Presseanfrage an die BImA

Wohnraum in LA

Für die Überschrift zu lang: Die BImA ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Die so genannten „Franzosenhäuser“ in der Unteren Seestr. gehören der BImA. Die Gemeinde LA hat dort einige Wohnungen angemietet, die seit 2015 für Geflüchtete zur Verfügung stehen. Die dort untergebrachten Familien leben im Status der Obdachlosigkeit und könnten jeder Zeit umgesiedelt werden. Sie sind verpflichtet, sich eigenen Wohnraum auf dem freien Markt zu suchen. Die entsprechenden Briefe dazu gab es ja bereits. (vgl hier) Dort wurde den Betroffenen eine Frist bis Ende April 2023 gesetzt.

AGORA-LA hatte im März 2023 bereits bei der BImA nachgefragt, nachdem beobachtet wurde, dass seit längerem Container vor den Wohnhäusern in der Unteren Seestr. stehen. Das Gerücht ging, dass es dort bald freie Wohnungen geben werde, die auf Grundlage eines ordentlichen Mietvertrages bezogen werden könnten. Es gab Familien, die sich aufgrund der versendeten Briefe gerne um diese Wohnungen bemühen würden.

Die Anfrage wurde bereits im März gestartet, die Antwort kam recht zügig, ist jedoch wegen anderer Themen im großen Themenstapel von AGORA-LA liegen geblieben.

Jetzt also etwas verspätet die Fragen und Antworten vom 3.März 2023:

Sehr geehrte Frau Krieg,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Langenargen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen wie folgt:

AGORA-LA:

Zurzeit werden in US 118 mehrere Wohnungen renoviert. Die Gemeinde Langenargen hat mehrere Wohnungen dort angemietet, um diese über Ihr Haus für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen. Welche Chancen bestehen für diese Familien, die sich seit 2015 in Obdachlosigkeit befinden, gut integriert und in Arbeit sind, bei Ihnen eine der drei Wohnungen eigenständig anzumieten? Sie wurden ausdrücklich von der Gemeinde aufgefordert, sich eigene Wohnungen bis Ende April  zu suchen.

BImA:

In den Gebäuden Untere Seestraße in Langenargen werden zurzeit drei Wohnungen saniert. Die Fertigstellung ist für Mitte des Jahres vorgesehen. Die Vergabe der Wohnungen erfolgt dann aber zunächst über die Wohnungsfürsorge des Bundes, deren Aufgabe es ist, Bundesbediensteten bezahlbaren Wohnraum in der Nähe ihres Dienstortes zur Verfügung zu stellen. Wohnungsfürsorgeberechtigt sind beispielsweise die Beschäftigten des Zolls oder der Bundespolizei, die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie alle weiteren Beschäftigten des Bundes und nachrangig auch der Länder. Sollte für die betreffenden Wohnungen keine Nachfrage aus diesem Personenkreis bestehen, werden die Wohnungen über den freien Wohnungsmarkt vermietet und auch die betroffenen Familien können sich darum bewerben.

AGORA-LA:

Welchen Beitrag leistet die BImA als Bundesanstalt an die Kommunen in dieser Lage?

BImA:

Die BImA unterstützt die Länder und die Kommunen vor Ort schnell und unbürokratisch bei der Unterbringung von Geflüchteten und Asylbegehrenden. Sie stellt dafür den Bedarfsträgern bereits seit 2015 Liegenschaften aus ihrem Portfolio mietzinsfrei zur Verfügung. Die BImA bietet den Ländern und Kommunen auch weiterhin an, Bundesliegenschaften entsprechend zu nutzen und analysiert fortlaufend ihr Portfolio dahingehend, ob Bundesliegenschaften zur Verfügung stehen, damit Schutzsuchende dort untergebracht werden können. Dieser Verpflichtung misst die BImA auch und gerade jetzt eine sehr hohe Bedeutung bei. Die Prüfung und letztendlich auch die Entscheidung, ob eine Liegenschaft hinsichtlich des Zustands beziehungsweise der Beschaffenheit für entsprechende Unterbringungszwecke geeignet ist und welche Herrichtungsmaßnahmen für den Betrieb gegebenenfalls erforderlich sind, obliegt jedoch den Ländern und Kommunen.

AGORA-LA

Warum werden die genannten Wohnungen seit vielen Monaten renoviert, ohne dass ein Ende in Sicht ist?

BImA:

Auch die BImA ist von den aktuellen Schwierigkeiten in der Baubranche betroffen: Handwerksfirmen sind derzeit stark ausgelastet und es bestehen Lieferschwierigkeiten bei Materialien. Die BImA rechnet aber mit einer Fertigstellung Mitte des Jahres.

AGORA-LA:

Welche Kriterien bestehen, die MieterInnen erfüllen müssen?

BImA:

Sollten die Wohnungen in die freie Vermietung gehen, dann wären Kriterien unter anderem die ausreichende Bonität – es sollte also realistisch sein, dass die Mietzahlungen aus dem Einkommen bestritten werden können. Auch eine angemessene Größe der Wohnung in Bezug zur Zahl der Bewohner spielt eine Rolle.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Pressestelle der BImA

Anmerkung AGORA-LA:

Es wäre schön, wenn sich die Verwaltung des GVV “Sachgebiet Integrationsmanagement” darum bemühen würde, dass Familien, die dort in den Wohnungen noch immer im Status der Obdachlosigkeit leben, sich bei der Bewerbung für diese Wohnungen der BImA helfend bei deren Bewerbung einbringen würden. Es könnte ja sein, dass es nicht genügend BewerberInnen für die zukünftigen Wohnungen im Kreis der Bundesbediensteten gibt.

Aktualisierung 15.4.2023, 10.56 (wegen technischer Ladeprobleme )

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