass ohne Verordnung

AGORA hatte nach der Antwort der Verwaltungsspitze der Gemeinde LA vom 14.4.2020 die folgenden Presseanfragen an das Innenministerium BW zum Thema Gemeinderatssitzung auf Grundlage des Erlasses vom 31.3.2020 gestellt ( s. dort unter Gremiensitzungen ):
1. Bedeutet dies, dass die Gemeinden weiterhin ihre Gemeinderatssitzungen nur unter Einschränkungen abhalten können?
2. Ist die in dem obigen Text beschriebenen Handhabung durch Schaltung in den Ratssaal noch nicht verordnet?
3. Wann ist mit einer entsprechenden Verordnung zu rechnen?
4.Wie sollen jetzt aktuell Gemeinderatssitzungen stattfinden ?

Das waren die Fragen an das Innenministerium BW. Die Antworten von dort kamen gestern und AGORA druckt sie hiermit ab:
Sehr geehrte Frau Krieg,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne geben wir Ihnen diese Antwort:
1. Bedeutet dies, dass die Gemeinden weiterhin ihre Gemeinderatssitzungen nur unter Einschränkungen abhalten können ?
4. Wie sollen jetzt aktuell Gemeinderatssitzungen stattfinden ?
Das Innenministerium hat bereits mit Schreiben vom 19. März 2020 den kommunalen Landesverbänden und den Regierungspräsidien Hinweise zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kommunalwahl- und Kommunalverfassungsrecht übersandt. Darin wurden die rechtlichen und kommunalpolitischen Spielräume für die Gemeinden aufgezeigt. So ist es möglich, Häufigkeit und Dauer von Gremiensitzungen auf das Notwendige zu beschränken. Bei Durchführung von Sitzungen sind die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu beachten sowie ggf. weitere organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um Ansteckungen zu vermeiden. Bei einfach gelagerten und unstrittigen Punkten kann im schriftlichen oder elektronischen Verfahren entschieden werden. In dringenden Angelegenheiten kann der Bürgermeister im Wege der Eilentscheidung handeln; es wird empfohlen, dass er sich vorab mit dem Ältestenrat oder den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und Gruppierungen insoweit abstimmt. Damit steht den Gemeinden ein Instrumentarium zur Verfügung, um auch in der derzeitigen Ausnahmesituation handlungsfähig zu bleiben. Dass dies tatsächlich so ist, zeigt die aktuelle Praxis.
2. Ist die in dem obigen Text beschriebenen Handhabung durch Schaltung in den Ratssaal noch nicht verordnet?
3. Wann ist mit einer entsprechenden Verordnung zu rechnen?
Um den Kommunen in der aktuellen Situation die Möglichkeit zu geben, notwendige Sitzungen des Gemeinderats, des Kreistags und ihrer beschließenden Ausschüsse – bei Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes – ohne persönliche Anwesenheit der Ratsmitglieder in Form einer Videokonferenz oder auf vergleichbare Weise durchzuführen, hatte das Innenministerium vorgeschlagen, eine entsprechende Rechtsgrundlage im Verordnungswege zu schaffen. Minister Thomas Strobl hat den Vorschlag in der Sitzung des Innenausschusses am 3. April 2020 vorgestellt. Aus dem Innenausschuss gab es zu diesem Punkt keinerlei Kritik oder Anzeichen fehlender Zustimmung. Aus der kommunalen Familie kam inzwischen der Wunsch, Gremiensitzungen auch in anderen Fällen als Videokonferenz durchführen zu können. Minister Strobl wäre zu einer schnellen und unbürokratischen Lösung über eine Änderung der Corona-Verordnung bereit gewesen. Eine dauerhafte Lösung ist freilich nur über eine Änderung der Gemeindeordnung – eine Gesetzesänderung – möglich. Das Innenministerium arbeitet weiterhin an einer sachgerechten und raschen an einer Lösung.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Dehner ,Ministerium für Inneres, Digitalisierungund Migration Baden-Württemberg. Pressestelle
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Einordnung:
Insbesondere die Antworten auf Frage 2 und 3 sind bemerkenswert. Mit anderen Worten: Innenminister Stobl wollte am 3.4.2020 eine entsprechende Verordnung schaffen, es kamen keine Einwände, es sei aber laut Innenministerium aus der „kommunalen Familie“ inzwischen der Wunsch gekommen, Gremiensitzungen auch in anderen Fällen als Videokonferenz durchführen zu können. Eine dauerhafte Lösung gäbe es nur über eine Änderung der Gemeindeordnung. Der Innenminister sei zu einer schnellen und unbürokratischen Lösung bereit gewesen, er arbeite an einer sachgerechten und raschen Lösung.
Das sieht nach „gewollt und nicht gekonnt“ aus. Aber man arbeitet „sachgerecht“ weiter ! Wenn der Innenminister gewollt hat, wollte der Koalitionspartner dann nicht?
Und unser „kommunales Familienmitglied“, unsere Gemeinde? Hätte die denn eine Videolösung gewollt? Deren Affinität zu Digitalem ist eher schwach ausgeprägt.
Sie rüstet nun für eine Gemeinderatssitzung im Münzhof Anfang Mai ohne Videokonferenz, aber mit großzügiger Bestuhlung auf der Empore für die Zuhörerschaft. Hoffentlich finden dort dann alle genügend Platz! Ärgerlich ist, dass man als Bürger*in nur indirekt mit Hilfe solcher Presseanfragen an Informationen kommt. Nur durch dieses aufwändige Frage und Antwort-Spiel wird klar, dass die Gemeinderatssitzung von April wieder verschoben wird. Für eine bessere Transparenz zu den Abläufen wären auch die Fraktionen in der Pflicht.
Noch etwas: Wir bewegen uns auf die Bürgermeisterwahl im Herbst 2020 zu. Immer wieder gibt es in Gesprächen erstaunte Reaktionen darüber, dass dieser Termin ansteht. Ja, man hatte tatsächlich bereits vor Corona den Eindruck, dass diese Wahl eher wenig Beachtung findet. Zu diesem Termin gibt es Fristen, die eingehalten werden müssen. Auch und gerade unter Corona-Bedingungen sollte man ihn im Blick behalten, damit die Demokratie gut weiterläuft und man den möglichen „Staatsnagern“ keinen Raum gibt. Es wäre gut, eine Wahl zu haben. Dazu gehört auch, dass die Arbeit einer Verwaltung gerade in Krisenzeiten eben in normal besuchten Gremiumssitzungen sichtbar wird.
Aktualisiert heute um 11.25Uhr: Noch ein Hinweis auf einen beruhigenden Tagessenf von Karin Burger zum Funktionieren unseres Rechtsstaates. Keine Millimeter den „Staatsnagern“!