Pro Bebauung Mooserweg: Editor fordert Klarstellung

Gerd Kupper

Der AGORA-LA-Blogbeitrag „Ein wirtschaftlicher Super-GAU?“ vom 13. Mai 2023 hier begründete, weshalb bei Erhalt der Streuobstwiese die wiederholt vorgetragene Darstellung der Vier Herren von Pro Bau, der Gemeinde entstünde ein „immenser materieller Schaden“ sowie ein „wirtschaftlicher Super-GAU“ würde der Mooser Weg nicht bebaut werden, so nicht richtig, also falsch, sei.

Aus den Reihen der Vier Herren von Pro Bau meldet sich der Editor mit einer Mail am 16. Mai 2023 (Text als Auszug im Anhang zu diesem Blogbeitrag – siehe unten). 

Im Kern seiner Zuschrift führt der Editor aus, der Anschaffungswert der Streuobstwiese am Mooser Weg sei einst sehr niedrig gewesen und der Marktwert heute exorbitant hoch. Vergleichbar sei es so, als wäre ein Trabi (in der DDR: Rennpappe) zu einem Rolls Royce mutiert. 

Das wird so sein, das kann man so sehen, es ist jedoch kein zwingender Grund die Streuobstwiese zu veräußern, es sei denn, die Gemeinde leidet Not.

Hätte die wohlhabend erscheinende Gemeinde monetäre Not, dann müssten sämtliche veräußerbaren Sachanlagen aufgelistet und gegenübergestellt werden. (Unter anderem beispielsweise das Schloss Montfort oder der Uferpark.)

Wenn das Aufstocken der Haushaltskasse (Umlaufvermögen anstelle von Anlagevermögen) die oberste Maxime ist und Naturschutz, Ökologie, Grünstreifen, Streuobstwiesen und anderes mehr, nur nachrangige Bedeutung haben, dann müsste der Langenargener Uferpark konsequent einer Bebauung unterzogen werden. Der Erlös pro Quadratmeter würde einen Spitzenwert erzielen. Und wenn der Uferpark nicht bebaut wird? Dann ruht der potenzielle Erlös weiterhin als Sachanlage auf der Aktivseite der Bilanz. Mit Ausnahme einiger, weniger Personen, würde niemand von einem „immensen materiellen Schaden“ und einem „wirtschaftlichen Super-Gau“ reden.

In Sachen Streuobstwiese Mooser Weg hatte der 2017 amtierende Bürgermeister Krafft bereits im Montfort-Bote Nummer 32/2017, Seite 2, festgestellt: „Es ist also nicht Zweck durch den Verkauf Gewinne für den allgemeinen Haushalt zu erzielen.

(c)Bildzitat: AGORA-LA, Text: MOBO 32/S.2, nicht zu verlinken

Im weiteren Verlauf stellt der Editor ein Geschäftsmodell vor, das er mit dem Erhalt der Streuobstwiese vergleicht: Eine wenig benutzte Yacht, die ebenso wie eine Streuobstwiese, „totes Kapital“ darstelle, könne lukrativ auf Tagesbasis verpachtet werden, so dass die Yacht-Investition sich bereits nach wenigen Jahren amortisiere.

Entscheidend ist jedoch nicht, ob mit einer Sache ein Ertrag aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit (hier: Vermietung und Verpachtung) zu generieren ist oder auch nicht. Entscheidend ist die Summe des bei einer Liquidation zu erzielenden Substanzwertes (Veräußerungserlös) zuzüglich der laufend zu erwartenden Gewinne aus operativer Tätigkeit (wobei die unterschiedlichen Zahlungsströme auf einen Bezugszeitpunkt dis- oder askontiert werden müssen). Nur der Vergleich zweier so gewonnener Zahlen lässt eine Beurteilung zu.

Abschließend entwickelt der Editor die Idee, die Gemeinde könne auf der bebauten Streuobstwiese sieben Reihenhäuser oder Wohnungen im Eigenbesitz behalten und vermieten. „Das generiert dann, sagen wir 1.000 Euro Mieteinnahmen im Monat, eine Einnahme von monatlich 7.000 Euro. Davon muss man natürlich die Steuern und ein Rückhalt für Reparaturen abziehen, aber das Gemeindevermögen vergrößert sich permanent signifikant, und zwar über Generationen hinweg.“, meint der Editor und fügt am Schluss an: „Genau das strebe ich an.“ 

Diese Geschäftsidee könnte, wenn überhaupt wirtschaftlich darstellbar, auch an jeder anderen Stelle realisiert werden.

Nebenbei: In diesem Fall reduziert sich der beklagte, vermeintliche „materielle Schaden“ um 1,33 Millionen Euro, entsprechend 7 Reihenhäuser je 200 m2 Grund multipliziert mit 950 Euro pro m2. Und: Bei einem Gesamtinvest von nur 600 000 Euro pro Reihenhaus (Grund plus Baukosten, usw.) betrüge bei 1 000 Euro Mieteinnahme pro Monat die Amortisationsdauer 50 Jahre. Berücksichtigt man einen internen Zinssatz, verlängert sich die Amortisationsdauer.

Resümee:

Es gibt keinen Grund, die Streuobstwiese zu verkaufen, weil ein hoher Wertzuwachs zu verzeichnen ist. 

Stimmenfang mit Schlagwörtern wie „materieller Schaden“ und „wirtschaftlicher Super-GAU“ ist nichts anderes als ein Griff in die „Trickkiste der Rhetorik“.

Am 9. Juli 2023 geht es darum, mit einem JA für den Erhalt der Streuobstwiese zu stimmen. Es geht nicht darum, mit einem Nein für den Verkauf der Streuobstwiese zwecks Aufstockung der Haushaltskasse zu votieren.

Anhang: Auszug aus der Mail von R. Kathan:

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