Pressemitteilung der Vertrauensleute

anlässlich  der Pressemitteilungen/Leserbriefe, von Hr. Göppinger, Hr. Kathan, Hr. Fuchs und Hr. Frick („Initiative Pro Bebauung Mooser Weg“ ) in mehreren lokalen Medien im März und April

Langenargen, den 12.04.2023

Klarstellungen zum Bürgerbegehren in Langenargen

Die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens zum Erhalt des Naturraums am Mooser Weg haben sich mit großer Unterstützung aus der Bürgerschaft dafür eingesetzt, dass die Bürger am 9. Juli erneut – wie bereits 2018 – selbst bestimmen dürfen, was mit der Streuobstwiese am Mooser Weg geschehen soll. Anlässlich der Rede der Vertrauenspersonen vor dem Gemeinderat am 27.03.2023 wurde von vier Mitbürgern, die sich „Initiative Pro Bebauung Mooser Weg“ nennen, in mehreren öffentlichen Mitteilungen Kritik geäußert. Die vorgebrachten Darstellungen dieser Initiative werden von den Vertretern des Bürgerbegehrens nicht geteilt. Die Bürger haben die Möglichkeit, sich ihre eigene Meinung zu bilden: Der unverfälschte Redetext vom 27.03.2023 ist auf der Webseite zum Bürgerbegehren http://www.mooserweg.de zu finden. Anders als von Pro Bebauung dargestellt*, ist eine Bebauung der Streuobstwiese keine „innerörtliche Verdichtung“, was mit der Planung nach §13b BauGB gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2022 offensichtlich ist, also einer Bebauung im Außenbereich. Da Bebauung bevorzugt im Innenbereich erfolgen soll, um den hohen Flächenverbrauch in der freien Landschaft zu senken, ist das Argument „innerörtliche Verdichtung“ eigentlich ein Argument gegen die beabsichtigte Bebauung der Streuobstwiese am Mooser Weg. Auch die Behauptung, dass diese Wiese erschlossen sei**, ist nicht haltbar, da weder Versorgungsanschlüsse noch Zufahrten angelegt wurden, welche Teil der Erschließungskosten wären. Tragfähige Perspektiven für die Ortsentwicklung, inkl. dem Bau von Eigenheimen, liegen vor: Es gibt seit langem umfassende Planungen, wo Wohnraum entwickelt und wo Naturraum erhalten werden soll – wie z.B. im Flächennutzungsplan. Diese werden durch die aktuelle Wohnraumbedarfsanalyse bestätigt. Auch wenn bekannt ist, dass es bei der Grundstücksbeschaffung Versäumnisse gab***, so ist die Gemeinde durchaus in der Lage, vorhandene Möglichkeiten verfügbar zu machen und weiteres Bauland zu erwerben. Die Streuobstwiese und Ausgleichsfläche im Flurstück „Höhe“ am Mooser Weg ist seit langem für den Schutz von Natur und Landschaft vorgesehen. Ob diese Fläche überhaupt als Bebauungsalternative gesehen werden kann, ist bislang ohnehin ungeklärt, da die Wiese als Streuobstwiese nach §33a NatSchG gesetzlich geschützt ist. Die politische Entscheidung liegt nun erneut bei den Bürgern. Diese müssen umfassend und wahrheitsgemäß informiert werden. Das gelingt am Besten mit einem sachlichen und fairen Umgang.

Bernd Wahl, Moritz Ott und Thomas Brugger – Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens 

* und **:   z.B. Schwäbische Zeitung, T. Poimer, 6. April 2023 Hier

***:   z.B. Montfortbote 10. März 2023, Leserbrief Fraktionsvorsitzender der OGL, U. Ziebart vgl. Hier

Kontakt: kontakt@mooserweg.de

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