Ferienwohnungen in LA

Zu viele – zu wenige?

In der Sitzung von letztem Montag wurden seitens der Gemeinde die Untersuchungsergebnisse zur möglichen Reglementierung von Ferienwohnungen in LA über eine Zweckentfremdungssatzung (vgl. hier) präsentiert. Der Antrag hierzu wurde von der Offenen Grünen Liste (OGL) Ende Januar 2024 eingebracht.

Was ist nun daraus geworden? 

Der stellvertretende Ortsbaumeister Hinkel berichtete über die juristischen Hürden, die offensichtlich für LA unüberwindbar sind. Das hängt mit dem Nachweis einer Wohnungsnot in LA zusammen. (Sitzungsvorlage hier) Es wurde seitens der Verwaltung Kontakt mit Empirica, die bereits die Wohnraumbedarfsanalyse für LA erstellt hatte, aufgenommen.

Demnach ist eine Satzung zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum nur dann möglich, wenn nachweislich ein Wohnraummangel besteht. „[. . . ] D.h. die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum mit angemessenen Bedingungen muss besonders gefährdet sein. Ob im Gemeindegebiet ein solcher besteht, haben die Gemeinden selbst festzustellen.“ (Aus der Sitzungsvorlage hier) Helfen könnte bei dieser Feststellung noch eine sog. Gebietskulisse für BW. Sie legt bestimmte Indikatoren fest, die anzeigen, ob eine Gemeinde Wohnraumnot hat oder nicht. In einer solchen Gebietskulisse ist LA nicht verzeichnet. (vgl.hier) Empirica und auch der Rechtsbeistand der Gemeinde sehen daher Schwierigkeiten, einen solchen Wohnraummangel in LA festzustellen. Daher erscheine eine Zweckentfemdungssatzung nicht zielführend.

Das Thema wurde in der AUT-Sitzung am Tag danach wieder aufgenommen. Dort standen gleich 9 Ferienwohnungen beim Projekt Bahnhofstraße 10 mit Gewerbe und Tiefgarage zur Debatte. Hier. Die Verwaltung hatte in der Beschlussvorlage vorgeschlagen, das Einvernehmen zu erteilen. Zur Erinnerung: es gibt nur in einem reinen Wohngebiet die Möglichkeit, Ferienwohnungen zu verhindern. Die Bahnhofstraße liegt jedoch in einem Mischgebiet. Zuvor hatten die Gemeinderätinnen Köhle und Falch einen Antrag gestellt, diesen TOP zur Entscheidung in die Gemeinderatssitzung zu verlegen.  Der Antrag wurde bei 4 Ja -Stimmen (BM Münder, GR Schmid, GR’in Falch, GR’in Köhle)und 5 Nein-Stimmen (GR Brugger, GR Ebner, GR Lemp, GR Krug, GR Vögele) mehrheitlich abgelehnt.

Trotz des erteilten Einvernehmens wurde dem Bauherrn seitens der FWV per Antrag empfohlen, den Gestaltungsbeirat einzuschalten. G-Rätin Köhle (OGL) wies darauf hin, dass es an dieser zentralen Stelle des Ortes wichtiger sei, weniger Ferienwohnungen und z. B. mehr altersgerechte Wohnungen oder Wohnraum für Familien zu schaffen. G-Rat Schmid ( SPD) unterstützte auch die Einbeziehung  des Gestaltungsbeirates, allerdings  könne er bei der Entscheidung für 9 Ferienwohnungen nicht mitgehen. Bürgermeister Münder erklärte, dass man nur Empfehlungen aussprechen könne. Auch G-Rat Vögle ( CDU) fasste zusammen, dass man leider nur Wünsche äußern könne, weil man rechtlich eingeschränkt sei. So wurde abgestimmt:  6 Ja-Stimmen  (BM Münder, GR Brugger, GR Lemp, GR Ebner, GR Vögele, GR Krug) 1 Enthaltung  (GR’in Falch) 2 Nein- Stimmen (GR Schmid, GR’in Köhle)

Fazit: 

Es ist eigentlich nur möglich, FEWOs zu verhindern, wenn man das Baugebiet in der Bahnhofstraße in ein reines Wohngebiet ändert. Das dürfte dort kaum möglich und nicht sinnvoll sein. Was man allerdings aus der Diskussion um Wohnraum in LA mitnimmt: Langenargen hat eigentlich keinen Wohnraummangel. Sonst würde man den Ort in der Gebietskulisse ja finden! Er ist nur inzwischen für Menschen mit geringerem Geldbeutel oft unbezahlbar. Sylt am Bodensee sozusagen.

War dann die Prüfung rund um die Zweckentfremdungssatzung umsonst? Nein. Man weiß nun, was geht und was nicht. „Wir müssen trotzdem für den Ort einen Plan haben,“ sagte der Fraktionsvorsitzende der OGL, Ziebart. Weiterführendes bei AGORA-LA:Hier, zur Bevölkerungsentwicklung hier. Wohnraumbedarfsamnalyse hier.

Wie sieht es in den anderen Gemeinde aus?

In den Sitzungsunterlagen der Gemeinde Kressbronn a.B. zur Gemeinderatssitzung in dieser Woche gibt es u. a. eine Aufstellung der Ferienwohnungen in den Nachbargemeinden hier. Es ging dort primär um die Zweitwohnungssteuer.

Ausschnitt aus den öffentlichen Sitzungsunterlagen (c) Gemeinde Kressbronn

Und zum guten Schluss noch ein Blick über den Tellerrand nach Lindau. AGORA- LA hat dort nachgefragt, nachdem vor einiger Zeit in der Presse zu lesen war, dass Lindau Ferienwohnungen verbietet. Wie gelingt ihnen das? Mit einer Zweckentfremdungssatzung? Nein. Lesen Sie selbst, was die Pressestelle gestern an AGORA-LA auf eine Presseanfrage geantwortet hat:

Lindau ist einen anderen Weg gegangen. Die Zulässigkeit von Ferienwohnungen ist für große Teile der Insel, für Teile der Stadtgebiete Aeschach, Bad Schachen und Reutin über Bebauungspläne geregelt. 
Über geänderte Bebauungspläne wird geregelt, dass neue Ferienwohnungen nur noch in bestimmten Teilen überhaupt erlaubt sind. Und dort auch nur unter bestimmten Bedingungen — zum Beispiel, wenn sie als Puffer zwischen Gastronomie und Wohnen dienen
.“

Alles klar?

Aktualisierung , 26.4.2024, 11.17 Uhr

Jetzt kommt noch ein Nachschlag von der anderen Seite des Tellerrandes, aus Überlingen. Dort gibt es eine Zweckentfremdungssatzung hier. Das ist wohl schon die zweite und wurde im Februar 2024 durch den Gemeinderat erneut beschlossen. (Erstmals 2019, Bericht SÜDKURIER hier) Überlingen ist in der Gebietskulisse (s.o. hier) aufgeführt.

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