Wie war das noch?
Sie erinnern sich an die Baumhausbauer im Altdorfer Wald und anderswo. AGORA-LA berichtete u.a. hier. Nun gibt es juristische Nachspiele. Die folgende Pressemitteilung erreichte AGORA-LA:
Pressemitteilung vom Ravensburger Klimacamp am 28.10.2021
Aktivisten gehen in Berufung nach Verurteilung von Klimaaktivist
Samuel Bosch wegen Gründung der “Alti”-Besetzung
Am 28.10.2021 stand Samuel Bosch wegen zweier mutmaßlichen
Hausfriedensbrüche und Versammlungsgesetzesverstöße vor dem Amtsgericht
Ravensburg. Es ging um vier Aktionen und die Vorbereitung der Besetzung des
Altdorfer Waldes. Die vorgeworfenen Sachverhalte räumte der Aktivist
ein. „Vor jeder Aktion Informieren wir uns umfassend bei unseren
Anwälten, um auszuschließen, dass wir Straftaten begehen”, so Bosch.
Die vorbereitende Errichtung der Plattformen im Altdorfer Wald stellten
nach Ansicht des Verteidigers keine anmeldepflichtige politische
Versammlung dar, sondern lediglich nicht-öffentliche Vorbereitung zur
späteren Besetzung. Zum Tatzeitpunkt gab es keinerlei öffentliche
politische Meinungskundgabe und daher auch keine Pflicht zur Anmeldung,
so der Verteidiger.
In drei von fünf Fällen argumentiert die Verteidigung damit, dass es
sich bei Banneraktionen auf Dächern oder Bäumen nicht um eine
öffentliche Versammlung handeln könne, da keine Menschen spontan und
unvorbereitet daran teilnehmen könnten. „Der Sinn der Anmeldepflicht von
Versammlungen ist es, dass die Polizei die öffentliche Sicherheit und
Ordnung bei sich ausweitenden Versammlungen schützen kann. Ist die
Teilnehmerzahl indes durch die besondere Form der Versammlung beschränkt
und können keine weiteren Menschen dazustoßen, ist die Versammlung nicht
öffentlich und muss daher auch nicht angemeldet werden“, so Rechtsanwalt
Klaus Schulz.
Die Verteidigung sah sowohl im Betreten der unumzäunten Kiesgrube als
auch beim Klettern auf Dächer öffentlicher Gebäude kein Eindringen gemäß
§123 StGB, also keinen Hausfriedensbruch.
Staatsanwalt Spieler hielt eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen für
angemessen, während Rechtsanwalt Klaus Schulz einen Freispruch in allen
Fällen forderte. Die Richterin verurteilte Bosch zu 40 Sozialstunden
nach Jugendstrafgesetz.
„ Da wir weiterhin einen Freispruch in allen Punkten anstreben, gehen wir
in Berufung“, so Rechtsanwalt Schulz. „Es ist bedauerlich, dass das
Gericht sich über die von uns dargelegte Rechtsprechung des OLG Köln und
des Bundesverfassungsgerichts hinweggesetzt hat,” so Schulz weiter.
Kurz vor der öffentlichen Verhandlung fand eine solidarische Mahnwache
vor dem Amtsgericht statt. Viele der Unterstützer*innen zeigten sich
enttäuscht über den Mangel an Zuschauerplätze im Gerichtssaal.
Ulla Köberle-Lang: „Wenn eine Verhandlung öffentlich ist und ein so
großes interresse besteht, müssen im Gerrichtssaal mehr Plätze
bereitgestellt werden.”
Manfred Scheurenbrand (66) aus Waldburg unterstützt die Mahnwache vor
dem Amtsgericht und kam leider nicht in den Gerichtssaal: „Vor Gericht
sollten die Umweltbrecher stehen, nicht die jungen Menschen, die mit
friedlichem zivilen Ungehorsam auf Missstände hinweisen.”
HINWEISE ZU DEN EINZELVORWÜRFEN
Die Einzelvorwürfe lauten:
Beginn des Baumhauscamps im Altdorfer Wald, Vorwurf: Versammlungsgesetz
(§26 VersG)
“Stoppt den Klimahöllenplan”-Banner in Amtzell, Vorwurf:
Hausfriedensbruch (§123 StGB) & (§26 VersG)
Banner an Bagger der Kiesgrube Tullius bei Oberankrenreute, Vorwurf:
Hausfriedensbruch (§123 StGB)
Baumbesetzung in der Bachstraße, Vorwurf: Versammlungsgesetz (§26 VersG)
Banner mit Prof. Dr. Ertel an der RWU in Weingarten, Vorwurf:
Versammlungsgesetz (§26 VersG)
1. Die Aktivist*innen besetzen seit Februar ein bedrohtes Waldstück im
Altdorfer Wald um die geplante Rodung für den Kießabbau zu verhindern.
Artikel zur Aktion, s.Schwäbische Zeitung hier
2. Die Aktivist*innen kletterten auf die Mehrzweckhalle in Amtzell um
dort mit einem Banner (“Stoppt den Klimahöllenplan”) gegen den aus ihrer
Sicht nicht zukunftsfähigen Regionalplanentwurf zu protestieren.
Währenddessen stimmte der Gemeinderat-Amtzell in der Mehrzweckhalle über
den Entwurf ab.
Dieselbe Form von Aktion wurde einige Tage später auch bei der
entsprechenden Sitzung des Gemeinderats in Weingarten durchgeführt.
Artikel zur Aktion, s.Schwäbische Zeitung hier.
3. Die Aktion an der Hochschule stieß den Prozess an, ungenutzte Hörsäle
im Winter nicht unnötig zu beheizen.Das hatte zuvor Prof. Dr. Wolfgang
Ertel über zehn Jahre lang erfolglos versucht.
Artikel zur Aktion, s. Schwäbische Zeitung hier.
4. Bei der Baumbesetzung in der Bachstraße wird den Aktivist*innen
vorgeworfen, Vögel so sehr gestört zu haben, dass sie ihre Brut nicht
mehr versorgten. “Tatsächlich zeigten sich die Vögel von unserer
Hängematte sichtlich unbeeindruckt und flogen immer wieder ein uns aus”,
so Bosch. Ein von einem Anwohner am 18. Maiaufgenommenes Video belegt,
dass sich die Vögel auch nach der Aktion weiterhin ihre Brut versorgten
und normal verhielten.
Artikel zur Aktion, s. Schwäbische Zeitung hier
5. Bei der Aktion in der Kiesgrube handelt es sich aus Sicht der
Aktivist*innen nicht um Hausfriedensbruch. Ihrer Ansicht nach ist das
Betreten von offenem Gelände ist erlaubt und das Entfernen des Banners
durch die Arbeiter*innen der Kiesgrube dauerte wahrscheinlich nur wenige
Sekunden. “Warum werden überhaupt Aktionen verfolgt, die niemanden
stören und bei denen niemand zu Schaden kommt?” so Bosch zu den
Vorwürfen.
Artikel zur Aktion, Wochenblatt-online hier.
( c) s.hier https://www.speicherleck.de/
Szenenwechsel:
Während oben um juristische Feinheiten um das Versammlungsrecht, kann man hier im Live-stream den Klimagipfel in Glasgow verfolgen. Dort ist von einer düsteren Zukunft und heißer Luft die Rede.

Wie war das noch gleich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im vergangenen Frühjahr und die Generationengerechtigkeit ?
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