Bizarres von der Initiative „Pro Bebauung Mooser Weg“

Gerd Kupper

Nun also liest man in der Schwäbischen Zeitung sowie im aktuellen Montfort- Boten am 6. April 2023 gleich zwei Beiträge zur Initiative „Pro Bebauung Mooser Weg“

Die Schwäbische Zeitung zitiert die vier Herren von der Initiative „Pro Bebauung Mooser Weg“ wörtlich mit der Aussage „[… ]die Fläche ist im Gemeindeeigentum und kann damit mit einem sozial verträglichen Bauplatzpreis für Langenargener Bürger vergeben werden…“. Ein raffiniertes Zitat, dessen inhaltliche Aussage allerdings nur halbgar ist. Die WählerInnen des bevorstehenden Bürgerentscheids könnten sich durch die Betonung „für Langenargener Bürger“ (ein Hauch von Exklusivität. . . ) zur Stimmabgabe gegen den Erhalt der Streuobstwiese und für deren Bebauung verführen lassen. 

Fair gespielt, müsste es richtig heißen: „… die Fläche ist im Gemeindeeigentum und kann deshalb zu einem noch festzulegenden, vergünstigten Grundstückspreis an einkommensschwächere und weniger begüterte Langenargener Bürger wie auch Ortsfremde, deren Einkommen und Vermögen genau festgelegte Grenzen nicht überschreiten, vergeben werden …“.

Im Montfort-Boten Nummer 14 vom 6. April 2023 legen die Initiatoren mit einem Leserbrief ihre Meinung dar und ergänzen ihre Aussage „…kann … auch für Langenargener Bürger vergeben werden – wie das in vielen anderen Gemeinden bereits geschieht, wie zum Beispiel in Lenggries und Pfaffenhofen, wie die Süddeutsche Zeitung in einem Artikel vom 7. Februar 2019 darlegt …“.(vgl. hier) Diese mit Quellen angereicherte Aussage soll die schnellen Leser und späteren Wähler offensichtlich benebeln. 

Doch wer sich die Richtlinien der Stadt Pfaffenhofen (Stand 01.07.2020) hier durchliest, stellt fest, dass dort schlicht und einfach „… die Vergabekriterien für den Verkauf und die Vermietung von gemeindeeigenen Grundstücken und Wohnungen an einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung …“ beschrieben sind. Nichts Besonderes, alles angepasst auf Pfaffenhofen. Auch wenn nicht explizit erwähnt: Das „Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr“ hat bereits mit Schreiben vom 9. Juni 2017 an die Regierungen und Landratsämter ausgeführt: „Das Kriterium der Ortsansässigkeit darf für die Bewerbungsberechtigung keine Rolle spielen mit der Folge, dass auch Ortsfremde am Einheimischenmodell teilnehmen können.

Dass die Ortsansässigkeit ein Eckpfeiler der Einheimischenmodelle ist, betont auch „Der Deutsche Städte- und Gemeindebund“ und unterstreicht zugleich: „Ein vollständiger Ausschluss von nichtortsansässigen EU­Bürgern von der Bewerbungsmöglichkeit um Grundstück darf hierbei allerdings nicht vorgenommen werden.“ Die Zeitung Kommunal wird noch deutlicher: „Ein Instrument zur Steuerung unerwünschten Zuzuges ist das Einheimischenmodell nicht.“ Hier.

Der Verweis der Initiative Pro Bebauung Mooser Weg auf einen Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) vom 7. Februar 2019 hilft dennoch das Thema Einheimischenmodell besser einzuordnen, wenn man ihn denn sorgfältig liest und versteht.

Lenggries, so schreibt die SZ weiter, hat seine Antwort auf die Frage gefunden: „Im Dezember 2018 hat der Gemeinderat ein Fördermodell gebilligt, nach dem Parzellen im Erbbaurecht vergeben werden. Bauwillige, die die Kriterien des Modells erfüllen, zahlen dementsprechend weniger Erbbauzins und haben eine Baupflicht innerhalb von fünf Jahren.“  (Anmerkung: Vergabe im Erbbaurecht entspricht exakt dem Vorschlag der Langenargener Offenen Grünen Liste zur Nutzung der stiftungseigenen Fläche am Strandbad.(vgl. hier und hier)

Der Bürgermeister der Kommune Lenggries desillusioniert: „Früher galt das Einheimischenmodell für Leute, deren Familien schon immer oder sehr lange im Dorf gelebt haben … Jetzt bekommen Bewerber schon die höchste Punktzahl für Ortsansässigkeit, wenn sie nur fünf Jahre in der Gemeinde gelebt haben, auch die Arbeit am Ort und die ehrenamtliche Tätigkeit zählen. Eine 30-jährige Bindung an das Grundstück wie früher sei nicht mehr möglich; nach den neuen Leitlinien kann das Grundstück auch nach zehn Jahren schon veräußert werden.“ „Da frag ich mich, ist das der Sinn? Wenn man schon nach zehn Jahren frei mit einem solchen Grundstück spekulieren kann?“, so Lengriess‘ BM gegenüber der SZ.

Über Pfaffenhofen berichtet die SZ in diesem Bericht, dass bei weiteren Baugebieten 50 Prozent nach dem Einheimischenmodell vergeben und die andere Hälfte auf dem freien Markt verkauft werden sollen.

Die Quintessenz hieraus: 

Der Begriff Einheimischenmodell ist kein geeigneter Teaser, um für eine Bebauung des Mooser Weges zu werben.

Wer mit dem Argument „Einheimischenmodell“ den Eindruck erweckt, es gäbe eine Bevorzugung aller Langenargener, der betreibt unlauteren Wettbewerb.

Eigenheimerwerb am Mooser Weg wird sich nicht zum Discountpreis realisieren lassen. Fraglich ist, ob Banken einkommens- und vermögensschwächeren Ortsansässigen wie auch Ortsfremden die notwendige Finanzierungszusage für einen denkbar höheren Finanzierungsbedarf erteilen würden. 

Die Zeiten von Hypothekendarlehen ohne Eigenkapital sind wohl vorbei. Bei einem denkbar höheren Gesamtinvest könnte ein Eigenkapitalnachweis von 20 – 40 % zu einem Überschreiten der Vermögensgrenze im Einheimischenmodell führen. Das bedeutet Ausschluss. Ein Haus am Mooser Weg würde am Ende nur zu einer Chance für einkommens- und vermögensstärkere Bauwillige führen.

Der Traum vom Eigenheim könnte für die Krankenschwester und den Handwerksgesellen auf einem stiftungseigenen Grundstück am Strandbad im Erbbaurecht in Erfüllung gehen.

Und wie bereits zuvor erwähnt, würde eine Bebauung des Mooser Weges keinen substanziellen Beitrag zur Umsetzung des von allen Parteien beschlossenen Optimistischen Szenarios (siehe Wohnraumbedarfsanalyse) leisten.

Aktualisierung wegen technischer Probleme (Internet), 11.4.2023, 21.18 Uhr

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