Gemeinderatsitzung

von Wanderungsgewinnen und eigenem Bedarf

Die Tagesordnung ist bekannt, die Sitzungsvorlagen sind hier nachlesbar.

Die Aufstellung des Bebauungsplans Amselweg, der bereits hier Thema bei AGORA-LA war, ist hinsichtlich der Gesamtentwicklung des Ortes wichtig.

Die Firma KVB (s.Quellenangabe) hatte die Synopse erstellt und sowohl die Stellungnahme des Regionalverbandes als auch die des Regierungspräsidiums Tübingen zitiert: „Die in der Begründung enthaltenen Ausführungen zur Eigenentwicklung sind nicht zutreffend. Zur Eigenentwicklung der Gemeinden zählt die Schaffung von Wohnraum und Arbeitsplätzen für den Bedarf aus der natürlichen Bevölkerungsentwicklung und für den inneren Bedarf.“ Und weiter: „Die Aufnahme von Wanderungsgewinnen ist Gemeinden mit Eigenentwicklung gerade ausgeschlossen.“

Genau darum ging es in der Aussprache zu dem Tagesordnungspunkt. Langenargen darf Wohnraum nur für die Eigenentwicklung planen. Gemeinderätin Köhle, Offene Grüne Liste ( OGL) fragte, wie man denn erreichen könne, dass diese Vorgaben eingehalten werden. Der Vertreter der KVB, Kienzle, machte deutlich, dass über die Aufstellung des Bebauungsplans durch die Gemeinde die Einhaltung der Vorgaben, die das RP und der Regionalplan festgelegt haben, nicht zu erreichen ist.

Diskutiert wurde noch über die Grundflächenzahl (GRZ). Darüber war in einer früheren Sitzung vom September 2020 (Beschluss: mehrheitlich beschlossen Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 6) bereits abgestimmt worden.

Gemeinderätin Köhle (OGL) verwies darauf, dass die GFZ mit 0,35 und gegebenenfalls anschließender Befreiung sinnvoller sei. So seien die großen Bauträger wieder die Gewinner. 

Bei 6 Enthaltungen und 12 Zustimmenden (Enthaltungen: Ziebart, Falch, Kraus,Köhle alle OGL) und Vögele,Krug (beide CDU) erging der folgende B e s c h l u s s :

1. Der Gemeinderat macht sich die in der beiliegend dargestellten Synopse (Anlage 1) abgebildeten Beschlussvorschläge der Verwaltung nach Ab-wägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander zu Eigen. Hiervon ausgenommen ist aus der Stellungnahme des Landratsamtes (Anlage 1, Seite 2, Buchstabe C – Belange des Verkehrsrechts), die Ergänzung des Hinweises Nr. 8 – Belange des Verkehrs-rechts. Die Anregung des Landratsamtes wird nicht in den Hinweisen aufgenommen, um so gleichberechtigte Zufahrtsmöglichkeiten vom Amselweg und von der Lindauer Straße zu ermöglichen. Dieser Punkt wird gestrichen.

2. Die übrigen im Verfahren vorgetragenen Anregungen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander nicht in der Planung berücksichtigt. 

3. Die unter Punkt 1 beschlossenen Änderungen und Ergänzungen des Planes sind in die Planfassung vom 17.05.2021 einzuarbeiten. 

4. Der Entwurf des Bebauungsplanes “Amselweg / Lerchenweg” in der Fassung vom 17.05.2021 wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Nach § 4 a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist nur zu den geänderten und ergänzten Teilen bei der Gemeindeverwaltung schriftlich oder per Mail oder zur Niederschrift abgegeben werden können. Die geänderten Bestandteile sind in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.

5. Der Entwurf, der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften wird in der Fassung vom 17.05.2021 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.

6. Die Unterlagen sind im Internet einzustellen (§ 4a Abs. 4 BauGB).

Einordnung:

Man kann es nicht oft genug wiederholen: Langenargen darf nur im Rahmen der “natürlichen Bevölkerungsentwicklung” Wohnraum schaffen. Das Thema ist nicht neu:

“[.. .] Dies bedeutet, dass sich die Entwicklung der Bauflächen nur am Bedarf der natürlichen Bevölkerungsentwicklung und am inneren Bedarf (Eigenbedarf) orientieren darf. Wanderungsgewinne (Zuzüge von außen) und größere Gewerbeflächen gehören nicht zum Eigenbedarf.” ( Zitat von Stadtplaner Sieber, Kurzprotokoll aus der Gemeinderatssitzung November 2015)

Auch hier in der Sitzungsvorlage vom 28.09.2020 wurde das Thema Eigenentwicklung bereits angesprochen. Allerdings sind in der damals von der Verwaltung vorgelegten Synopse die Bedenken der Raumordnung ( vgl.S.9) nur auszugsweise dargestellt worden. Es fehlt der Satz: „Die in der Begründung enthaltenen Ausführungen zur Eigenentwicklung sind nicht zutreffend.” Der ist jedoch in der Stellungnahme sehr wichtig und steht so jetzt in der aktuellen Sitzungsvorlage.

Das ist sowohl im jetzt gültigen Regionalplan aus dem Jahr 1996 als auch im Entwurf des umstrittenen neuen Regionalplanes nachlesbar. Daher muss Langenargen endlich für sich eine Wohnraum-Bedarfsanalyse erstellen, um den Eigenbedarf zu ermitteln. Dies ist in der Vergangenheit versäumt worden und führte leider zu Fehleinschätzungen und vagen Vermutungen in der Diskussion über bezahlbaren Wohnraum. Und noch etwas: Gehören zu Wanderungsgewinnen eigentlich auch Zweitwohnungen? Was passiert, wenn bei einer Bedarfsanalyse herauskommt, dass beispielsweise mit Naturella und Gräbenen VI der Eigenbedarf längst erschöpft ist? Vgl. Hier

Übrigens gibt es in der digitalen Ausgabe der Schwäbischen Zeitung plus vom 17.05.2021 ein von Tanja Poimer geführtes Interview mit Bürgermeister Ole Münder. Dort gibt der Bürgermeister Antworten u.a. zum Thema bezahlbaren Wohnraum. Das Interview ist leider zur Zeit nur digital abrufbar. Warum es nicht auch zeitgleich in der Printausgabe für alle Abonentenzu lesen ist, fragt man sich schon.

Aktualisierung : 19.05.2021, 11.33 Uhr

Es gibt höchstens noch Schwalbennester, die aus Winterquartieren im fernen Afrika besiedelt werden dürfen.

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