Scheinbar Kleinigkeiten
+++Aktualisierung+++, 02.04.2021

Nochmals zurück zur Gemeinderatssitzung von letzter Woche.
Eigentlich war es kaum der Rede wert, aber offensichtlich ein Ärgernis für Spaziergänger:
Unter dem Punkt „Verschiedenes“ sprach Gemeinderat Ziebart (Offene Grüne Liste, OGL) über eine Rückmeldung aus der Bürgerschaft an ihn. Es ging um den Weg am DLRG-Strand Richtung Schwedi. Dort sei leider der Durchgang vom Eigentümer des dortigen Grundstücks durch einen gefällten Baum versperrt, so dass der ungehinderte Spazierweg, für die Allgemeinheit erlaubt, nicht mehr möglich ist. Von Verwaltungsseite hieß es in der Sitzung dazu, dass man den Eigentümer wohl nicht zur Öffnung zwingen könne.
Ich kenne diesen Weg gut und hatte mich auch über die Sperre gewundert. Aber im Moment haben wir wohl andere Probleme, dachte ich bei mir. So lange der Wasserspiegel nicht steigt, kann man dort direkt am Wasser um die Sperre herumlaufen. Andere sitzen im Lockdown eingesperrt mit mehreren Kindern in kleinen Wohnungen. LA stöhnt mal wieder auf hohem Niveau. . . . , so ging es mir durch den Kopf.
Tage später jedoch traf ich den Eigentümer des Grundstückes, der sich dort mit seiner Familie aufhielt. Ich sprach ihn an.
Er sagte, dass er den Baum auf seinem Grund hatte fällen müssen, weil er morsch gewesen sei und er wolle demnächst einen Durchgang frei sägen. Ihm sei wichtig, dass der See für alle da sei. Allerdings wolle er sich wegen der Lagernden in Coronazeiten etwas abgrenzen. Auch führen Mountainbiker immer mal wieder in wildem Tempo dort durch.
„Aber wissen Sie,“ sagte er, „ich habe mich sehr über die Gemeinde geärgert. Ich zeige Ihnen mal was.“ Er führte mich hinter sein Gartenhaus und zeigt auf einen Haufen mehrerer entwurzelter Fichten, die er offensichtlich außerhalb seiner Grundstücksgrenze eingepflanzt hatte. Sie waren den Rodungsarbeiten in dem umliegenden Gelände zum Opfer gefallen, die im Auftrag der Gemeinde in letzter Zeit durchgeführt wurden. „Sie hätten mir doch Bescheid geben können, wenn sie falsch gesetzt wurden. Ich lebe in Ulm und wusste nicht, dass die Rodungsarbeiten stattfinden. Ich hätte sonst die Bäumchen noch umsetzen können”

Der Anblick der scheinbar von Amts wegen entwurzelten Fichten ließ AGORA zur Feder greifen: Presseanfrage ans Rathaus.
AGORA hat die folgenden Fragen gestellt:

