Gebühren, Bedarf, Plätze 

Kindergärten in LA 

Es scheint im Moment nicht so auszusehen, als ob in LA viele junge Familien wegen Wohnungsnot wegziehen wie immer wieder behauptet wird, sonst wäre der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen für die Jahre 24/25 nicht so hoch. 

Erfreulich ist, dass es in unserer Kommune keine Einrichtung mit verkürzten Öffnungszeiten geben wird. Das Personal scheint ausreichend, so berichtete der Kämmerer Kowollik in der Sitzung von letztem Montag.Es soll zusätzlich ein Interimskindergarten entstehen, und zwar nicht wie zunächst geplant auf der Schulwiese, sondern auf dem Areal des Économat auf dem Stiftungsgelände, dessen maroder Zustand zum Handeln zwingt. Das Gebäude wird abgerissen werden. Es wird für diese Interimslösung eine Modulbauweise vorgeschlagen. Die Vorgeschichte zu dieser neuen Idee lag den Sitzungsvorlagen nicht bei. (vgl. hier SV Kindergarten: TOP 10, 11, 12) . Die Beschlüsse hierzu wurden einstimmig gefasst.

Näheres wird wohl später mitgeteilt. Gemeinderätin Katrin Brugger (OGL)schlug zum wiederholten Male in diesem Gremium ein neues Gebührenmodell vor, das wie in anderen Gemeinden (z.B. Markdorf) einkommensabhängig gestaffelt werden solle. Es wurden Bedenken geäußert, weil die Umstellung auf dieses Vorgehen aufwendig sei. Gemeinderat Kraus (OGL)versicherte, dass Mitglieder der OGL Kontakt zur Gemeinde Markdorf aufnehmen würden, um von dort Expertise zu erlangen. Nach Recherchen von Gemeinderätin Brugger zur Vorgehensweise anderer Gemeinden hat Markdorf ein solches Modell bereits eingeführt. Es wurde bei drei Enthaltungen (Falch, Ziebart/OGL und Schmid/SPD) für den Vorschlag zum Interimskindegarten votiert.   

Hinweis AGORALA:

Der SÜDKRIER berichtete kürzlich hier zum Thema aus der Großstadt Konstanz:

„ [. . . ] Vorläufig festgelegt und im Jugendhilfeausschuss diskutiert werden nun folgende Grenzwerte für das Brutto-Familieneinkommen bei einem Kind: 
Stufe 1 bis 69.600 Euro, 
Stufe 2 bis 104.400 Euro, 
Stufe 3 bis 145.000 Euro und 
Stufe 4 ab 145.000 Euro. 
Bei weiteren Kindern werden die Grenzwerte angehoben. So wird verhindert, dass Familien mit mehreren Kindern unter anderem durch den Bezug von Kindergeld in der nächsthöheren Stufe erfasst werden.
Von diesen Brutto-Einkommen werden noch pauschale Prozentwerte abgezogen, um einen Nettowert zu erhalten, der für die Berechnung der Kitagebühren maßgeblich ist. Wie hoch dieser abgezogene Prozentsatz ist, hängt davon ab, ob es sich um steuer- und/oder sozialversicherungspflichtiges Einkommen handelt oder nicht [. . . ].”

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