Ausschuss Umwelt und Technik (AUT)

vom 22.02.2022

Prolog

Es ist manches auf dem Schreibtisch von AGORA-LA liegen geblieben und scheint angesichts des Krieges mitten in Europa in der Bedeutung zu schrumpfen, aber unsere demokratischen Gremien tagen weiter. Diese AUT- Sitzung ist noch aus der Vorkriegszeit: Zwei Tage vor der Invasion in die Ukraine. Es wirkt etwas deplatziert, sich mit dem Ortsbild in LA zu befassen, während in der Ukraine kein Stein mehr auf dem anderen steht. Aber dennoch muss berichtet werden. Vielleicht kommt ja irgendwann einmal die Baracke am Strandbad auf die Tagesordnung im AUT. Die Obdachlosenunterkünfte in LA hätten gleich mehrere Sitzungen mit gut gefüllten Rängen im Zuschauerraum verdient!

Es standen im Ausschuss für Umwelt und Technik wieder einige Bauvorhaben auf der Tagesordnung, die für den Ort bedeutend sind. Leider ist die Öffentlichkeit eher selten dort auf der Empore zu sehen, nur wenn die Bauvorhaben sie direkt betreffen. Auf dem Pressebänkchen sitzt AGORA-LA meist allein. Das ist schade, weil die Bauvorhaben mit oft ortsbildprägendem Charakter doch den gesamten Ort betreffen und es sich lohnt, das zähe Ringen um Befreiungen und deren Folgen einmal live zu verfolgen. 

Unter dem TOP 4 stand ein Bauvorhaben im Rahmen einer Bauvoranfrage zur Diskussion, das die Renovierung eines Hauses in der Unteren Seestr. 12 und 12/ thematisierte. Die Sanierung folgt laut Sitzungsvorlage nach dem rechtmäßigen Bebauungsplan“ Friedrichshafenerstr./Untere Seestr.

Die Sitzung zum TOP 4 wurde nicht von Bürgermeister Ole Münder geleitet, der die Sitzung -für die Öffentlichkeit sichtbar- wegen Befangenheit (vgl. GemO) verließ, sondern von Christoph Brugger, Mitglied des AUT für die Freien Wähler. Der Leiter des Baurechtsamtes, Christoph Metzler, erläuterte die Sitzungsvorlagen und die Pläne. (vgl hier) In der ausführlichen Diskussion zeigte sich, dass eine solche Renovierung im Bestand, dem ja im Rahmen der Innenentwicklung der Vorzug (vgl. Gemeindeentwicklungskonzept) gegeben werden soll, nicht so ganz einfach ist. Besonders mit Blick auf die Umgebungsbebauung. (Seeufer, denkmalgeschützte Gebäude z. B. Kavalierhaus.) Es ging um die mögliche Auswirkung auf die vorderen Gebäude. Es mussten viele Befreiungen gegeben werden, die in der Sitzungsvorlage beschrieben werden. Letztlich wurde gemäß der ersten Alternative zur Bauvoranfrage zum Umbau der Gebäude Untere Seestraße 12 und Untere Seestraße 12/1 das Einvernehmen gem. § 31 (Befreiungen gemäß Vorbericht) und § 36 BauGB erteilt. (Genaues Abstimmungsverhalten demnächst im Protokoll, steht noch nicht im Bürgerinformationssystem, Anm. AGORA-LA)

Screenshot AGORA-LA, Quelle: hier

Einem Bauvorhaben in der Karl-Capar-Str., wurde das Einvernehmen erteilt. Bedingung wäre jedoch nach ausführlicher Diskussion nach einem entsprechenden Beitrag von Christine Köhle (OGL) zu den überdimensionierten Balkonen, dass dem Bauherrn empfohlen wird, den Gestaltungsbeirat zur Beratung hinzuzuziehen. Für diese Empfehlung sprach sich eine Mehrheit von 7 zu 2 Stimmen aus. 

Screenshot AGORA-LA, Quelle: Hier

Das Bauvorhaben zum Umbau und zur Nutzungsänderung einer Getreidemühle zu einem Gastronomie-Infrastrukturgebäude, Kanalstraße 26, Flst. Nr. 1654 eröffnet den Hoteliers die Möglichkeit, Unterkünfte für SaisonmitarbeiterInnen zu schaffen. Die Sorge um die mögliche Umwandlung in Ferienwohnungen, die Johannes Ebner (FWV) äußerte, bestünde nicht, beruhigte Christoph Metzler. Baurechtlich ginge dies nicht, es müsse dann eine Nutzungsänderung beantragt werden, ergänzte er. Es wurde Einstimmigkeit erzielt.

Screenshot AGORA-LA,Quelle: Hier

Gedanken zu einer AUT-Sitzung, die nur von AGORA-L als einziger Medienvertretung beobachtet wurde:

Es gibt in der Kommentierung der GemO im Zusammenhang mit Befangenheit den Begriff des „bösen Scheins“. ( Hier Kommentierung Aker S.232 nicht verlinkbar). Die Befangenheit von einem Mitglied des Gremiums, in diesem Fall des Bürgermeisters, der richtigerweise die Sitzung im Zusammenhang mit der Bauvoranfrage verließ, dient der „Sauberkeit der Verwaltung“.

Deshalb ist schon die Erweckung des bösen Scheins bei einer verbotenen Mitwirkung eines Befangenen mit einem Verbleib im Gremium zu vermeiden. Es ist also richtig gehandelt worden, wenn Bürgermeister Münder den Saal verließ, bevor das Gremium, das vermutlich vor der Sitzung im Bilde war, den TOP verhandelte. Für die Kenntnis zur Bauherrschaft spricht auch, dass die Formulierung der Beschlussvorschläge im Gremium nicht weiter hinterfragt oder thematisiert wurde. Allerdings blieb die anonymisierte Vorlage durch das Verlassen der Sitzung seitens des Bürgermeisters eben nicht wie sonst für die Öffentlichkeit anonym. Alles nicht so einfach!

Was zusätzlich -vorsichtig formuliert-schwierig erscheint, ist die Auftragsannahme (s. Plan) von einem Architekten, der ausgerechnet einer der Initiatoren des Einwohnerantrages zum hoch sensiblen Thema Mooser Weg ist. Natürlich ist die Annahme eines solchen Auftrages nicht verboten. Allerdings zeugt diese Auftragsannahme durch dieses Büro nicht gerade von dem nötigen Fingerspitzengefühl. Aber vielleicht hat das Büro bereits vor der Formulierung und dem anschließenden Eingang des Einwohnerantrages im November 2021 den Auftrag zur Erstellung der Bauvoranfrage erhalten.

Gut, dass eine AUT-Sitzung, an der die übrigen Pressevertretungen in der Regel nicht teilnehmen, wenigstens über die Berichterstattung von AGORA-LA Öffentlichkeit erlangt. Dort werden eben oft wichtige Bauthemen verhandelt und keiner berichtet. Auch gibt es kaum Publikum. Der sog. Kurzbericht zum AUT im Amtsblatt schafft keine ausreichende Öffentlichkeit.

So beschneidet sich die Bürgerschaft durch Abwesenheit leider oft selbst der öffentlichen Teilhabe. Aber keine Sorge: Auf AGORA-LA ist Verlass. Sie bleibt, wenn möglich, Stammgast dort. 

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