1. Wer hat den Auftrag erteilt die Fichten zu entfernen?
2. Ist der Eigentümer vorgewarnt worden?
3. Wer hat die neuen Begrenzungsstäbe gesetzt?
4. Wer ist grundsätzlich für die Pflege dieses Gebietes zuständig?
Die Antwort von Frau Janisch, in ihrer Eigenschaft als Pressesprecherin der Gemeinde Anfragen zentral beantwortet, lautet:
Sehr geehrte Frau Krieg,
gerne beantworte ich Ihnen die von Ihnen gestellten Fragen.
1. Wer hat den Auftrag erteilt die Fichten zu entfernen?
Zu 1:
Die ohne Absprache mit dem Eigentümer eigenwillig gepflanzten Fichten wurden von Seiten der Gemeinde in einer Pflegemaßnahme entfernt. Hierbei handelte es sich um einen niederen Bewuchs.
Es handelt sich bei diesem Gebiet um ein Landschaftsschutzgebiet, in welchem Fichten in diesem Maße nicht vorgesehen sind und für dieses Gebiet auch nicht geeignet sind.
Die Schutzziele können dem Steckbrief zum Landschaftsschutzgebiet „Württembergisches Bodenseeufer“ entnommen werden:
http://www2.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/abt2/dokablage/oac_13/vo/4/84350000001.htm
Insbesondere illegale Anpflanzungen haben zur Festlegung des Schutzgebietes geführt:
4.35.001 Württembergisches Bodenseeufer
Schutz der Landschaftsteile am württembergischen Bodenseeufer (Tettnanger und Friedrichshafener Tagblatt vom 18.09.1940; Schwäbische Zeitung vom 02.06.1951).
Verschiedene Vorfälle (unerlaubtes Bauen, Erstellen von Zäunen und Hecken, Beschädigen und Roden von Uferböschungen und anderes) geben Anlaß, die zum Schutz der Landschaftsteile am württembergischen Bodenseeufer auf Grund der §§ 5 und 19 des Reichsnaturschutzgesetzes vom 26. Juni 1935 (RGBl. I S. 821) in der Fassung des Zweiten Ergänzungsgesetzes vom 1. Dezember 1936 (RGBl. I S. 1001) sowie des § 13 der Durchführungsverordnung vom 31. Oktober 1935 (RGBl. I S. 1275) mit Ermächtigung der höheren Naturschutzbehörde für den Bereich des württembergischen Bodenseeufers im Kreis Tettnang erlassene Verordnung vom 13. September 1940 wiederholt bekanntzugeben.
2. Ist der Eigentümer vorgewarnt worden?
Zu 2:
Richtigerweise haben Sie in Ihrer Anfrage bereits mitgeteilt, dass die Fichten außerhalb der Grundstücksgrenze des privaten Grundstücks gepflanzt worden sind. Das Grundstück auf welchem die Fichten gepflanzt worden sind befindet sich im Eigentum der Gemeinde Langenargen. Nur der Eigentümer darf Pflanzungen vornehmen. Pflanzungen von Personen welche nicht Eigentümer des Grundstück sind, sind grundsätzlich illegal. Dies gilt für jegliche Gebiete. In diesem Fall sollte man zusätzlich nicht außer Acht lassen, dass es sich auch noch um ein Landschaftsschutzgebiet handelt!
Der Eigentümer des Nachbargrundstücks wurde über die Pflegemaßnahme nicht in Kenntnis gesetzt, da diese nicht auf seinem Grundstück stattgefunden hat.
Die Gemeinde hat bisher von rechtlichen Schritten durch unabgestimmte Anpflanzungen abgesehen.
3. Wer hat die neuen Begrenzungsstäbe gesetzt?
Zu 3:
Die Begrenzungsstäbe wurden, von Seiten der Gemeinde und in Zusammenarbeit mit einem Vermessungsbüro, gesetzt um die genaue Grundstücksgrenze festlegen zu können. Dies war erforderlich um herauszufinden, ob der von Ihnen genannte gefällte Baum auf Seiten des Gemeindegrundstücks liegt, oder sich auf Privatbesitz befindet.
4. Wer ist grundsätzlich für die Pflege dieses Gebietes zuständig?
Zu 4:
Für die Pflege des Gebiets ist immer der Eigentümer zuständig. Für den Teil des Landschaftsschutzgebietes, welches sich in Gemeindebesitz befindet, ist die Gemeinde Langenargen zuständig. Hier werden enge Absprachen mit dem Landratsamt getroffen, da dies ein sensibles und schützenswertes Gebiet ist.
Für die Pflege des Gebiets, welches sich in Privatbesitz befindet, ist der jeweilige Eigentümer zuständig.
Sollten Sie nähere Fragen zu den Schutzgebieten, oder den Schutzzielen haben, können Sie sich jederzeit auch an das Landratsamt wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Jasmin Janisch


So, da weiß man doch Bescheid. Und die LeserInnen wissen nun, warum AGORA nachgehakt hat. Warum kann man nicht miteinander schwätzen? Für den Grundstückseigentümer wären diese Informationen sicher auch wichtig gewesen. Die „Obrigkeit“ wird sehr beredt, wenn es hinterher darum geht, ihr Handeln zu rechtfertigen. Offensichtlich sind die Fichten dort von dem Einen „illegal“gepflanzt und vom Anderen gesetzeskonform entfernt worden. Ebenso ist der Hinweis auf das Naturschutzgebiet und seine Schutzbedürftigkeit sicher korrekt. Aber warum zum Teufel redet man nicht miteinander?
Es bleibt zu hoffen, dass ansonsten auch immer akribisch auf den Schutz der Natur beispielsweise bei Bauentscheidungen und Flächenverbrauch geachtet wird. Keine Sorge, ich verkneife mir den Hinweis auf die Fläche beim Mooser Weg. Die aktuellen Proteste gegen den Regionalplan und den Verlust von immer mehr geschützten Flächen, die beispielsweise im Altdorfer Wald zur Debatte stehen, scheinen bei der „Obrigkeit” ungern Gehör zu finden. Dabei geht es dort um weit mehr als um falsch gepflanzte Fichten. Gerade am letzten Wochenende wurde in Ravensburg die Petition gegen den Regionalplan übergeben. Dort war auch die Bewegung Scientists4 future beteiligt, die glauben, dass der Regionalplan nicht mit den Klimazielen vereinbar ist.
So wird aus einer scheinbaren Lapalie unter „Verschiedenes“ doch noch etwas Wichtiges: Es geht um das Kommunikationsverhalten der Verantwortlichen den BürgerInnen gegenüber: Bitte nicht mehr von oben nach unten! Reden auf Augenhöhe hilft oft!
Das war jetzt kein Aprilscherz!
++++AKTUALISIERUNG, 02.04.2021, 7.46 Uhr++++
Erinnerung aus der Bürgerschaft zum Thema Naturschutz
Altlasten aus der Vergangenheit lagert die Gemeinde am Sportzentrum immer noch an der Einfahrt zur Tennishalle: Zweierlei Maß?


