Anschlussunterbringung 

Abgehängt in LA?

Es geht um die Anschlussunterbringung Geflüchteter im Föhrenweg. Die Eigentümerin der Liegenschaft ist bekanntermaßen die Karl und Carola-Winterstiftung. Die Gemeinde ist Mieterin. Über die Stiftung, ihren Vorstand und den Stiftungsrat liest man auf der Homepage von LA unter dem Stichwort „Karl und Carola-Winterstiftung.“ Auch findet man dort, dass es „eine Persönlichkeit mit Fachkenntnissen im sozialen Bereich“ gibt.

Über das Gebäude am Föhrenweg hatte AGORA-LA schon häufiger berichtet. Zuletzt hier. Nun hatte sich erneut jemand aus der Unterkunft gemeldet, der einen Deutschkurs gerne online belegen will (Deutschkurse stehen sonst kaum zur Verfügung), jedoch dort kein W-LAN benutzen kann. Warum? Weil es keinen Anschluss in dieser Unterkunft gibt. So müssen also – in diesem Fall anerkannte Flüchtlinge -per Handy und Sim-Karte versuchen Deutsch zu lernen. Auch alle Verwaltungspflichten per Mail etc. sind kaum möglich, Wohnungssuche ebenfalls nicht. Die Internet-Verbindung bricht immer wieder ab.

AGORA-LA hat bei der Verwaltung LA zu dem Thema am 27.3.2024 nachgefragt:

In der Anschlussunterkunft am Föhrenweg ist kein W-Lan Anschluss vorhanden. Eigene Router zu installieren, ist nicht möglich. Die Zimmer sind mehrfach mit unterschiedlichen Parteien belegt. Der Empfang über einen eigenen Zugang (Handy) ist schlecht.

1. Betrifft dies alle Anschlussunkünfte in LA?

2. Wenn ja, wie wird bei erfahrungsgemäß längeren Aufenthalten in diesen Unterkünften (Schwierigkeiten bei selbstständiger Wohnungssuche) auch von Familien mit schulpflichtigen Kindern die mediale Teilhabe für schulische Zwecke oder für Erwachsende mit Online – Deutschkursen gewährleistet?

Das sind Antworten der Pressestelle LA vom 5.4.2024 dazu:

Folgende Informationen können wir Ihnen nach Rücksprache mit Herrn Meinel mitteilen:

Die Kosten für Telefon und Internet sind anteilig im Bürgergeld schon enthalten. Genaue Angaben wie hoch dieser Anteil ist, wird vom Amt nicht gemacht, da dies überall unterschiedlich gehandhabt wird und somit ein Vergleich nicht möglich ist. (vgl. https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/faq-sozialhilfe-regelbedarfsermittlung.html ).
Unsere Recherche, kein Anspruch auf Gültigkeit, ergab, dass im Regelsatz eine mtl. Aufwendung von ca. 45-50€ pro Monat enthalten ist.
D.h. dass die Personen bereits Leistungen für „Post und Telekommunikation“ erhalten und wir somit eine Doppelförderung vornehmen würden. 
In den meisten Liegenschaften gibt es lediglich einen Anschluss für die Installation eines WLAN´s, weshalb wir einzelnen Parteien nicht erlauben einen eigenen privaten Anschluss zu beantragen. Damit würden die anderen Bewohnerinnen und Bewohner leer ausgehen und das möchten wir vermeiden. 
Sollte es Probleme mit dem Empfang geben, so müssten wir auf den örtlichen Internetanbieter verweisen, da wir die Netzabdeckung nicht beeinflussen können.“

Das war’s!

AGORA-LA hat recherchiert und festgestellt, dass in der Unterkunft am Heckenweg, die vom Landratsamt Bodenseekreis (LRA) von der Gemeinde LA angemietet wurde, W-LAN für alle installiert ist. Die Bewohner bekommen vom Bodenseekreis bei Einzug individuelle Zugangsdaten. Nach Informationen des Kreises entspricht diese Handhabung den Standards, die der Bodenseekreis möglichst für alle seine Liegenschaften für Geflüchtete festlegt. Offensichtlich überwiegen für den Bodenseekreis die Vorteile eines W-LAN Anschlusses, wenn seine BewohnerInnen Amtsgeschäfte online sicher erledigen können. Eine WhatsApp-Verbindung zum Telefonieren spielt dabei eine eher untergeordnete Rolle. Der oben erwähnte Heckenweg ist eine Erstunterkunft, die der Bodenseekreis betreibt. 

Der Föhrenweg fällt jedoch unter die Kategorie Anschlussunterbringung in Verantwortung der Kommune, d.h. dort leben Menschen, die oftmals bereits als Flüchtlinge anerkannt sind, schon einen deutschen Pass und oftmals Arbeit haben. Sie kommen nur nicht auf dem regulären Wohnungsmarkt unter, häufig auch weil die Kommunikation mit potenziellen Vermietern ohne Internet nicht klappt.

Das Argument mit der oben von Herrn Meinel zitierten Doppelförderung zieht nicht. Es kann nicht doppelt gefördert werden, wenn auch der private Zugang über die Karte wegen schlechtem Empfang selten funktioniert. Es wäre Sache der Vermieter als soziale Stiftung einen W-LAN Anschluss für alle zu schaffen oder sich zumindest gemeinsam mit der Gemeinde als Mieterin mit der Thematik auseinanderzusetzen. Wenn für das Landkreisamt Bodenseekreis bei der Unterbringung Geflüchteter der W-LAN -Anschluss Standard ist, sollte dies doch erst recht für eine Anschlussunterbringung gelten. Schließlich kommen die Menschen aus diesen Unterkünften lange nicht heraus, weil der Wohnungsmarkt für sie erheblich eingeschränkt ist. Es gibt inzwischen übrigens seit 2021 ein Recht auf Internet hier, hier.

Die Stiftung als Eigentümerin dürfte gefragt sein. Schließlich gilt sie als sozial und weist auf der Homepage eine „Persönlichkeit mit Fachkenntnissen im sozialen Bereich“ aus. Eine sozial ausgerichtete Stiftung sollte an der Integration der Menschen in ihrer Liegenschaft durch gesellschaftliche Teilhabe interessiert sein. Besonders dann, wenn sie längst ein Bleiberecht haben.

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