Aber nicht für alle
Es ist unwahrscheinlich, dass der Antrag (hier )der beiden Herren Resch und Florian, vollumfänglich alle Informationen für die Bürgerschaft enthält.
Es sind nämlich eben die berühmten Spatzen, die zwar öffentlich zwitschern, dass es im Vorfeld ein umfangreiches Papier der Antragsteller an relevante Kreise gibt. Aber ihnen wird der Schnabel zugebunden, wenn es um konkrete Inhalte dieses Papiers geht. Teile davon mögen gemeinsam mit Inhalten aus der öffentlichen Stellungnahme des NABU in die Sitzungsvorlagen eingeflossen sein. Aber im Vorfeld der Sitzung sind die inhaltlichen Hintergründe der beiden Antragsteller für die Bürgerschaft mangels Informationen dazu kaum nachvollziehbar.
Immerhin hatte die Bürgerschaft 2018 selbst auf eigene Initiative hin ihr Recht auf Beteiligung durch den Bürgerentscheid in Anspruch genommen. Daher wäre für diese Bürgerschaft zumindest eine Kurzfassung der Inhalte durch die Antragsteller vor der Sitzung erforderlich gewesen, um eine„ sachliche und unaufgeregte Auseinandersetzung ” ( Zitat der beiden Antragsteller SÜDKURIER hier) zu gewährleisten.
Jetzt entsteht leider der Eindruck einer Lobbyarbeit hinter verschlossenen Türen unter indirekter Vernachlässigung des Gebotes der Öffentlichkeit ( §35 der GemO ): Durch den begrenzten Verteilerkreis des Papiers seitens der Antragsteller, den diese offensichtlich bewusst so gewählt haben.
Ob den Spatzen das Lied dann doch im Halse stecken bleiben muss?
Aktualisierung heute , 18.16 Uhr
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