Sie hätten es besser wissen können

Leserbrief von Gerd Kupper zu CDU-Langenargen – Positionen 2024

Auf der Website der CDU-Langenargen (verantwortlich: Michael Florian) arbeitet sich der CDU-Ortsverband unter der Rubrik „Positionen 2024“ an einem Bericht des Montfort Bote vom 26. Januar 2024 und einem höchstrichterlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 4 CN 3.22 vom 18. Juli 2023) ab.

In diesem Kontext spricht die CDU-Langenargen von taktischen Parallelaktionen, also geplanten, vorausschauenden Vorgehen, von Umweltschutzaktivisten, deren Ziel es sei, u.a. die Bebauung des Mooser Weges zu torpedieren oder abschießen zu können.

Der Montfort Bote und dessen Autoren „lra/ela“ stellten wertneutral die Ergebnisse der bereits im Jahr 2022 im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) vorgenommenen Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope sowie der Lebensraumtypen nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH) dar. Die Leser wurden informiert, dass ein Grundstück am Mooser Weg sowie zwei Flurstücke am Auffangparkplatz mit dem Status „FFH-Mähwiesen“ klassifiziert worden sind.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am 13. Juli 2023 entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen.

Was die inhaltlichen Auslassungen der CDU-Langenargen anbetrifft, kann man es kurz machen:

  1. Dass FFH-Mähwiesen durch eine Reihe europarechtlicher und nationaler Rechtsvorschriften geschützt sind, und dass die Kartierung für den Mooser Weg genau zu diesem Ergebnis führen könnte, hätte die CDU als sie gemeinsam mit der FWV am 29. September 2022 für die „Fassung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan Mooser Weg“ stimmte, in ihren Überlegungen als ein Umsetzungsrisiko einbeziehen und gegenüber der Öffentlichkeit benennen können. 
  2. Dass beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Verfahren in Sachen des § 13 b BauGB (beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung; Revision in der Normenkontrollsache des VGH Mannheim, Urteil vom 11. Mai 2022) anhängig war, hätte die CDU bei ihrem Vorgehen in Sachen Mooser Weg ebenfalls als ein Risiko (verbunden mit einem langwierigen Bebauungsplanverfahren) erkennen und gegenüber der Öffentlichkeit kommunizieren können. 

Hätten die Bürger und Wähler beim Bürgerentscheid Mooser Weg 2023 von diesen Risiken Kenntnis gehabt, wären die Erwartungen hinsichtlich einer möglichen Bebauung deutlich niedriger und ein Votum für den Erhalt der Streuobstwiese durchaus vorstellbar gewesen.

Hemmnisse in Sachen Bebauung Mooser Weg als taktische Parallelaktionen von Umweltaktivisten darzustellen, ist ebenso abstrus wie durchsichtig. Scheinbar will die CDU-Langenargen vom eigenen Mangel an Geschicklichkeit in der Risikoabwägung ablenken. 

Mit den völlig destruktiven „Positionen 2024“ und der abschließenden Bemerkung, „der Letzte, die Letzte oder das Letzte, macht bitte in Langenargen das Licht aus“, hat sich die CDU-Langenargen disqualifiziert und ist von einem „demokratischen Grundverständnis“, das sie in der Unterzeile fordert, weit entfernt. 

Erklärung der OGL im Gemeinderat hier.

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