Der grüne Bereich im Hintergrund ist als Biotop ausgewiesen

Ausschnitt aus der Offenland – Biotopkartierung BW von 1996
Biotopname: Gehölze am Sportplatz ‘Stummengarten’ südlich Bierkeller, Biotopnummer:183234353217
Kreis: Gemeinde: Langenargen
Offenland-Biotopkartierung Baden-Württemberg
Biotopname: Gehölze am Sportplatz ‘Stummengarten’ südlich Bierkeller Biotopnummer: 183234353217
Nach NatSchG geschützt als Feldhecken und Feldgehölze.
0,0744 ha 6
540957 Hochwert: 5272994 Bodenseebecken
03.09.1996
Bodenseekreis Langenargen (100%) Langenargen
Mehrere angepflanzte Hecken entlang von süd- bzw. ostexponierten Böschungen. Die Hecken sind dicht, aus Baum- und Straucharten aufgebaut, mit Weiden durchmischt.
Der Biotop ist ein Gebiet mit ökologischer Ausgleichsfunktion.
1. Biotoptyp: Feldhecke (100%)
Nach NatSchG geschützt als Feldhecken und Feldgehölze.
Fläche: 0,0744 ha
Beeinträchtigung / Beeinträchtigungsgrad des Teilbiotops:
Keine Beeinträchtigung erkennbar / keine Angabe
Arten im Gesamtbiotop:
AlnusAlgnlustingolustainosa Schwarz-Erle 1996 bb |
CarpCinaurspibneutsulbuestulus Hainbuche 1996 bb |
ClemCalteismvaitaislbvaitalba Gewöhnliche Waldrebe 1996 bb |
CornCusorsnaunsgsuainegauinea Roter Hartriegel 1996 bb |
CrataCergautasemguosnomgoynoagyna Eingriffeliger Weißdorn 1996 bb |
EuonEyumounsymeursopeaueroupsaeus Gewöhnliches Pfaffenkäppchen 1996 bb |
LigusLtirguumstvrumlgavruelgare Gewöhnlicher Liguster 1996 bb |
LonicLeornaicxeyrlaosxtyeluomsteum RoteHeckenkirsche 1996 bb |
PinusPisnyulvsessytlrvisestris Wald-Kiefer 1996 bb |
PopuPluospuclaunsacdaenasdisensis Kanadische Pappel 1996 bb |
PopuPluosputrleumsutrleamula Espe 1996 bb |
PrunPusruanvuisumavium Vogel-Kirsche 1996 bb |
PrunPusrusnpuisnosspainaogsga.agg. ArtengruppeSchlehe 1996 bb |
Quelle: Rote Liste:
Gehölze am Sportplatz ‘Stummengarten’ südlich Bierkeller 183234353217
Offenland-Biotopkartierung Baden-Württemberg
QuerQcusercoubsurobur Stiel-Eiche 1996 bb |
RosaRcoasnaincanaignga.agg. Artengruppe Hundsrose 1996 bb |
SalixScalipxrecaprea Sal-Weide 1996 bb |
SalixScainlixerceianerea Grau-Weide 1996 bb |
Salix spec. 1996 bb |
ViburVniubmurnlaunmtalnaantana Wolliger Schneeball 1996 bb |
ViburVniubmurnoupmuluospulus Gewöhnlicher Schneeball 1996 bb |
Sonstige Bemerkungen:
Die vier südlichen Teilflächen waren nicht zugänglich und wurden per ‘Ferndiagnose’ erfaßt
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Mit diesen Bildern unberührter Natur aus dem Tettnanger Wald wünscht AGORA einen schönen Feiertag!


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