Bericht des Integrationsbeauftragten

Vorgestern hatte die GVV- Versammlung (Gemeindeverwaltungsverband Eriskirch-Kressbronn a.B.-Langenargen ) u.a. das Thema Integration auf der Tagesordnung. AGORA berichtet aus besonderem Interesse nur zu diesem Punkt.
Nachdem der Integrationsbeauftragte Mirko Meinel beim GVV die am 5.10.2020 neu eingestellte Kollegin vorgestellt hatte, trug er vor.
Ärgerlich war, dass die Präsentation den Zuhörern nicht in Papierform ausgeteilt worden war. Neben den Zahlen der Unterbringung (329 Geflüchtete in allen drei Gemeinden) führte Meinel aus, dass er während des Lockdowns gemerkt habe, dass die Klienten ( die offizielle Bezeichnung der geflüchteten Menschen, die von den drei Gemeinden betreut werden) zu unselbstständig seien. Daher wolle man in Zukunft die Klienten zu mehr Selbstständigkeit anleiten. Man werde die Sprechstunden abschaffen, man erwarte in Zukunft, dass sich die Klienten aktiv selbst um Kontakttermine kümmern sollen.
In den weiteren Ausführungen zeigte Meinel die Entwicklung eines Leitfadens zur Kindeswohlgefährdung mit einem vorgeschriebenen Ablaufverfahrung (z.B. Notfallprotokoll) für die drei Gemeinden auf.
Als ordentliches der GVV-Versammlung stellte Prof. Dr. Queri aus Kressbronn anschließend fest, die Grundsätze der sozialen Arbeit besagten natürlich, dass Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden muss. „Aber es ist wichtig, dass man zunächst in der sozialen Arbeit die helfende Hand reicht und dann erst die Klienten abnabelt. Ich möchte Sie bitten, auch so verfahren. Um 180 Grad umzuschwenken, widerspricht den Erkenntnissen aus der sozialen Arbeit,“ so Queri. Außerdem fragte sie, wie die Eingliederung der Klienten in die Mehrheitsgesellschaft stattfände und welche Gemeinwesenarbeit seitens des Integrationsmanagements geleistet werde. Meinel erklärte, dass er nicht die Kapazitäten habe, um Integrationspläne zu erstellen und die Bedürfnisse der einzelnen Familien zu erarbeiten. „ Das ist schlicht weg eine Frage des Personals, wir schaffen das nicht ,“ erklärte Meinel. Zu der abschließenden Frage von Queri, wie es zu der schlechten Presseberichterstattung käme, führte Meinel aus: „ Es gab Umstände, die uns gezwungen haben, schnell zu reagieren. Wir haben sehr viel Hintergrundwissen und man kann nicht immer so reagieren wie man das subjektiv gern möchte.“
Einschätzung :
Es ist erfreulich, erstmals aus dem Munde des Integrationsbeauftragten zu hören, dass die Personaldecke für eine angemessene Sozialbetreuung zu kurz sei. Das hat AGORA auch aus der Erfahrung ihres Ehrenamtes an dieser Stelle immer wieder beklagt. Hier sind Verwaltung und Politik gefragt, über den vom Land geförderten Stellenschlüssel hinaus eventuell Stellen zu schaffen. Es wäre ein Signal, das die Wichtigkeit der Sozialarbeit als mögliches Alleinstellungsmerkmal einer Kommune nicht nur für Geflüchtete in den Vordergrund stellt. Nicht ganz nachzuvollziehbar ist, warum der Integrationsbeauftragte mit der Erstellung eines Leitfadens für Kindeswohlgefährdung betraut wird. Gibt es in Verbindung mit Geflüchteten eine größere Gefahr der Kindeswohlgefährdung als bei einheimischen Familien oder warum fällt die Erstellung eines Schutzkonzeptes bei Kindeswohlgefährdung mit einem Ablaufverfahren in den Aufgaben Bereich Integration? Beim Landratsamt findet man übrigens bereits ein solches Arbeitspapier für Fachdienste bei Kindeswohlgefährdung. Unterstellt, es gäbe eine Häufung von Fällen der Kindeswohlgefährdung im Bereich Integration, könnte dies vielleicht mit der oft schlechten Unterbringung der Menschen oder der fehlenden Sozialarbeiterstellen für diese „ Klienten“ zusammenhängen? Wenn eingeräumt wird, dass auf jede(n) Sozialarbeiter*in 160 Klienten verteilt werden müssen, liegt es auf der Hand, dass dies zu wenig ist. Beschäftigt sich der Integrationsbeauftragte selbst nicht mehr mit den Klienten im Bereich Sozialarbeit?
Hier die Antwort des Fachbereichsleiter Allgemeine Verwaltung beim GVV, Alexander Ott, auf eine Anfrage von AGORA zum Komplex Integrationsmanagement.
Kommentar verfassen