Feuerwehrhaus reloaded 

Wiedervorlage

Sachstand:

„In der Gemeinderatsitzung am 12.12.2022 wurde ein Grundsatzbeschluss zu den Pro- jektkosten mit 8 Mio. € gefasst. Die Planer wurden beauftragt, eine Bauentwurfsplanung mit Kostenberechnung zu erstellen. Diese Planung wurde mit der Feuerwehr abge- stimmt und wird durch die Planer im Rahmen der Sitzung vorgestellt. Die Kostenberechnung nach DIN 276 beläuft sich auf 8.247.195,90€ brutto inkl. Baunebenkosten.“ So steht es hierunter TOP4.

Nach längeren Diskussionen zur Technik wurden die Beschlüsse um einen 5. Punkt ergänzt: „Die Verwaltung wird beauftragt die Einplanung des Blockheizkraftwerks insbesondere unter energetischen und betriebswirtschaftlichen Gründen zu überprüfen und dem Gemeinderat hierzu einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen zu unterbreiten.

Dieser Formulierung ging eine lange Aussprache voraus. Der anwesende Fachplaner für Heizung schlug eine Wärmepumpe mit Unterstützung durch ein Blockheizkraftwerk (BHKW,) das gasbetrieben werden sollte, vor. So würde ein wirtschaftlicher Betrieb der Wärmepumpe erlaubt sein und gäbe eine Absicherung für eine instabile Lage der Stromversorgung, z.B. in Krisenfällen, so hieß es.

Zum Gasbetrieb hagelte es Kritik von allen Fraktionen im Gremium. Daher soll der Fachplaner erneut Möglichkeiten für einen reinen Wärmepumpenbetrieb und eine zusätzliche Gastherme als Reserve erarbeiten. Seitens der OGL wurde angeregt, eine PV-Anlage im Bestandsgebäude mit der Option eines Batteriespeichers zu prüfen.  

Einordnung:

Die 8 Mio.€ waren erwartbar. Dass die Baukosten sich so rasant nach oben entwickeln würden, war bereits im Februar 2023 bekannt. Der Baukostenindex ist hier nachlesbar. Man könnte jetzt Verlinkungen auf die vielen Beiträge auf AGORA-LA zum Thema Feuerwehhaus vornehmen. Es möge der Leserschaft erspart bleiben. 

Nur eine Erinnerung:

Das Thema Tiefgarage unter Berücksichtigung der Erbbauberechtigten wurde mit der Planung des Feuerwehrhauses unterschätzt, ja die Kommunikation dazu war damals für alle intransparent. Dass die Eigentumsverhältnisse und die daran gebundenen Pflichten zur Instandsetzung der Tiefgarage juristisch so problematisch waren, wurde nie deutlich kommuniziert. Auch den Planeren nicht. Man hätte also längst weiter sein können. Das gilt für viele Projekte der Vergangenheit.

Aber das ist vergossene Milch. 

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