Das Einheimischenmodell

Es bleibt kompliziert

Am letzten Samstag berichtete die Schwäbischen Zeitung hier über die aktuelle Vorgehensweise zum sog. Einheimischenmodell bei der Bauplatzvergabe. AGORA-LA hatte hier bereits ausführlich zum möglichen Verkauf von gemeindlichen Vermögenswerten geschrieben. Dort findet man auch eine Anfrage der SPD an Minister Strobl im Landtag von 2018 zum Verkauf von Vermögenswerten einer Gemeinde unter Wert, die bei dem Einheimischenmodell eine Rolle spielen.

Die EU-Kommission hatte seiner Zeit in 2017 festgelegt, dass EU-Bürger, die sich von außerhalb bewerben, nicht benachteiligt werden dürfen: „Für das Modell kommen Bewerber in Betracht, deren Vermögen und Einkommen bestimmte Obergrenzen nicht überschreitet; bei der anschließenden Punkteverteilung kann dem Kriterium der „Ortsgebundenheit“ bis zu 50 Prozent Gewichtung beigemessen werden.“ Hier..

So zitiert die Schwäbische Zeitung in dem Artikel vom letzten Wochenende den CDU–Fraktionschef im Landtag BW, Manuel Hagel:

 „Zur Wahrheit gehört, dass hier richtig dicke Bretter zu bohren sind. Sicher ist, wir machen da Tempo.“ Die Arbeit an den Musterkriterien laufe. „Aktuell werden diese Kriterien gerade auf Herz und Nieren juristisch geprüft.“ Die Schwäbische Zeitung lässt Hagel weitersprechen: Gründlichkeit ginge vor Tempo. „Wichtig ist, dass wir zeitnah eine kluge, saubere und gerichtsfeste Lösung für die Häuslebauer im Land hinbekommen.

Das scheint jedoch noch in weiter Ferne. Manche Gemeinden lassen sich bereits auf Losverfahren ein. Dabei hätten die Einheimischen keinerlei Vorteile.

Weiterführendes finden Sie hier: „Ein Instrument zur Steuerung unerwünschten Zuzuges ist das Einheimischenmodell nicht.“ Hier.

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