Beendigung der Trägerschaft durch die Stadt Friedrichshafen

Klinikum Friedrichshafen: Jetzt ist der Bodenseekreis gefragt

„ MEDIZIN CAMPUS BODENSEE (MCB) / Klinikum Friedrichshafen GmbH (KFN): Beendigung der Trägerschaft durch die Stadt Friedrichshafen und Weiteres“, so ist es hier in der Sitzungsvorlage für die Sitzung des Stadtparlamentes am kommenden Montag zu lesen.

In dem Begründungstext heißt es dort u.a.:

„[. . . ] Die beauftragte Kanzlei fasst die Ergebnisse wie folgt zusammen:

a) Die Pflichtträgerschaft des Landeskreises nach § 3 Abs. 1 LKHG greift ein, wenn die Stadt Friedrichshafen ihre Trägerschaft für das Klinikum und die Klinik Tettnang aufgibt.

b) Die Stadt Friedrichshafen ist auch berechtigt, aus dem Markt der Krankenhausbetreiber auszutreten und den Betrieb einzustellen, weil sie insoweit freigemeinnützigen und privaten Trägern gleichsteht und das Gesetz in Baden-Württemberg anders als in anderen Bundesländern Gemeinden keine Pflichtträgerschaft auferlegt.

c) Entzieht sich der Landkreis seiner Pflichtträgerschaft, kann das Regierungspräsidium Tübingen auf der Grundlage von § 40 LKHG anordnen, dass der Landkreis das Klinikum und die Klinik Tettnang als Betreiber fortführt. d) Der Trägerwechsel vollzieht sich nach dem Gesellschaftsrecht, wobei die Maßgaben des LKHG, insbesondere des § 25 LKHG zu beachten sind. [. . . ]“

Bildinfo: (c) Klinikum

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