Nicht alles ist erlaubt

Von verschiedenen Seiten wurde AGORA aus der Bürgerschaft per Mail folgender Sachverhalt berichtet. Der Text liegt AGORA vor.
Es geht um Wahlwerbung. Es wurden an mehreren Stellen des Ortes Aufkleber gefunden mit der Aufschrift „ Krafft wählen! für mein Langenargen 29.11.“
Im privaten Bereich, auf dem eigenen Auto beispielsweise, ist es natürlich erlaubt, seine Meinung auf diese Weise kundzutun. Ordnungsamtsleiter Marcel Vieweger erklärte – auf Nachfrage aus der Bürgerschaft-, dass im Voraus auf die Richtlinien der Wahlwerbung hingewiesen wurde. Im vorliegenden Fall, Beklebung von Straßenlaternen, liege eine nicht genehmigte Sondernutzung vor. Vieweger schreibt weiter: „Inwieweit eine Sachbeschädigung vorliegt , muss nach der Entfernung der Aufkleber durch den Bauhof im Nachgang bewertet werden.“
Weiter heißt es in dem Schreiben, das AGORA vorliegt, sollte der/die Täter ausfindig gemacht werden, werde der Bauhofaufwand in Rechnung gestellt werden, ein Bußgeldverfahren eröffnet und auch die Kosten einer möglichen Sachbeschädigung geltend gemacht werden. Die Mail aus der Bürgerschaft kann als Anzeige gegen Unbekannt gewertet werden, so die Antwort vom Ordnungsamt.

Anmerkung:
Es sollte das besitzanzeigende Fürwort „mein“ ganz aus den Köpfen und von den Laternenpfählen verschwinden! Es gibt nicht „mein“ und „dein”- es gibt nur das Langenargen, das in einer demokratischen Wahl mit einer Mehrheit von 86 Bürgern*innen einen neuen Bürgermeister gewählt hat. Einen Bürgermeister für alle.
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